Sonntags ist das Callcenter zu.

Zumindest soll das laut den Presseberichten zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Hessen ab sofort gelten. Die anderen Bundesländer sollen dann wohl nachziehen.

Die evangelischen Verbände und ver.di jubeln über ihren Erfolg und die evangelische Kirche in Hessen und Nassau äußert sich wie folgt:

„Das Urteil ist hilfreich für die weitere Diskussion rund um die Zukunft unserer Sonn- und Feiertage“, sagte Ulrike Scherf, Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten. Wichtig sei das Verbot der Sonntagsarbeit in Call-Centern.

Ich könnte jetzt in die Argumentation des Call Center Verbands einsteigen. Nach dieser leidet ja ausschließlich der Verbraucher unter diesem Verbot. Das stimmt auch, die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland sehe ich allerdings nicht als Gefahr.

Ich würde aber gern die Kläger und die Richter fragen, ob sie überhaupt wissen worum es bei der Klage und dem Urteil geht.

Leider liegt das Urteil noch nicht in Textform vor, somit muss ich mich an die Pressestimmen halten und einfach den Terminus Callcenter verwenden.

Lieber Herr Pfarrer, wenn dieser Terminus so im Urteil steht, dann gibt es am Sonntag keine Telefonseelsorge mehr. Zumindest nicht wenn jemand diese hauptberuflich und ausschließlich macht.

In einem früheren Artikel habe ich das schon mal beschrieben:

Zusammenfassend gesagt, ist ein Callcenter ein „Telefon-Beratungszentrum“. Der Begriff sagt nichts weiter aus, schon gar nicht, ob es sich um eine Einrichtung eines Anbieters oder um einen externen Dienstleister handelt.

Sollte also im Urteil der Begriff Callcenter stehen, dann handelt es sich um alle professionellen Telefon-Dienstleister, egal wo sie angestellt sind. Weder die Telefonseelsorge der Kirchen, die Heilsarmee noch die Schadenannahme der Versicherung dürfen am Sonntag telefonieren. Es sei denn, diese werden als Notdienste deklariert.

Andererseits, nimmt man den Begriff Notdienste als Kriterium, dann bleiben viele externe Callcenter auch Sonntags geöffnet. Störungsannahme, technischer Support, Versicherungen und viele mehr kann man ja mit Recht als solche deklarieren.

Was passiert aber dann, wenn der Hilfesuchende plötzlich noch seinen Vertrag ändern will? Darf der Kundenberater, zu dessen werktäglichen Aufgaben diese Änderung gehört, das dann veranlassen? Oder muss er den Kunden auf den nächsten Werktag vertrösten?

Ich hoffe, dass im Urteil auch die Ausnahmen geregelt sind. Externe Callcenter arbeiten ja nicht für sich selbst, sie arbeiten für Auftraggeber. In vielen Fällen machen sie eben Notdienste für diese.

Die evangelische Kirche in Hessen und Nassau und ver.di freuen sich über das Urteil. Wer fragt die Mitarbeiter in Callcentern? Ver.di ist da nicht gerade stark vertreten und über die Zugehörigkeit der Mitarbeiter zu Kirchen möchte ich nicht spekulieren.

Für mich ist das Urteil, wie es in der Presse beschrieben ist, Unsinn.

Die Kunden werden sich nicht freuen, wenn sie erst am Montag telefonisch bestellen, reklamieren oder was auch sonst können.

Einige Mitarbeiter werden ihre Jobs verlieren, weil für eine 6-Tage-Woche ein anderer Personalschlüssel gilt als für eine 7-Tage-Woche.

Als Dank für den freien Sonntag werden wohl weder ver.di noch die Kirchen Mitgliederzuwächse verzeichnen können.

Es ist eine lose-lose-Situation, für alle.

Besser wäre es, wenn der Gesetzgeber sich mit dem Arbeitszeitgesetz für das 21. Jahrhundert beschäftigen würde.

Aber das ist wohl eher Neuland.

P.S. Eine Anmerkung sei gestattet, die Callcenter dürfen am Sonntag bereits jetzt keine outbound Telefonie betreiben. Alle Mitarbeiter in Callcentern werden am Sonntag von den Kunden angerufen.

P.P.S. Ver.di könnte sich für einen Tarifvertrag für Callcenter stark machen. Das wäre sinnvoller.

Ich habe noch nicht über Streiks geschrieben,

das muss ich doch gleich nachholen. Aber keine Angst, ich habe nicht die Absicht mich zum GDL-Streik zu positionieren.

Mir geht es um die mediale Betrachtung von Streiks im Allgemeinen, besonders um die Verarbeitung in den Mainstreammedien. Eine Liste der „üblichen Verdächtigen“ findet man in der VG Media.

Für diese Medien gibt es „gute Streiks“ und „böse Streiks“. Diese Einordnung liegt ausdrücklich nicht an den Forderungen die durch die entsprechende Gewerkschaft erhoben werden, noch an deren Berechtigung. Eingeordnet wird der Streik ausschließlich am bestreikten Unternehmen.

So haben wir als Paradebeispiel den „guten Streik“ bei amazon. Dort wird kritiklos die Forderung nach der Gültigkeit des Tarifvertrages Einzelhandel für die Beschäftigten unterstützt. Ob nun der Einzelhandelstarif für amazon-Beschäftigte wirklich zutrifft ist unwesentlich.*

Sollte beim online-Händler ZALANDO in Zukunft gestreikt werden, dann werden die Medien wahrscheinlich die Frage stellen, ob die dort ausgefürte Tätigkeit Handelstätigkeit oder Lagerarbeit ist. Weil ZALANDO kein Konkurrent ist. Übrigens, dort gibt es keinen Tarifvertrag – interessiert aber niemanden.

Viel wichtiger ist, dass das US-Unternehmen amazon in vielen Bereichen ein Konkurrent der Medienkonzerne ist, oder es werden könnte. Damit ist der Streik „gut“.

In dem Falle ist auch ver.di gut.

Anders beim Streik der GDL, hier geht es nicht gegen einen Konkurrenten also können die Medien gegen die böse Gewerkschaft und ihren bahnsinnigen Chef argumentieren. Auch hier ist es nicht wichtig ob der Streik berechtigt ist.

Die Medienkonzerne haben, wie alle Konzerne, einen gemeinsamen Feind. Dieser Feind sind „unkooperative Gewerkschaften“. „Kooperative Gewerkschaften“ sollten eigentlich ein Widerspruch in sich selbst sein.

Auch ver.di und die EVG sind also nur momentan die „guten Gewerkschaften“, das kann sich beim nächsten Streik ändern.

* Ich habe nicht die Absicht die Forderung der amazon-Beschäftigten in Frage zu stellen. Es handelt sich um ein Bespiel der Darstellung in den Medien.

P.S. Ein Hinweis noch zum Streik der GDL. Schlagzeilen wie Opfer des Monster-Streiks! Zeigen nur eines: Streiks tun weh und erregen Aufmerksamkeit. Das ist das Ziel von Streiks. SPD-Politiker und bundesdeutsche Gewerkschaftler begrüßten früher sogar Generalstreiks – allerdings die im Ausland.