Mein letzter Artikel zum Thema brachte mindestens einen Widerspruch zustande. Mir wurde vorgeworfen ich würde Fragen der Moral und der Intimsphäre ins Spiel bringen. Außerdem wäre da eine Irritation weil einerseits die Mitglieder einer Familie, andererseits die Familie als Ganzes betrachtet würden.
Da sind wir schon mittendrin im Thema.
Der Begriff Privatsphäre ist wohl nicht so einfach zu fassen. Ich rekapituliere noch einmal meinen Ansatz.
„Privat ist das was ich nicht öffentlich machen will, nicht das was man nicht öffentlich machen kann.“
Privat bedeutet also abgegrenzt gegen die Öffentlichkeit. Ich, meine Frau und jedes meiner Kinder hat also eine Privatsphäre. Zusammen als Familie haben wir ebenfalls eine Privatsphäre. Jedes Familienmitglied hat auch das Recht Teile seines Lebens gegen die übrige Familie (in dem Falle auch Familie = Öffentlichkeit) abzugrenzen. Hier kommt durchaus eine Überschneidung mit der Intimsphäre aber keinesfalls eine Gleichsetzung mit derselben ins Spiel. Im Gegensatz zum komplizierten Bereich der Privatsphäre ist die Intimsphäre, zumindest in Deutschland, höchstrichterlich definiert und ins Gesetz gegossen. Laut Bundesgerichtshof beinhaltet sie die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“. Das ist eindeutig.
Nehmen wir also diesen Text dann ergibt sich folgendes Bild. Als Gedanke oder zu Papier (auch in virtueller Form auf meiner Festplatte) gehört er zu meiner Intimsphäre und weil ich ihn aktiv gegen die Öffentlichkeit durch Nichtveröffentlichung schütze zu meiner Privatsphäre. Beträfe dieser Text nun meine Familie und ich diskutiere ihn mit dieser, dann ist er nicht mehr intim, aber privat im Sinne der Privatsphäre der Familie gegenüber der Öffentlichkeit. Gleiches gilt für jeden anderen Personenkreis.
So weit so unklar.
Hier kommt nun die Verletzung der Privatsphäre ins Spiel und das Spiel mit der Angst beginnt.
Mit der Einführung eines Begriffs, nämlich legitimes Interesse der Öffentlichkeit an dem von mit abgegrenzten Bereich.
Erst mal zur Erklärung. Mit legitimem Interesse ist keinesfalls die Befriedigung der Neugier gemeint. Also nicht der Boulevardjournalismus, Papparazzi oder Ähnliches. Auch ein Pornostar, also jemand der Teile seines Intimbereichs (viele Teile) öffentlich macht, hat das Recht sowohl auf Intim- als auch Privatsphäre.
Was ist also legitimes Interesse der Öffentlichkeit?
Mein Kontostand und meine Spareinlagen gehen euch nichts an, den Staat in Form des Finanzamtes schon. Schließlich muss ich Steuern zahlen – so ist nun mal das Gesetz. Ohne Abstriche, aber auch ohne Erweiterungen. Mein Vermieter hat erst das Recht irgendetwas nachzufragen wenn ich meine Miete nicht bezahle – nicht vorher.
Die Einkünfte eines gewählten Politikers gehen die Gesellschaft sehr wohl etwas an. Er bekleidet ein öffentliches Amt und hat etwas versprochen, unter anderem Ehrlichkeit.
Das ist ein Unterschied, ein großer Unterschied, zwischen ihm und mir.
Wenn ich in meinem Keller an meinem Fahrrad bastle, dann geht das die Öffentlichkeit nichts an. Es sei denn ich halte das für so wichtig, dass ich es auf Twitter oder sonstwo poste.
Baue ich aber in meinem Keller eine Bombe, dann ist das Interesse der Öffentlichkeit gegeben.
Hier beginnt nun der Scheideweg zwischen Privatsphäre und deren Schutz und dem legitimen öffentlichen Interesse.
Wer es bis hier vermisst hat, der historische Exkurs.
Anfang des 13. Jahrhunderts zogen die Kreuzritter in die Albigenserkreuzzüge gegen die Katharer. Das Problem war, diese waren auch Christen – wie sollte man also die Ketzer eindeutig identifizieren.
Man behalf sich mit der Aufforderung Caedite eos. Novit enim Dominus qui sunt eius., zu Deutsch Tötet sie alle. Gott wird die Seinen erkennen.
Genau so zu verstehen ist die anlasslose Totalüberwachung. Überwacht alle – dann findet ihr die Verbrecher. Das Spiel mit der Angst beginnt mit der Rechtfertigung dieser Maßnahmen. Und es gibt Leute die fallen darauf rein. Sie sehen Überwachung als Prävention.
Also schaut auf meine Festplatte, auf mein Konto und in meinen Keller!
Macht öffentlich was ich für mich behalten will!
Muss ich damit einverstanden sein?
Nun wird natürlich der Staat in Form seiner ausführenden Organe behaupten, dass die Daten bei ihm sicher wären. Also alles oK?
Nein! Nein! Nein!
Der Staat und seine Organe sind eine Öffentlichkeit (s.o.) mit der ich meine Intim- und Privatsphäre nicht teilen will!
Das legitime Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigt diesen Schritt nicht!
Nicht ohne Anlass.