Einige Fragen hätte ich da, Herr de Maizière,

zu dem Positionpapier der Innenminister. Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich bin kein Anhänger der radikalen Islamisten.

Mir geht es in erster Linie um Ihr und mein Rechtsverständnis und um die Frage des Rechtsstaates. Diese Frage ist, wie weit kann man Gesetze beugen?

Die Idee eines eingeschränkt gültigen Personalausweises mag bestechend erscheinen, ist sie das aber?

In Deutschland, kann meines Wissens nach, einem nicht verurteilten deutschen Staatsbürger der Personalausweis nicht entzogen werden. Wie ist das also bei dem „alternativen Personalausweis“, von Ihnen Personalausweis-Ersatzdokument genannt?

Muss eine radikalisierte Person die Absicht zur Ausreise äußern, genügt der Verdacht der Radikalisierung oder muss ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden um seine Bewegungsfreiheit einzuschränken?

Für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft wird das wohl noch komplizierter. Was ist erforderlich um einer z.B. Person mit türkischer und deutscher Staatsbürgerschaft auch den türkischen Reisepass abzunehmen? Müssen da auch türkische Organe ermitteln?

Personen die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, wie gehen Sie mit diesen um? Den Reisepass des Heimatlandes abnehmen und sie hier internieren, das wird wohl scheitern.

Zuletzt natürlich erhebt sich die Frage der Grenzkontrollen. Für Flugreisen mag ja das Personalausweis-Ersatzdokument eine Lösung sein. Einer Reise von Deutschland in die Türkei (nur als Beispiel) auf dem Landwege wird das Dokument eher nicht im Wege stehen. Im Schengen-Raum gibt es keine Kontrollen, oder bauen Sie diese auf?

Die letzte Frage:

Ist das jetzt zur Beruhigung, dient das zur Verdummung oder haben Sie die Absicht „Eine Mauer zu erbauen“?

P.S. Die mehrfache Nennung der türkischen MitBürgerInnen hat nichts mit Radikalisierungsverdacht zu tun. Es geht mir nur um die Illustration der Probleme mit doppelter Staatsbürgerschaft und der Grenze der Türkei zum IS-Gebiet.

Das Kanzleramt warnt

nicht vor Ebola oder IS, nein es warnt die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags und einige Redaktionen, wie SPON und netzpolitik. Die Verwarnung wird wegen, eindeutig so deutlich benannt, Geheimnisverrats ausgesprochen.

Im SPON-Artikel heißt es:

Das Bundeskanzleramt behält sich juristische Schritte vor, sollte es zu weiteren mutmaßlichen Leaks aus dem Ausschuss kommen.

Das wäre schon lustig zu nennen, wenn es nicht tragisch wäre.

Erinnern wir uns, Edward Snowden hat als Whistleblower (nach Kanzleramt also Verräter) Dokumente der NSA geleakt, die erst zum NSA-Untersuchungsausschuss führten.

Dieser Ausschuss beschäftigt sich also mit Ergebnissen die aus geleakten, sprich durch Geheimnisverrat bekannt gewordenen, Dokumenten gewonnen wurden. Ohne diese würde es den Ausschuss nicht geben.

Ohne Jurist zu sein, sehe ich in der Warnung des Kanzleramtes die eindeutige Nachricht:

Geheimnisverrat ist strafbar!

Fazit: Edward, tu Dir den Gefallen und komm nicht hier her!

P.S. Ihr könnt jetzt aufhören die Bundesregierung wegen „Asyl für Snowden“ anzuschreiben.

Öttinger und der Sexismusvorwurf

Ich habe mit großem Interesse und noch größerem Unverständnis die Diskussion um die Aussage unseres EU-Kommissars für „digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ verfolgt. Es ging um seine Aussage zu den Nacktbildern prominenter Menschen, die ohne Willen der Betroffenen veröffentlicht wurden. Sie lautete:

„Wer so blöd ist, und als Promi ein Nacktfoto von sich selbst macht und ins Netz stellt, hat doch nicht von uns zu erwarten, dass wir ihn schützen! Also, vor Dummheit kann man die Menschen auch nicht – oder nur eingeschränkt – bewahren.“

Julia Reda, EU-Parlamentarierin der Piraten, bringt es auf den Punkt, sie wirft Öttinger Sexismus vor. Ich gehe hier nicht auf die Vorwürfe und die Diskussion ein, wer will kann das selbst nachlesen.

Sexismus ist ein harter Vorwurf, er trifft m. E. nach nicht den Kern der Sache.

Klar hat es etwas mit Sex zu tun, aber nur am Rande. Mit dem Aufreger stellt Öttinger die Weichen für die zukünftige Ausübung seines Amtes. Diese wird dann wohl wie folgt klingen:

„Wer so blöd ist, Daten ins Netz zu stellen oder überhaupt das Internet zu nutzen, hat doch nicht von uns zu erwarten, dass wir ihn schützen! Also, vor Dummheit kann man die Menschen auch nicht – oder nur eingeschränkt – bewahren.“

Die Aussage ist dann nicht sexistisch, wird sie dadurch besser?

Wenn der EU-Kommissars für „digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ so denkt, dann kann ich nur sagen:

„Günther, mir graut vor Dir!“

P.S. Ich bin mit Günther Öttinger nicht per Du, aber ein Sie in dem Ausspruch zu verwenden geht nicht.