Notwehr ist keine Selbstjustiz

„Die Aktivisten von der Fahrbahn loszureißen und wegzutragen ist hingegen eindeutig zulässig, auch wenn das wegen des Klebers zu erheblichen Handverletzungen führen sollte.“ So zitiert die „Welt“ die Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig, Frau Pro. Elisa Hoven.

Am Ende kann es sein, dass ein Richter auf Körperverletzung erkennt und entsprechend urteilt.

Der ganze Artikel steht in der Leipziger Zeitung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert