In mittelalterlichen Gesellschaften wurden Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkamen, in den Schuldturm gesperrt um die Zahlung zu erzwingen. Aus diesem System hat sich die moderne deutsche Justiz selbstverständlich entfernt – obwohl, es gibt ja die Erzwingungshaft und die Ersatzfreiheitsstrafe. Erstere dient dazu, verschuldete Menschen zur Erklärung ihrer Zahlungsunfähigkeit zu zwingen und ist im Ordnungswidrigkeitengesetz verankert.
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