Zwangsticket statt „fahrscheinloser ÖPNV“

das ist die Vorstellung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV).

Wenn das hier nicht mein Blog sondern Twitter wäre, dann würde ich den Hashtag #findedenFehler setzen. Da ich den Artikel nicht vollständig lesen kann, setze ich erst mal voraus, dass der in der LVZ gebrauchte Ausdruck auch so gemeint ist.

Wo ist der Fehler?

In einem älteren Artikel habe ich schon mal die Frage gestellt:

„Was kostet die LVB, oder den MDV, der Vertrieb und die Kontrolle der Tickets?“

Diese Kosten mögen unwichtig erscheinen, aber es fallen meines Erachtens nach große Summen an. Beginnend mit den Fahrscheinautomaten inkl. Wartung und Energie, den Verkaufsstellen, den KontrolleurInnen, bis hin zu den Beschäftigten, teils Volljuristen, die die Bußgelder eintreiben.

Meine Frage, in welchem Verhältnis diese Kosten zu den Einnahmen stehen, konnte mir niemand beantworten.

Ein „Zwangsticket“ für alle Leipziger bedeutet ja, dass die „Nicht-Leipziger“ etwas zahlen müssen. Oder wie ist das gemeint?

Ein „Zwangsticket“ bedeutet auch, dass die o.g. Kosten weiter, zumindest teilweise, anfallen.

Ich sehe die Zukunft nicht in einem, wie auch immer gestalteten, „Zwangsticket“.

Reden wir über fahrscheinlosen, in der Bedeutung „umlagefinanzierten“, öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Alle Leipziger finanzieren diesen über eine Umlage, der soziale Aspekt für Behinderte, kinderreiche Familien, Hartz-IV-Empfänger und weitere wird durch die Berechnung der Umlage automatisch beachtet, das muss natürlich sicher gestellt werden.

Dann erst hat das ganze Sinn.

Für die Nicht-ÖPNV-Nutzer, die jetzt vielleicht schreien „Ich will doch eure Straßenbahn nicht bezahlen!“, nur so viel: Ihr bezahlt sie jetzt schon mit – nur ihr merkt es nicht.

Ihr tragt aber auch die unnötigen, oben aufgeführten, Kosten.

Vielleicht sollte das mal jemand ausrechnen, könnte ja interessant werden.

Das Kanzleramt warnt

nicht vor Ebola oder IS, nein es warnt die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags und einige Redaktionen, wie SPON und netzpolitik. Die Verwarnung wird wegen, eindeutig so deutlich benannt, Geheimnisverrats ausgesprochen.

Im SPON-Artikel heißt es:

Das Bundeskanzleramt behält sich juristische Schritte vor, sollte es zu weiteren mutmaßlichen Leaks aus dem Ausschuss kommen.

Das wäre schon lustig zu nennen, wenn es nicht tragisch wäre.

Erinnern wir uns, Edward Snowden hat als Whistleblower (nach Kanzleramt also Verräter) Dokumente der NSA geleakt, die erst zum NSA-Untersuchungsausschuss führten.

Dieser Ausschuss beschäftigt sich also mit Ergebnissen die aus geleakten, sprich durch Geheimnisverrat bekannt gewordenen, Dokumenten gewonnen wurden. Ohne diese würde es den Ausschuss nicht geben.

Ohne Jurist zu sein, sehe ich in der Warnung des Kanzleramtes die eindeutige Nachricht:

Geheimnisverrat ist strafbar!

Fazit: Edward, tu Dir den Gefallen und komm nicht hier her!

P.S. Ihr könnt jetzt aufhören die Bundesregierung wegen „Asyl für Snowden“ anzuschreiben.

Öttinger und der Sexismusvorwurf

Ich habe mit großem Interesse und noch größerem Unverständnis die Diskussion um die Aussage unseres EU-Kommissars für „digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ verfolgt. Es ging um seine Aussage zu den Nacktbildern prominenter Menschen, die ohne Willen der Betroffenen veröffentlicht wurden. Sie lautete:

„Wer so blöd ist, und als Promi ein Nacktfoto von sich selbst macht und ins Netz stellt, hat doch nicht von uns zu erwarten, dass wir ihn schützen! Also, vor Dummheit kann man die Menschen auch nicht – oder nur eingeschränkt – bewahren.“

Julia Reda, EU-Parlamentarierin der Piraten, bringt es auf den Punkt, sie wirft Öttinger Sexismus vor. Ich gehe hier nicht auf die Vorwürfe und die Diskussion ein, wer will kann das selbst nachlesen.

Sexismus ist ein harter Vorwurf, er trifft m. E. nach nicht den Kern der Sache.

Klar hat es etwas mit Sex zu tun, aber nur am Rande. Mit dem Aufreger stellt Öttinger die Weichen für die zukünftige Ausübung seines Amtes. Diese wird dann wohl wie folgt klingen:

„Wer so blöd ist, Daten ins Netz zu stellen oder überhaupt das Internet zu nutzen, hat doch nicht von uns zu erwarten, dass wir ihn schützen! Also, vor Dummheit kann man die Menschen auch nicht – oder nur eingeschränkt – bewahren.“

Die Aussage ist dann nicht sexistisch, wird sie dadurch besser?

Wenn der EU-Kommissars für „digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ so denkt, dann kann ich nur sagen:

„Günther, mir graut vor Dir!“

P.S. Ich bin mit Günther Öttinger nicht per Du, aber ein Sie in dem Ausspruch zu verwenden geht nicht.