Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klaren Auftrag: „Die Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten“, heißt es im § 11 des Rundfunkstaatsvertrages. Die in Leipzig tagende Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer will nun den Kultursender 3sat mit arte, dem deutsch-französischen Gemeinschaftsprojekt für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses in Europa, aus Kostengründen fusionieren.
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