Privatsphäre und Vorratsdatenspeicherung

sind meines Erachtens nach unvereinbar. Wie schon mehrfach betont, ist die Entstehung und Speicherung von personenbezogenen Daten nicht zu verhindern, problematisch ist aber die Verwendung. Gibt’s da Widerspruch?

Zum Ursprung zurück. personenbezogene Daten entstehen im Alltag auf vielfältige Art und Weise. Nicht immer kann ich bestimmen wo und wie sie entstehen, manche zwangsläufig, manche mit meinem Einverständnis und andere von denen ich nicht mal weiß, dass es sie gibt.

Mit meinem Einverständnis entsteht zum Beispiel der Datensatz „Thomas K. hat ein Mobiltelefon mit der Rufnummer 01……..“ bei meinem Mobilfunkanbieter. Der Datensatz wird gespeichert und bleibt mindestens solange gespeichert bis ich den Vertrag kündige. Dieser Datensatz geht nun auf die Reise in die Datenwelt. Zu meiner Bank, weil dort die Beträge abgebucht werden, zu Freunden, Bekannten und anderen Menschen und Institutionen denen ich die Rufnummer mitteile damit sie mich erreichen können. Wenn ich die Rufnummer nicht unterdrücke zu jedem den ich anrufe. Ich gehe damit bewusst das Risiko ein, dass diese, sofern sie nicht durch Gesetze gebunden sind, die Rufnummer verbunden mit meinem Namen – also den Datensatz weitergeben. Die Verwendung meiner Rufnummer durch den Mobilfunkanbieter ist gesetzlich geregelt, Ausnahmen bestätige ich mit der Anerkenntnis der AGB.

Dem Allem stimme ich ausdrücklich zu wenn ich einen solchen Vertrag abschließe.

Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nun mit konkreten Verdachtsgründen gegen mich ermitteln, kann ein Richter oder ein Gericht eine TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) gegen mich einleiten. Diese berechtigt die Strafverfolgungsbehörden alle Geräte und Möglichkeiten der Telekommunikation die mir zur Verfügung stehen zu ermitteln und zu überwachen. Das ist Gesetz ohne Wenn und Aber.

Aber die Grundlage ist ein konkreter Verdacht und eine Ermittlung!

Jeder der mit mir kommuniziert kann logischerweise in die Ermittlungen einbezogen werden. Das ist unangenehm aber unvermeidbar bei einer Ermittlung.

Mit der Vorratsdatenspeicherung ändert sich das gravierend. Selbst wenn, das bezweifle ich allerdings, Ermittlungen und konkreter Verdacht weiterhin Grundlage für eine Abfrage bleiben.

Vorratsdaten der elektronischen Kommunikation beinhalten nämlich wer wann wo mit wem auf welchem Wege womit kommuniziert.

Hier kommt nun eine Stärke und gleichzeitig Schwäche des Ermittlungsansatzes mittels Big Data zum Vorschein.

Es wird mathematisch und logisch gesucht. „Thomas K.“ wird über 6 Monate (Speicherungsfrist) abgefragt. Es wird einfach gefragt „Wer hat mit ihm elektronisch kommuniziert?“, „Wer war öfter in seiner Nähe?“, „Wer hat die gleichen WLAN-Netze benutzt?“, „Wer hat die gleichen Websites besucht?“  und so weiter und so fort. Nach einem ausgeklügelten Schema welches mathematisch logisch ist.

Somit entsteht ein Kreis von Personen die dann als ebenso verdächtig betrachtet werden wie ich. Auf diese wird nun auch das Raster gelegt.

Am Ende wird, so hoffen die Ermittler, ein enger Kreis von Verdächtigen ermittelt.

Hier mache ich Schluss. Den Rest überlasse ich eurer Phantasie.

Kurz gesagt wird mit einer Fahndung gegen mich das Privatleben von eventuell tausenden Menschen untersucht. Ihre Privatsphäre wird verletzt, ihre Verbindungen werden geprüft. Nochmals wo wann mit wem womit, wenn auch noch nicht über was, kommuniziert wurde.

Am schlimmsten finde ich aber, dass die Vorratsdatenspeicherung nur die Speicherung der Anfangsdaten bei den Anbietern betrifft. Sie sagt nichts darüber aus was mit den Suchergebnissen, den durch das Raster entstandenen Datensätzen, geschieht.

Ich glaube, dass diese gespeichert und abrufbereit bleiben.

Somit gibt es in einiger Zeit, ich spreche hier nicht einmal von Jahren, eine Verbindungsdatenbank in der sämtliche Rasterergebnisse zur weiteren Verwendung liegen.

Mit den aktuellen Daten angereichert werden dort nun über Jahre hinweg alle möglichen Verbindungen analysieret und verfeinert.

Die Vorstellung man würde auf diesem Wege Verdächtige und Terroristen finden ist absurd bei der heutigen kommunikativen Verflechtung der Menschen.

Was entstehen wird ist ein Kommunikationsschema. „Wer kommuniziert mit wem auf welchem Wege?“ und das über Jahre hinweg. Da bleibt nichts unentdeckt – Jeder wird durchschaubar, oder auch gläsern.

Die Privatsphäre eine Jeden wird durchleuchtet – ergo verletzt. Und das täglich.

Da kann ich nur Folgendes sagen.

Gerade die SPD hätte bevor sie zustimmt daran denken müssen:

Wenn es im dritten Reich Vorratsdatenspeicherung und Big Data gegeben hätte, wäre nach dem 2. Weltkrieg kein einziger Sozialdemokrat übrig geblieben. Christen auch nicht, liebe CDU/CSU.

Wehret den Anfängen!

vds

Ist Privatsphäre eine bourgeoise Phantasie,

wie Michael Seemann behauptet? Oder muss ich erst noch mal nachdenken was „privat“ eigentlich bedeutet?

Der neue Artikel von Michael Seemann (@mspro) ist wirklich hoch interessant und es sind meines Erachtens nach richtige und wichtige Thesen enthalten. Ich werde wohl noch lange daran zu „kauen“ haben. Fast wäre ich geneigt dem Ganzen zuzustimmen – wenn da nicht etwas wäre was mich zur Ablehnung zwingt.

Schon bemerkt? Der Grund ist in der Überschrift meines Artikels enthalten.

Zurück auf Anfang. Was bedeutet „privat“?

Es gibt natürlich viele hochwissenschaftliche Erklärungen. Ich kann nur davon sprechen was es „für mich“ bedeutet.

„Privat“ kommt vom lateinischen „privare“, welches „abgegrenzt“ bedeutet. Zugegeben, es hat noch andere Bedeutungen wie „beraubt“ und „getrennt“, welche man aber mit dem ersten Begriff durchaus verbinden kann.

„Privat“ bedeutet heutzutage allgemein „abgegrenzt von der Öffentlichkeit“. Nicht mehr und nicht weniger.

Wie schon im Artikel Privatsphäre, muss das sein? auch hier eine kleine historische Betrachtung.

Ohne auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung einzugehen behaupte ich hier einfach mal, dass der Verzicht, allerdings der erzwungene Verzicht, auf die Privatheit* das Kennzeichen des Sklaven war. Sein gesamtes Leben war öffentlich und von seinem Herrn „überwacht“, man könnte natürlich auch kontrolliert sagen. Dies unterschied ihn vom „freien Menschen“. Er hatte keinen Anspruch auf „Abgrenzung“.

Wer es bemerkt hat, ich stimme hier voll mit @mspro überein wenn er im Artikel schreibt:

Überwachung ist nicht gleich Macht, sondern Macht macht Beobachtung zur Überwachung.

ich ziehe nur einen anderen Schluss daraus, nämlich:

Privatsphäre ist keine bourgeoise Phantasie,

Privatsphäre ist das Recht des freien Menschen!

.

.

*Die Verwendung des Begriffs Privatheit habe ich hier erklärt.

Privatsphäre, muss das sein?

Ich war am Mittwochabend beim Treffen der Initiatoren des Bündnis Privatsphäre Leipzig. Dort kam natürlich auch das Thema post privacy auf, oder wie Michael Seemann (@mspro) es postuliert: „Die Privatsphäre ist tot“. Die Mitglieder des Bündnisses beschlossen den Namen beizubehalten.

Das ist auch richtig. Die „post privacy“ ist ja schließlich ein akademisches Konstrukt einiger Intellektueller, die einen wichtigen Punkt übersehen haben: Privat ist das, was ich nicht öffentlich machen will, nicht das, was man nicht öffentlich machen kann.

Eine Einfügung sei mir gestattet. Ich werde in nachfolgenden Ausführungen den Begriff „Privatheit“ verwenden. Nicht weil die Anwendung des Begriffs „Privatsphäre“ falsch wäre. Die Verwendung von „Privatheit“ soll das Persönliche, das Intime verstärken.

Sagen wir mal ganz einfach: Was privat ist oder was ich  als privat betrachte, ist einem ständigen Wandel unterworfen.

Da komme ich Seemann sehr nahe, denn die Privatheit, die wir bis vor einigen Jahren kannten, ist Geschichte – nicht weil NSA & Co. oder auch Firmen ein neues Instrumentarium in der Hand haben, um mich zu überwachen, sondern weil ich freiwillig mehr von mir an einen größeren Personenkreis preisgebe.

Hier ist wieder mal ein historischer Exkurs erforderlich. Wenn wir schon beim Privaten sind, dann können wir auch gleich über Stuhlgang und Sex sprechen. Ob nun die französischen Könige im Thronsaal oder der einfache Mensch auf dem „Donnerbalken“: Das Kacken war öffentlich und nicht privat. Auch Sex wurde gewollt oder ungewollt öffentlich zelebriert oder einfach „betrieben“, ob nun die fürstliche Hochzeitsnacht oder der proletarische Sex in der Mietskaserne.

Soweit mir bekannt, war das zuletzt in größerem Rahmen in den Kommunen der 68er der Fall, dort allerdings im „privaten Rahmen“ der Kommune.

Das ist nun aber nicht die Form von Öffentlichkeit, die ich mir für mich wünsche. Meine Erfahrungen mit dem öffentlichen Kacken beschränken sich auf Aufenthalte in sowjetischen Kasernen in den 70ern, wo es einfach keine abgeschlossenen Abteile gab. Ehrlich, ich litt an Verstopfung.

Hier kommt nun die Privatheit ins Spiel. Entgegen den Thesen Seemanns sehe ich meine Privatheit und die der anderen als schützenswert an. Die Ansichten mögen sich unterscheiden. Wenn also jemand meint, er oder sie will Stuhlgang und Sex öffentlich machen, so mögen sie es tun. Gleiches gilt für Freude und Trauer und vieles andere.

Nichtsdestoweniger hat jeder Anspruch auf den Schutz seiner Privatheit und jeder soll die der anderen für schützenswert halten. Es kann und darf nicht sein, dass allein das Vorhandensein technischer Mittel über meinen Begriff und Inhalt von Privatheit bestimmt.

Eine Anmerkung noch zu den Seemann’schen Thesen. Er schreibt: „Im Neuen Spiel ist Datenschutz das Monopolrecht auf Datenauswertung für diejenigen, die sich eh nicht an Gesetze halten.“

Das ist nur bedingt richtig. Wie auch in der Ausgangsthese geht es um das Verständnis des Begriffes. „Datenschutz“ muss sein, ohne Wenn und Aber. Was wir brauchen, ist ein neuer, weiter entwickelter Datenschutz. Auch dieser unterliegt der Wandlung durch die Entwicklung von Gesellschaft und Technologie. Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist eben nicht mehr zeitgemäß. Den User vor Veröffentlichung von „peinlichen Details“ zu warnen erscheint mir auch nicht ausreichend zu sein.

Beim „Datenschutz“, besser gesagt beim „Schutz meiner Privatheit“ geht es mir nicht darum, was ich veröffentliche. Es wäre auch paradox. Der Begriff „Veröffentlichung“ beinhaltet ja „öffentlich“. Eine Veröffentlichung ist also naturgemäß für die „Öffentlichkeit“ bestimmt. Es geht mir darum, das zu schützen, was ich schützen will: den Inhalt meiner Festplatte oder meiner Mail, genau wie den meines Aktenschrankes oder eines verschlossenen Briefumschlages. Die Kamera und das Mikrophon meines Smartphones sollen eingeschaltet werden, wenn ich dies tue, und nicht, „weil es möglich ist“, wenn jemand meint, mich überwachen zu wollen.

Natürlich bin ich mir im Klaren darüber, dass es den alten Begriff der Privatheit in den sozialen Netzwerken nicht gibt. Da werden diese auch nicht durch „privacy-Einstellungen” oder geschlossene Leserkreise geschützt. Das soziale Netzwerk ist eher vergleichbar mit einer Postkarte oder einem schwarzen Brett, als mit einem verschlossenen Briefumschlag oder einem Aktenschrank.

Es ließen sich weitere Problemen aufzählen, aber was ich hier meine, ist „informationelle Selbstbestimmung“ und Schutz meiner Privatheit.

Ich will entscheiden, was ihr über mich erfahrt – das soll so bleiben.

In einem stimme ich aber Seemann zu: Wir brauchen „Transparenz der Mächtigen“, und wenn diese nicht freiwillig transparent werden, dann müssen wir sie transparent machen.

Bündnis für Privatsphäre Leipzig

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig ist eine überparteiliche Bürgerinitiative mit dem Ziel, Überwachung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in einem breiten öffentlichen Diskurs zu thematisieren. mehr auf der Website