Schuldturm für Arme – Ersatzfreiheitsstrafe

In mittelalterlichen Gesellschaften wurden Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkamen, in den Schuldturm gesperrt um die Zahlung zu erzwingen. Aus diesem System hat sich die moderne deutsche Justiz selbstverständlich entfernt – obwohl, es gibt ja die Erzwingungshaft und die Ersatzfreiheitsstrafe. Erstere dient dazu, verschuldete Menschen zur Erklärung ihrer Zahlungsunfähigkeit zu zwingen und ist im Ordnungswidrigkeitengesetz verankert.

Den ganzen Artikel könnt ihr in der Leipziger Zeitung lesen.

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