Sperrklausel – eine Betrachtung

Die Europawahl 2019 ist vorbei und wieder einmal wird die Einführung einer Sperrklausel für die nächste Europawahl gefordert. Diese würde künftig kleine Parteien aus dem Europaparlament ausschließen. Das ist für mich ein Grund über die Sperrklausel, besonders für die Wahlen zum Bundestag und für Landtagswahlen, nachzudenken.

Ein Blick ins Grundgesetz

Die gute Nachricht ist: Über eine Sperrklausel steht nichts im Grundgesetz. Der Artikel 38 sagt für die Wahl zum Bundestag folgendes aus:

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Somit ist für Änderungen im Bundeswahlgesetz, welches die Sperrklausel in § 6 Abs. 3 enthält, nicht einmal eine Grundgesetz-Änderung notwendig. Für Landtagswahlen und Kommunalwahlen gelten Wahlgesetze mit oder ohne Sperrklausel.

Wahlen und Parteien

Die Aussage die das Grundgesetz zu den Parteien trifft, erscheint mir wichtig. Schließlich reden wir hier von den Parteien die Wahlkämpfe führen, als Regierungs- oder Oppositionsparteien agieren, die Koalitionen und Fraktionsgemeinschaften bilden – also von denen die das politische Leben dominieren. Dazu sagt das Grundgesetz im Artikel 21:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Sie wirken mit – nicht „sie regieren das Land“, das tun sie erst, wenn sie gewählt sind.

Die Sperrklausel

Die Sperrklausel, bekannter als 5%-Hürde (BWG §6 Abs.3), wurde eingeführt um die Zersplitterung des Parlaments zu verhindern. Heute behindert sie neue Parteien mit anderen Organisationskonzepten, und nimmt WählerInnen-Stimmen ihr Gewicht. Bei der Bundestagswahl 2017 wurden durch die Sperrklausel 5% der abgegebenen gültigen Stimmen für die Sitzverteilung im Bundestag nicht berücksichtigt. Es ist ein Zufall, dass die Prozentzahl der nicht berücksichtigten Stimmen mit der 5%-Zahl der Sperrklausel übereinstimmt. Bei einem höheren oder niedrigeren Anteil der WählerInnen-Stimmen für Kleinparteien sieht das anders aus.

Wahlmathematik

5% der abgegebenen gültigen Stimmen, das klingt nach nicht viel. Betrachten wir aber das Ergebnis bei den Zweitstimmen (für die gilt ja die Sperrklausel), dann sieht das anders aus.

2017 haben 75,2% der wahlberechtigten BürgerInnen ihre Stimme abgegeben.
Das sind in Zahlen 46.973.799 Stimmen, davon waren 46.506.857 gültige Zweitstimmen, also geht es bei 5% um 2.325.343 WählerInnen deren Stimmen keinen Einfluss hatten.

Die Sperrklausel hatte sogar einen von den WählerInnen nicht gewollten Effekt. Die Anzahl und Verteilung der Sitze im Bundestag wird aus den gültigen Stimmen berechnet, nicht aus den Stimmen für die im Bundestag vertretenen Parteien. Im Klartext bedeutet das, dass unter Umständen z.B. die AfD von den Stimmen der MLPD-WählerInnen profitiert.

Argumente gegen die Sperrklausel

  1. Eine Nichtberücksichtigung von 2,3 Millionen Wählerstimmen ist, meines Erachtens nach, undemokratisch. Wie oben beschrieben könnten es ja auch mehr Stimmen sein, wenn der Stimmenanteil für Parteien die die Sperrklausel nicht überwinden ansteigt.
  2. Der wichtigere Punkt für mich ist: Die Sperrklausel hat in der Geschichte der Bundesrepublik dazu geführt, dass Themen so lange vernachlässigt werden bis eine Partei die diese aufnimmt und vertritt die 5%-Hürde überwindet.

Dazu möchte ich als Beispiel die Genese der Parteien „Die Grünen“ und AfD betrachten – die empfindlichen Seelen unter den LeserInnen scrollen bitte vor dem Lesen zum Disclaimer. Bei der Betrachtung ist mein Schwerpunkt darauf gelegt, dass die Entwicklung der Parteien hauptsächlich auf die „issue ownership“* – bei den Grünen für die Umweltpolitik und bei der AfD für das Migrationsthema** – zurückzuführen ist. Das erfolgreiche Agenda- Setting mit diesen Themen führte bei beiden Parteien zum Aufstieg.

Die Grünen

In den 1970ern bildete sich in Westdeutschland eine aktive Umweltbewegung heraus, die schlussendlich 1980 zur Gründung der Partei „Die Grünen“ führte. Nach der Niederlage 1980 bei der Bundestagswahl, dem Einzug 1983 mit 5,6 % der Zweitstimmen und der Steigerung bei der Wahl 1987 auf 8,3% war die Umweltpolitik im Parlament angekommen, wurde aber mit der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 wieder abgewählt. Die im Bundestag vertretenen Parteien konnten somit die Umweltpolitik weiter ignorieren. 1994 erfolgte der Wiedereinzug in den Bundestag und 1998 die erste Regierungsbeteiligung – erst jetzt nach rund 25 Jahren begannen die bis dato „großen Parteien“ also CDU/CSU, SPD und FDP sich für dieses Thema zu interessieren, zumindest verbal. Mit Beginn der „ewigen Regierung“ unter Kanzlerin Merkel trat das, über Absichtsbekundungen hinausgehende, Interesse an Umweltthemen bei dieser wieder in den Hintergrund. Es wurde erst wieder erweckt als nach „Fridays For Future“ und den rapide ansteigenden Beliebtheitswerten für „Die Grünen“ ein Rückgang der Wählerstimmen für CDU/CSU und SPD zu verzeichnen war.

Die AfD

Westdeutschland, also die Bundesrepublik vor der Vereinigung, war immer stolz darauf, dass es rechts von CDU/CSU und links von der SPD keine Parteien im Bundestag gab. Die Sperrklausel verhinderte das, außerdem betreuten besonders CDU/CSU das „reichsdeutsche“ Klientel wie die Vertriebenenverbände unter dem Label „Brauchtumspflege“. Alle hofften, dass mit den letzten Vertriebenen das Thema von selbst ausstirbt.
Rechte Parteien wie NPD, Republikaner usw. konnten mit der Sperrklausel erfolgreich aus dem Bundestag fern gehalten werden. Die einzige Ausnahme war die Wahlperiode 1953-1957, als der „Gesamtdeutsche Block“ die Sperrklausel überwand. Die WählerInnen-Stimmen für Revanchismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus und sonstige rechte Tendenzen fielen somit nicht ins Gewicht und die Beschäftigung mit diesen Themen konnten die „großen Parteien“ ignorieren.

Hier ein Hinweis: Von 1957 bis 1983 war das „Biotop Bundestag“ drei Parteien, nämlich CDU/CSU, SPD und FDP, vorbehalten. Mit rechten Tendenzen in der Bevölkerung wollten diese sich nicht beschäftigen – der Feind stand im Osten und hieß Kommunismus.

Das klappte auch nach dem Einzug der Grünen und der PDS in den Bundestag, bis sich 2013 eine neue Partei gründete. Diese bezeichnete sich ursprünglich als Euro-kritisch, wurde aber bald zum Sammelbecken für alle rechten Tendenzen und knackte ab 2014 zuerst die Sperrklausel in Landesparlamenten und 2017 auch die für den Bundestag. Die in diesem Falle Jahrzehnte lange Verweigerung der parlamentarischen Auseinandersetzung mit den Rechten, die ohne Sperrklausel möglich und nötig gewesen wäre, ist einer der Gründe für den Erfolg dieser Partei.

Merke:

Themen werden für die im Parlament vertretenen Parteien erst interessant, wenn eine Partei, die die „issue ownership“* für dieses Thema besitzt, die 5%-Hürde überwunden hat. Das generelle Interesse der BürgerInnen spielt erst eine Rolle, wenn es durch eine Partei im Parlament vertreten wird – sind es mehrere kleine Parteien außerhalb des Parlamentes, dann wird das Thema weitgehend ignoriert.

Fazit:

Sowohl im Bundestag als auch in den Landesparlamenten hat die Sperrklausel dazu geführt, dass Tendenzen in der Bevölkerung so lange „übersehen“ werden, bis sich eine Partei findet die diese aufnimmt und WählerInnen-Stimmen von mehr als 5% generieren kann. Dann reagieren die in den Parlamenten vertretenen Parteien panisch und versuchen diese Themen aufzunehmen. Das hat nur mäßigen Erfolg, da die BürgerInnen dann oft lieber das Original wählen. Eine parlamentarische Auseinandersetzung mit kleinen Parteien – also mit wenigen Sitzen im Parlament – ist hier, meiner Meinung nach, der bessere Weg. Diese Auseinandersetzung verhindert, dass Themen ignoriert werden.

Der völlig falsche Weg ist es die Sperrklausel, wie von vielen Politikern gefordert, auch auf die Europawahl und sogar auf Kommunalwahlen auszuweiten.

Disclaimer:

Der Vergleich von „Die Grünen“ und AfD bezieht sich ausschließlich auf der Entwicklung der Parteien. Ein weiterer Vergleich wäre absurd. Ich will auch keine Rechten im Parlament – es ist aber die einzige Möglichkeit der Auseinandersetzung bevor es zu spät ist. In den Vergleichen habe ich „Die Linke“ nicht erwähnt, weil die Entstehungsgeschichte eine andere, nicht themenabhängige, ist. Die Piratenpartei, die ich selbst im Stadtrat Leipzig vertrete, habe ich ebenfalls nicht erwähnt. Ich habe mich auf die im Bundestag vertretenen Parteien konzentriert. Der Kampf gegen die Sperrklausel betrifft nicht nur die Piraten.

Anmerkungen:

*issue ownership: in der Politologie wird dieser Begriff oft gebraucht. Eine klare Definition dazu habe ich nicht gefunden, aber am besten trifft es wohl: „Der Besitz eines Themas als Problemlöser durch eine Partei oder eine/n PolitikerIn“. Elisabeth Günther, Emese Domahidi & Thorsten Quandt beschreiben es als: „Assoziation zwischen Partei und Thema – die Reputation einer Partei, in einem Themenbereich dominant zu sein, und die daraus abgeleitete, ihr zugeschriebene sachbezogene Kompetenz“ Ich verwende den Begriff, weil ich keinen kurzen und schlüssigen deutschen Begriff dafür gefunden habe.

** Das Migrationsthema ist natürlich nicht das einzige Thema der AfD. Auf diesem Thema beruht aber das Agenda-Setting der AfD. Monothematisch werden auch Sozialpolitik, Rentenpolitik und anderes immer wieder auf die „verfehlte Migrationspolitik“ der GroKo und besonders der Kanzlerin zurückgeführt.

Bildnachweis: unter CCO von succo auf Pixabay

Nach der Wahl

Am 26.05.2019 wurde ich bei der Wahl zum Stadtrat in Leipzig mit 1808 Stimmen, dem höchsten Einzelergebnis eines Kandidaten der Piratenpartei in Leipzig bei dieser Wahl, in den Leipziger Stadtrat gewählt.

Die ersten Tage nach der Wahl

Freude über das Ergebnis? Persönlich ja – ich kann in meinem Wahlkreis nicht alles falsch gemacht haben, das Ergebnis ist natürlich in erster Linie ein Ergebnis aller Piraten in Leipzig. Als Pirat ist die Freude nicht so groß, weil das Gesamtergebnis nur für ein Mandat gereicht hat.

In den Tagen vom 27.5. bis 15.6. kam ich mir ein wenig vor wie das schönste Mädchen der Schule beim Schulball – ich wurde geradezu umworben von den Parteien im Stadtrat. Fast jede wollte, dass ich ihrer Fraktion beitrete. Ich habe mich dafür entschieden, gemeinsam mit den StadträtInnen der FDP, die Fraktion Freibeuter auch in der 7. Wahlperiode fortzusetzen.

Freibeuter-Fraktion

Erst gestern wurde ich gefragt wie ich, der die FDP oft kritisiert, mit den StadträtInnen dieser Partei in einer Fraktion arbeiten will. Ich habe das, etwas spaßig, so ausgedrückt:

Eine Fraktionsgründung ist keine Liebesheirat, sie ist eine Arbeitsbeziehung.“

Dazu stehe ich auch, Es gibt viele Anknüpfungspunkte in der Kommunalpolitik, es gibt aber auch Differenzen.

Die amtierende Stadträtin der Piraten, Ute Elisabeth Gabelmann – aka PiratenLily, hat in den letzten zwei Jahren gezeigt, dass die Zusammenarbeit in der Freibeuter-Fraktion ein Erfolgskonzept ist und das will ich fortsetzen. Ich trete also in die großen Fußspuren, die sie hinterlassen hat.

In der Pressemitteilung der Freibeuter-Fraktion, die leider nur gekürzt in der LVZ veröffentlicht wurde, lautete mein Statement:

„Die Freibeuter waren im alten Stadtrat ein Erfolgskonzept, ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Das gemeinsame Ziel ist Leipzig als eine lebendige. moderne und soziale Stadt für alle Menschen.“

Die drei Punkte betrachte ich als wichtig für meine Arbeit und ich denke auch die Fraktions-KollegInnen haben daran nichts auszusetzen.

Wie geht es weiter?

Ich werde mit allen Kräften die Piratenpartei im Stadtrat sichtbar machen – vertrete aber hier keine Partikular-Interessen, sondern die Interessen der BürgerInnen von Leipzig. In der Beziehung werde ich „geschlechtsneutral und farbenblind“ vorgehen und hoffe auf Unterstützung meiner Partei und natürlich aller BürgerInnen Leipzigs.

Über das neue Blog Pirat im Stadtrat Leipzig, welches sich noch im Aufbau befindet, werde ich, mit Beginn der 7. Wahlperiode im August, über die Stadtratsarbeit berichten und die von Lily vorgelebte Transparenz der Stadtratsarbeit fortsetzen.

Jetzt beginnt erst einmal die Lernphase, die ersten Anfragen und Bitten um Unterstützung sind bereits eingegangen. Ich muss um etwas Geduld bitten – erstens,weil ich noch nicht „im Amt“ bin und zweitens, weil ich erst einmal die Möglichkeit der Unterstützung, also die Zuständigkeit des Stadtrates für das Anliegen prüfen muss.

Zum Schluss danke ich noch einmal allen WählerInnen der Piratenpartei in Leipzig für ihr Vertrauen.

Piraten und Bildung

Das Thema „digitale Bildung“ scheint gerade in das Klein-klein des deutschen Bildungssystems abzugleiten. Es ist Zeit für einen piratigen Blick und Ausblick, meine ich.

Bildung und Ziele

Das Ziel der schulischen Bildung ist:

  • Der sozial kompatible und glückliche Mensch, der nebenbei etwas Allgemeinwissen erworben hat?
  • Der zukünftige Facharbeiter oder Akademiker mit hoher spezialisierter Fachkompetenz?
  • Der mit breiten Allgemeinwissen und hoher sozialer Kompetenz ausgestattete Mensch, der lebenslang lernfähig und wissbegierig nach Neuem bleibt?

Persönlich tendiere ich zur Nr. 3 – ich weiß natürlich nicht, wie LeserInnen entscheiden. Ich wollte die Auswahl, bei aller Komplexität der Frage, einfach halten. Dass nicht jede/r in dieser Auswahl die persönliche Antwort findet ist mir bewusst.

Bildung separiert

Wir haben uns glücklicherweise von der autoritären Schule verabschiedet, ihr wisst schon der mit Rohrstock, in der Ecke stehen und ähnlichem. Haben wir bereits die neue Schule erfunden? Ich meine: „Nein, wir haben ein Sammelsurium von pädagogischen Methoden zugelassen“ – mit dem großen Manko, dass nach wie vor Eltern nach ihren Vorlieben das „passende“ Modell für ihre Kinder aussuchen. Natürlich nur in Großstädten wo es das Angebot gibt, wenn es sie wirklich interessiert und sie sich damit beschäftigen. Kinder werden also von vornherein separiert – durch ihre Eltern. Ob nun nach religiösen, ideologischen oder sonstigen Gesichtspunkten, die Kinder bleiben im Dunstkreis ihrer Eltern verhaftet.

Bildung ist Ländersache

Hier liegt für mich das größte Problem. Die Menschen, in dem Falle Eltern und SchülerInnen sollen oder wollen, lebenslang mobil bleiben. Das bringt mit sich, dass ein Wohnortwechsel über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus für SchülerInnen den Wechsel in ein anderes Bildungssystem mit sich bringt. Bereits gelerntes ist wahlweise den neuen Anforderungen voraus oder nicht ausreichend, Themen werden anders behandelt und so weiter. Am Besten schult man sein Kind an einem Jesuiten-Gymnasium oder ähnlichen Lehreinrichtungen ein – die arbeiten Deutschland weit mit den gleichen Lehrplänen. Manko bei dieser Variante ist eine religiöse oder sonstige Orientierung und es gibt diese Einrichtungen nicht überall.

Bildung ist Sache der Schulen

Das Klein-klein geht aber noch weiter, Die Länder geben einen Rahmen-Lehrplan vor und es bleibt den Schulen überlassen, diesen umzusetzen. Wer also denkt, ein Umzug innerhalb eines Bundeslandes wäre problemlos – der irrt gewaltig. Der Wechsel innerhalb eines Schuljahres bedeutet unter Umständen, dass die aktuellen Schulbücher ausgetauscht werden müssen, da die neue Schule Bücher eines anderen Schulbuchverlags benutzt. Ja, es kann sogar der Weltatlas betroffen sein – scheinbar stimmen die Karten nicht überein. Auch innerhalb der einzelnen Schule kann es Differenzen zwischen Lehrern und Schule geben. Es kann passieren, dass der Lehrer Kopiergeld von den Eltern fordert, weil er das durch die Schule vorgegebene Schulbuch nicht verwenden will. Er kopiert lieber die entsprechenden Seiten aus einem anderen Buch. Dieses eigene Erlebnis soll nur zur Illustration dienen, ich will nicht generalisieren.

Bildung digital

Der so genannte Digitalpakt wäre nun eine Gelegenheit gewesen, wenigstens die neuen Bildungsinhalte und Lehrmittel bundesweit zu synchronisieren (das soll keine absolute Gleichschaltung bedeuten). Das Klein-klein geht aber weiter. Das Geld, wir reden hier von 5 Milliarden Euro, wird auf 40.000 Schulen verteilt.

Die Bildungsministerin äußert sich lt. MDR:

Der CDU-Politikerin zufolge stehen für die rund 40.000 Schulen in Deutschland rechnerisch je rund 120.000 Euro zur Verfügung. Das seien 500 Euro pro Schüler. Karliczek sprach von einer stolzen Summe, mit der sich einiges bewegen ließe.

Rechnerisch 120.000 Euro pro Schule sind das allerdings nur, wenn man die Elementarmathematik der Grundschule anwendet. Es bleibt die Frage, wie man das Geld wirklich aufteilt. 500 € pro SchülerIn ergibt auf die Schulen bezogen einen anderen Wert. Am Beispiel der Schulen in Leipzig (Zahlen von 2018) bekäme das große Reclam-Gymnasium mit 948 SchülerInnen 474.000€ und das kleine Goethe-Gymnasium mit 336 SchülerInnen 168.000€. Die kleinste Grundschule in Gundorf bekäme mit 83 SchülerInnen 41.500€.

Nach dem Ansatz: „Wir stellen pro Schüler eine Summe zur Verfügung“ mag das sinnvoll erscheinen, jedoch folgt die digitale Welt nicht strikt dieser Regel. Internetzugang, Vernetzung, Hard- und Software richten sich nicht allein nach der Schülerzahl, d.h. sie sie steigen oder fallen nicht proportional mit dieser. Im Falle von Softwarelizenzen ist eine höhere Nutzerzahl günstig für Preis pro Lizenz – was hier die kleinere Schule benachteiligt. Im Falle Vernetzung, egal ob LAN oder WLAN spielen bauliche Voraussetzungen eine große Rolle usw. Die Finanzierung der Lehrerfortbildung folgt auch nicht strikt der Schülerzahl. Beim Einkauf von Hardware spielen nach wie vor Mengenrabatte eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Es mag natürlich sein, dass die nachfolgend zitierte Aussage von Frau Karliczek einfach falsch ist.

Die Ministerin betonte, bei der Förderung gebe es eine klare Reihenfolge. Die Schulen müssten ein pädagogisches Konzept entwickeln und die Lehrer müssten entsprechend fortgebildet werden.

Der Digitalpakt gibt aber eindeutige Vorgaben für die Freigabe der Gelder vor. Dazu heißt es:

Die Länder entwickeln pädagogische Konzepte, kümmern sich um die Qualifizierung von Lehrkräften…

Davon ist in der Meldung keine Rede, hier wird das auf die Schulen übertragen. Was stimmt nun?

Was tun?

Wenn ich davon ausgehe, dass die Aussage der Bildungsministerin stimmt, dann entstehen grundlegende Probleme. Ich weiß, es ist schlechter Stil aber ich zitiere mich selbst. In „Es ist schön Pirat zu sein“ schrieb ich:

Die piratige oder auch Ingenieur-mäßige Herangehensweise wäre nun gewesen erst einmal zu klären was „digitale Bildung“ ist. Auf jeden Fall ist es nicht das Scannen einer Fibel von 1980 und deren Bereitstellung als PDF, wie es unter dem Primat des Ökonomen möglich ist. Zuerst eine Befragung von LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern – nicht von Bildungspolitikern. Dann die Hinzuziehung von Wissenschaftlern der entsprechenden Fachgebiete. Die technische Umsetzung, bevorzugt mit Open Source Software, als nächster Schritt. Erst dann steht die Frage der Finanzierung. Das wäre, meiner Meinung nach, die richtige Herangehensweise gewesen

Es ist, meines Erachtens nach, nicht zu spät das Thema erneut aufzunehmen. Das fängt mit der Hardware an. Eine Entscheidung PC, Laptop oder Tablet und über die Verwendung von Betriebssystemen und Programmen sollte gemeinsam von den Schulen und Schulträgern getroffen werden. Am wichtigsten ist aber die Frage des Aufbaus der digitalen Bildung von der Grundschule bis zum Gymnasium. Es darf nicht sein, dass erneut mit Wechsel auf eine weiterführende Schule oder an eine andere Schule das Gelernte obsolet wird.

Die Entscheidung muss aber schnell fallen, sonst ist es zu spät und das Klein-klein geht in die nächste Runde.

Dazu können wir Piraten unseren Beitrag leisten.

Dafür stehen wir zur Wahl.

P.S. Mir ist bewusst, dass Bildung zur Landespolitik gehört. Wenn aber Frau Karliczek die Verantwortung für die Digitalisierung wirklich auf die Schulträger und Schulen verlagert, dann sind die Stadt -und Gemeindeparlamente gefragt.