Gehwegparken: Was bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?

Das am Donnerstag, dem 6. Juni 2024, vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällte Urteil zur Rechtssache „Anspruch von Anwohnern auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotswidriges Gehwegparken?“ (BVerwG 3 C 5.23), ruft verschiedene Reaktionen hervor. Es gibt einen Grund, warum hier der komplette Titel des Verfahrens benannt wurde. Aus diesem erklärt sich das Urteil. Für eine vollständige Einschätzung muss selbstverständlich die Veröffentlichung des Volltextes abgewartet werden.

Den kompletten Artikel könnt ihr, wie immer kostenlos, in der Leipziger Zeitung lesen.

Antrag Nr. X+1 zu Falschparkern und Gehwegparkern

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat einen Antrag im Stadtrat Leipzig eingebracht, mit dem Titel „Freie Gehwege für Leipzig, Recht auf Fußweg sichern“. Der Antragstext lautet: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Stadt Leipzig zu erarbeiten, welches die Ordnung für den ruhenden Verkehr regelt und dabei die Sicherheit und Durchlässigkeit der Gehwege sowie die Erfordernisse der Rettungskräfte, insbesondere von Feuerwehr und Krankenwagen gewährleistet. Sowohl für die Straßenverkehrsbehörde als auch für das Ordnungsamt ist Rechtssicherheit herzustellen.“

Der ganze Artikel steht in der Leipziger Zeitung.

Aristoteles und die LVZ: Berliner Verhältnisse im Verkehr

Aristoteles, der Vater der Aussagenlogik, zu dem die LVZ ihn kürte, schrieb dereinst:
„Das Gesetz erlangt die Kraft, vermöge deren man ihm gehorcht, nur durch die Gewohnheit, und diese entsteht nur durch die Länge der Zeit.“
[Aristoteles, Politik. 1269a (II, 8.)]
 Gemäß der Aussagenlogik gilt also auch das Gegenteil, dass es die Kraft verliert, wenn man Gesetzesverstöße lange genug duldet. Das gilt auch für die Straßenverkehrsordnung.

Was das Ganze mit Aussagenlogik, Gehwegparken, der LVZ und Christina Rietz zu tun hat, steht im Artikel bei der Leipziger Zeitung.