Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage. Ich kann Ihnen auch nicht helfen.
Also meine Kollegin Franzi hat da einen Spruch:
„Jeder Deutsche ist ein Lehrer und ein Freizeitpolizist!“
Den gebraucht sie bei allen möglichen, passenden und unpassenden, Gelegenheiten. Das Schlimmste an dem Spruch ist aber, dass es kaum unpassende Gelegenheiten gibt.
Aber so richtig wichtig ist für mich der erste Teil. Gerade in den Sozialen Netzwerken ist die Belehrung ein essentieller Bestandteil vieler Beiträge. Frei nach dem Motto „Aufklärung bedarf der Aufklärer!“
Aber halt, das eben stimmt nicht.
Kant sagt dazu:
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.
Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.
Ergo, wir brauchen keine Aufklärer sondern Partner zum freien Gedankenaustausch. Sonst ist der Freizeitpolizist nicht mehr weit.
Nun schreibe ich das ja nicht ohne Grund. Ohne belehren zu wollen, möchte ich doch mal meine Meinung zu einigen Themen (allerdings gebündelt) sagen. Mir fällt auf, dass in den Diskussionen um Beschneidung, Kindesmissbrauch, Nazis, Wahlgesetz usw, die Liste lässt sich ins Unendliche fortsetzen, immer wieder der Begriff Indoktrination fällt. Diese ist immer, in Bezug auf den Gegner, falsch und verwerflich.
Angeboten wird aber meist eine neue Doktrin – also erneute Indoktrination. Diese ist dann also positiv.
Eigentlich werden also, auf belehrende Weise, Denkverbote gefordert. Diese kann der Freizeitpolizist dann überwachen.
Ist das nun der Sinn der neuen Aufklärung?
Da ich schon „politisch unkorrekt“ war bevor ich den Begriff kannte, mal ein Beispiel.
Wir haben, wie allseitig bekannt, eine neue Regierung. Sie wird durch das Tragen roter Roben hervorgehoben und hört auf den Namen Bundesverfassungsgericht.
Diese Regierung überprüft nun Gesetze die durch die gesetzgebende Versammlung verabschiedet wurde und stellt in vermehrter Anzahl fest, dass diese Gesetze nicht „verfassungskonform“ sind.
Man könnte nun daraus schließen, dass also die „gesetzgebende Versammlung“ nicht verfassungskonform (vulgo verfassungsfeindlich) ist und diese verbieten.
Da diese „gesetzgebende Versammlung“ aber angeblich den Willen des Volkes reflektiert, müsste man daraus schließen, dass das Volk nicht verfassungskonform ist. Ein Verbot des Volkes ist zugegeben etwas schwierig.
Vielleicht ist aber auch die Verfassung (Grundgesetz!) nicht zeitgemäß. Die Frage wird aber nicht gestellt.
Die Lehrer des Volkes haben dieses ja geschrieben. Man braucht keinen Freizeitpolizisten um dies zu überwachen. Man hat ja Profis.
Wir brauchen also weniger Belehrung – eher mehr Bildung