Privatsphäre, muss das sein?

Ich war am Mittwochabend beim Treffen der Initiatoren des Bündnis Privatsphäre Leipzig. Dort kam natürlich auch das Thema post privacy auf, oder wie Michael Seemann (@mspro) es postuliert: „Die Privatsphäre ist tot“. Die Mitglieder des Bündnisses beschlossen den Namen beizubehalten.

Das ist auch richtig. Die „post privacy“ ist ja schließlich ein akademisches Konstrukt einiger Intellektueller, die einen wichtigen Punkt übersehen haben: Privat ist das, was ich nicht öffentlich machen will, nicht das, was man nicht öffentlich machen kann.

Eine Einfügung sei mir gestattet. Ich werde in nachfolgenden Ausführungen den Begriff „Privatheit“ verwenden. Nicht weil die Anwendung des Begriffs „Privatsphäre“ falsch wäre. Die Verwendung von „Privatheit“ soll das Persönliche, das Intime verstärken.

Sagen wir mal ganz einfach: Was privat ist oder was ich  als privat betrachte, ist einem ständigen Wandel unterworfen.

Da komme ich Seemann sehr nahe, denn die Privatheit, die wir bis vor einigen Jahren kannten, ist Geschichte – nicht weil NSA & Co. oder auch Firmen ein neues Instrumentarium in der Hand haben, um mich zu überwachen, sondern weil ich freiwillig mehr von mir an einen größeren Personenkreis preisgebe.

Hier ist wieder mal ein historischer Exkurs erforderlich. Wenn wir schon beim Privaten sind, dann können wir auch gleich über Stuhlgang und Sex sprechen. Ob nun die französischen Könige im Thronsaal oder der einfache Mensch auf dem „Donnerbalken“: Das Kacken war öffentlich und nicht privat. Auch Sex wurde gewollt oder ungewollt öffentlich zelebriert oder einfach „betrieben“, ob nun die fürstliche Hochzeitsnacht oder der proletarische Sex in der Mietskaserne.

Soweit mir bekannt, war das zuletzt in größerem Rahmen in den Kommunen der 68er der Fall, dort allerdings im „privaten Rahmen“ der Kommune.

Das ist nun aber nicht die Form von Öffentlichkeit, die ich mir für mich wünsche. Meine Erfahrungen mit dem öffentlichen Kacken beschränken sich auf Aufenthalte in sowjetischen Kasernen in den 70ern, wo es einfach keine abgeschlossenen Abteile gab. Ehrlich, ich litt an Verstopfung.

Hier kommt nun die Privatheit ins Spiel. Entgegen den Thesen Seemanns sehe ich meine Privatheit und die der anderen als schützenswert an. Die Ansichten mögen sich unterscheiden. Wenn also jemand meint, er oder sie will Stuhlgang und Sex öffentlich machen, so mögen sie es tun. Gleiches gilt für Freude und Trauer und vieles andere.

Nichtsdestoweniger hat jeder Anspruch auf den Schutz seiner Privatheit und jeder soll die der anderen für schützenswert halten. Es kann und darf nicht sein, dass allein das Vorhandensein technischer Mittel über meinen Begriff und Inhalt von Privatheit bestimmt.

Eine Anmerkung noch zu den Seemann’schen Thesen. Er schreibt: „Im Neuen Spiel ist Datenschutz das Monopolrecht auf Datenauswertung für diejenigen, die sich eh nicht an Gesetze halten.“

Das ist nur bedingt richtig. Wie auch in der Ausgangsthese geht es um das Verständnis des Begriffes. „Datenschutz“ muss sein, ohne Wenn und Aber. Was wir brauchen, ist ein neuer, weiter entwickelter Datenschutz. Auch dieser unterliegt der Wandlung durch die Entwicklung von Gesellschaft und Technologie. Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist eben nicht mehr zeitgemäß. Den User vor Veröffentlichung von „peinlichen Details“ zu warnen erscheint mir auch nicht ausreichend zu sein.

Beim „Datenschutz“, besser gesagt beim „Schutz meiner Privatheit“ geht es mir nicht darum, was ich veröffentliche. Es wäre auch paradox. Der Begriff „Veröffentlichung“ beinhaltet ja „öffentlich“. Eine Veröffentlichung ist also naturgemäß für die „Öffentlichkeit“ bestimmt. Es geht mir darum, das zu schützen, was ich schützen will: den Inhalt meiner Festplatte oder meiner Mail, genau wie den meines Aktenschrankes oder eines verschlossenen Briefumschlages. Die Kamera und das Mikrophon meines Smartphones sollen eingeschaltet werden, wenn ich dies tue, und nicht, „weil es möglich ist“, wenn jemand meint, mich überwachen zu wollen.

Natürlich bin ich mir im Klaren darüber, dass es den alten Begriff der Privatheit in den sozialen Netzwerken nicht gibt. Da werden diese auch nicht durch „privacy-Einstellungen“ oder geschlossene Leserkreise geschützt. Das soziale Netzwerk ist eher vergleichbar mit einer Postkarte oder einem schwarzen Brett, als mit einem verschlossenen Briefumschlag oder einem Aktenschrank.

Es ließen sich weitere Problemen aufzählen, aber was ich hier meine, ist „informationelle Selbstbestimmung“ und Schutz meiner Privatheit.

Ich will entscheiden, was ihr über mich erfahrt – das soll so bleiben.

In einem stimme ich aber Seemann zu: Wir brauchen „Transparenz der Mächtigen“, und wenn diese nicht freiwillig transparent werden, dann müssen wir sie transparent machen.

Bündnis für Privatsphäre Leipzig

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig ist eine überparteiliche Bürgerinitiative mit dem Ziel, Überwachung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in einem breiten öffentlichen Diskurs zu thematisieren. mehr auf der Website


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