Das am Donnerstag, dem 6. Juni 2024, vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällte Urteil zur Rechtssache „Anspruch von Anwohnern auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotswidriges Gehwegparken?“ (BVerwG 3 C 5.23), ruft verschiedene Reaktionen hervor. Es gibt einen Grund, warum hier der komplette Titel des Verfahrens benannt wurde. Aus diesem erklärt sich das Urteil. Für eine vollständige Einschätzung muss selbstverständlich die Veröffentlichung des Volltextes abgewartet werden.
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