Protest gegen massenhafte Verletzung der Privatsphäre in Deutschland!
Datenschützer schlagen Alarm!
Lieber bestraft werden als das zu dulden!
Missbrauch sensibler Informationen!
Und so weiter und so fort.
Der interessierte Leser weiß natürlich sofort, dass es hier nicht um den NSA & Co. Skandal geht. Nein die Rede ist hier vom Zensus 2011.
Was mich zu einer Frage animiert.
„Warum sieht der Normalbürger die Datenerhebung durch den Zensus kritischer als die Ausspähung durch Geheimdienste?“
Vielleicht weil er besser verstand, oder ihm einfacher vermittelt werden konnte, dass diese Daten ihn selbst betreffen.
Das aber nur zur Einleitung, es geht hier um die persönliche Bedeutung des Begriffs Privatsphäre. Und zwar um die historische Entwicklung. Ich will Euch nicht langweilen deshalb fange ich vor ca. 50 bis 100 Jahren an. Bei der kleinsten Zelle der Gesellschaft – der Familie.
Eine kleine Einfügung, das ist eine Beschreibung – keine Bewertung!
Viele von Euch können sich noch erinnern, dass Privatsphäre einfach definiert war. Der Brite sagt dazu „My home is my castle!“ – vulgo: „Was zu Hause passiert ist meine Sache.“
Aber wenn man historisch hinter die Kulissen schaut, dann sieht man die Bedeutung genauer.
Fangen wir mit dem Kind an. „Kinder haben einen Anspruch auf Privatsphäre“ ist eine relativ neue Forderung. Diese Forderung wäre unseren Eltern vielleicht absurd erschienen. Es war das Recht, sogar die Pflicht, der Eltern das Kind zu erziehen und jede Regung zu kontrollieren. Es gab für Kinder keine abgegrenzten (privaten) Bereiche – ihr Leben war für die Eltern „öffentlich“. Weiter darauf eingehen möchte ich nicht, ich verweise nur auf die Kontrolle der Sexualität am Beispiel des Kampfes gegen Onanie.
Die Frau, in ihrer Funktion als Ehefrau, hatte zwar Rechte gegenüber dem Kind. Unter Anderem das Recht einige Lebensbereiche diesem gegenüber abzugrenzen. Aber dem (Ehe)Mann, oder auch Familienvater, gegenüber hatte sie dieses Recht nicht. Angefangen von den Ausgaben für Haushalt und persönlichen Bedarf, ihrem Anteil an der Kindererziehung, die Aufnahme einer eigenen Berufstätigkeit und den damit verbundenen Einkünften und deren Verwendung bis zu ihrer Sexualität hatte sie Rechenschaft abzulegen und sie hatte ständig „verfügbar“ zu sein.
Das Recht auf Privatsphäre innerhalb der Familie hatte der Familienvater. Auffällig ist hier allerdings, dass er eigentlich sein öffentliches Leben abgrenzte. Beruf, Freundschaften, Liebschaften und Eskapaden, die sich im öffentlichen Raum abspielten waren gegenüber der Familie „Privatsache des Vaters“.
Nach außen hin war die Familie ein abgegrenzter (privater) Bereich. Ob sich dort nun Gewalt, Inzest, Vernachlässigung oder Anderes abspielte wurde erst öffentlich, wenn es zum Beispiel durch das Erfordernis ärztlicher Behandlung in die Öffentlichkeit kam.
Gleiches galt auch für abgeschlossene z.B. dörfliche Gemeinschaften und andere „gesellschaftliche Biotope“.
Im Großen und Ganzen ist dies die bürgerliche Auslegung von Privatsphäre in aller Kürze.
Hier kommt nun wieder der von @mspro gebrauchte Ausspruch:
“Überwachung ist nicht gleich Macht, sondern Macht macht Beobachtung zur Überwachung.”
ins Spiel. Zumindest was die Machtfrage betrifft, denn Eltern werden die Entwicklung ihrer Kinder immer beobachten. Im bürgerlichen Leben war es die Macht des Familienvaters. Nur als Anmerkung, das soll nicht bedeuten es wäre automatisch besser gewesen eine Familienmutter hätte die Macht gehabt.
Die alte Privatsphäre wurde aufgebrochen durch das Eindringen der Gesellschaft in diese. Rechte für Kinder und Frauen und die Möglichkeit diese Rechte auch geltend zu machen zerstörten diese Privatsphäre. Hoffentlich für immer.
Vielleicht liegt hier der Grund für die eingangs gestellte Frage nach der Betroffenheit des Bürgers. Das Eindringen der Gesellschaft und des Staates in die familiäre bürgerliche Privatsphäre war und ist direkt fühlbar. Die Beobachtung durch die Geheimdienste ist es nicht. Daran ändert auch das Gerede über die Stasi nichts. Die Meisten die heute darüber reden hatten während der DDR-Zeit wahrscheinlich nichts mit dieser zu tun.
Wir brauchen also eine neue, besser gesagt eine weiterentwickelte, Definition des Begriffs.
Wie wird diese aussehen?