Gehwegparken: Was bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?

Das am Donnerstag, dem 6. Juni 2024, vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällte Urteil zur Rechtssache „Anspruch von Anwohnern auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotswidriges Gehwegparken?“ (BVerwG 3 C 5.23), ruft verschiedene Reaktionen hervor. Es gibt einen Grund, warum hier der komplette Titel des Verfahrens benannt wurde. Aus diesem erklärt sich das Urteil. Für eine vollständige Einschätzung muss selbstverständlich die Veröffentlichung des Volltextes abgewartet werden.

Den kompletten Artikel könnt ihr, wie immer kostenlos, in der Leipziger Zeitung lesen.

Comeback der Stechuhr

Im Mai 2019 verpflichtete der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil die Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Seitdem wird vonseiten der Arbeitgeber und mit politischer Unterstützung, besonders der FDP, dagegen Sturm gelaufen. „Nicht umsetzbar“, „zu großer Aufwand“ und ähnliche Argumente werden vorgebracht.
Worum geht es eigentlich und warum unterstützt ausgerechnet Verdi diese Pflicht?

Der ganze Artikel steht in der Leipziger Zeitung.

Kinder, Kinder …

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage. Ich kann Ihnen auch nicht helfen.

Bin ich aber froh, dass meine Kinder schon älter sind. Enkel habe ich noch nicht – auch das scheint gut zu sein.

Mal ehrlich, ein relativ unbedeutendes deutsches Gericht (Landgericht Köln) urteilt über die „rituelle Beschneidung“ der Knabenvorhaut und in der Net-Community (zu Deutsch virtuelle Laberecke) überschlagen sich die Meldungen, Meinungen, Petitionen und vor Allem die Betroffenheitsbekundungen. Besonders stark werden auch wieder die Kinderrechte aller Art in den Vordergrund gerückt.

Sehen wir das aber mal etwas gelassener.

Was ist eigentlich passiert?

Bei einer von einem Arzt durchgeführten Beschneidung der Vorhaut eines kleinen Jungen kam es zu Nachblutungen. Die Eltern mussten die Notaufnahme aufsuchen. Ärztepfusch oder Pfusch bei der Nachbehandlung oder einfach „dumm gelaufen“? Das war nicht die Frage. Die Frage wurde auch nicht durch die Eltern gestellt, nein die Staatsanwaltschaft ging gegen das erste Urteil des Amtsgerichts in Berufung. Dieses hatte sinngemäß so geurteilt, dass dem Kind eine „Stigmatisierung in seinem kulturellen und religiösen Umfeld“ droht, eben wenn es nicht beschnitten ist. Das Landgericht erklärte nun den Eingriff zur Körperverletzung.

So weit – so unbedeutend.

Warum? Es gibt kein Gesetz, keine Regel, nur ein erstes Urteil. Es kann auch wieder kassiert werden.

Was mich viel mehr beunruhigt ist die Reaktion. Es wird ein Verbot gefordert und dem o.g. Urteil geradezu euphorisch zugestimmt. Es wird auch der Casus Körperverletzung durch Vorhautbeschneidung mit der Beschneidung bei Mädchen gleichgestellt.

Aber ich wage zu behaupten, dass die sog. „Beschneidung“ (vulgo Verstümmelung) der weiblichen Genitalien, auch mit Zustimmung einer rechtsfähigen weiblichen Person (natürlich an derselben), juristisch bedenklich ist – wahrscheinlich ist sie sogar verboten. Während die Vorhautbeschneidung eben unter gleichen Umständen (natürlich an einer männlichen Person) eher als kosmetische Operation gewertet wird.

Aber mal zum ersten Urteil zurück. Die „Stigmatisierung“ ist ja keine Frage des Ermessens eines deutschen Gerichts. Ein jüdischer Junge ist ein jüdischer Junge (sozusagen vollwertig) wenn er beschnitten ist. Als jüdischer Junge kann er am Gemeindeleben teilnehmen. Will das nächste deutsche Gericht den jüdischen Gemeinden vorschreiben wie sie ihr Gemeindeleben zu gestalten haben oder wie sie ihre Schriften zu interpretieren haben?

Gleiches gilt selbstverständlich auch für Muslime.

Was also passieren wird ist Folgendes. Wenn das Urteil bestehen bleibt und evt. wie gefordert Gesetzescharakter erhält, dann werden die jüdischen und muslimischen Knaben eben im Ausland beschnitten. Was haben wir dann gekonnt? Im schlimmsten Falle werden unsere Ärzte mit den Nachbehandlungen und „Korrekturen“ beschäftigt sein. Aber das wird eine andere Sache, das ist ja nicht bei uns passiert.

Mich müsste das ja nicht interessieren, ich gehöre keiner dieser Religionsgemeinschaften an. Aber wie oben bemerkt ging es ja um den Aufschrei wegen der Kinderrechte.

Das nun wiederum betrifft auch mich.

Mal etwas weiter ausgeholt muss man feststellen, dass der Atheismus langsam pseudoreligiösen Charakter annimmt. Ebenso wie der Katholizismus formiert er sich und wird dogmatisch.

Erstes Dogma ist „Du sollst keine Götter haben neben mir!“

Nur dass der Atheismus eben keinen Gott hat, er hat nur die Ablehnung desselben. Aber glauben muss man schon. Man muss glauben, dass es keine Götter gibt, keine Weltanschauung außer dem Atheismus und keine Propheten außer dessen Propagandisten. Ich bin übrigens in einem Land aufgewachsen welches eine „wissenschaftliche Weltanschauung“, den Marxismus, zur Glaubensfrage gemacht hatte. Das prägt.

Das eben bezeichne ich als „pseudoreligiös“.

Um Kinder zu erziehen muss man sie also nach diesen Aussagen atheistisch erziehen um einer „religiösen Indoktrination“ entgegenzuwirken. Ergo: Alles was nicht religiös ist ist gut. Die Absurdität dieser Aussage (und ihrer Umkehrung) steht für mich außer Zweifel.

Was ist das also, wenn nicht ebenfalls Indoktrination? Nur eben keine religiöse.

Ich bin nicht religiös, aber ich kann mich unter den Umständen nicht als Atheist bezeichnen.

Zurück zu den Kinderrechten. Was ist damit? Sind das einige der Thesen dazu? So lese ich es aus der Diskussion heraus.

– Die Eltern dürfen sie (die Kinder) nicht religiös beeinflussen.

– Der Staat darf sie nicht indoktrinieren.

– Eine kulturelle Beeinflussung ist ebenfalls unerwünscht.

Das Kind soll einfach Kind sein.

Aber wie geht das? Gibt es da einen Masterplan?

Als nächstes kommt dann wahrscheinlich die Klage gegen Schulpflicht. Weil diese ja dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes entgegen steht. Klagen gegen Lehrinhalte gibt es schon genug.

Vielleicht werden dann auch Eltern verklagt, weil sie ihre Kinder zum Lesen anhalten oder sie mit in die Oper nehmen. Das ist dann kulturelle Indoktrination.

Wie gesagt, ich bin froh – meine Kinder sind schon groß.