Was macht das Europaparlament, wie wirkt sich das, auch auf Sachsen, aus? Ich habe nachgeschaut und nachgefragt.

Ich auf der Pressetribüne des Plenarsaals

Hinweis: Der Blog-Artikel ist jetzt abgeschlossen

Grund dafür ist, unter anderem, dass die Redaktion meint eine Reise nach Strasbourg und alle daraus entstehenden Artikel, auch die politischen Interviews, gehörten in die „Reise“-Rubrik. Zwischen Kreuzfahrten und Wanderwegen finde ich diese aber deplaziert.

Update: Inzwischen gibt es eine Kategorie Politik / Europa – das ist schon mal gut.

Los ging es am frühen Morgen des 10. März, ab Leipzig-Hauptbahnhof mit der Bahn. Leider mit Verspätung und verpassten Anschlusszügen, dafür lernet ich ausführlich die Verspätungsgründe kennen.
Auch über den Verkehr in Strasbourg konnte ich etwas berichten und die, gleich mit beschriebene, Heimfahrt am 13. März begann mit einem Zugausfall.
Komplett ist das im Artikel:
Vier Tage im Europaparlament Strasbourg: Wenn einer eine Reise tut
zu lesen.

Selbstverständlich musste ich mich im Parlamentsgebäude erst einmal orientieren, es ist quasi ein Irrgarten. Die Themenvielfalt der Woche war beeindruckend, von europäischer Sicherheitspolitik über Unterstützung für die Ukraine, Fahrplan für Frauenrechte, Landwirtschaft bis hin zu einem Aktionsplan für die Automobilindustrie war vieles dabei.
Ich sprach auch mit der ersten sächsischen Europaabgeordneten Anna Cavazzini, die für Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurde, über ihre Motivation und die Herausforderunge für das Familienleben durch das Mandat. Weiterhin ging es um Schlussfolgerungen auf die Veränderungen in den Beziehingen Europa – USA, Verbraucherschutz, die neue Zusammensetzung des Europaparlaments und Frauenrechte. Nachzulesen ist das unter:
Vier Tage im Europaparlament: Themen, Irrgarten und Interview mit Anna Cavazzini

Eine der Hauptpunkte der Plenarwoche war die europäische Sicherheitspolitik, am 11. März gab es dazu eine Aussprache im Parlament mit anschließender, durchaus kontroverser Diskussion. Ich berichtete kurz über einige Beiträge und auch darüber wie die Pressearbeit organisiert ist. Martin Schirdewan von den Linken traf ich zum Gespräch über Persönliches, die Frage wie man sich aus der Abhängigkeit von den USA, im wirtschaftlichen und digitalen Bereich, lösen kann und nach seiner Meinung zu den Waffenstillstandverhandlungen im Ukrainekrieg.
Vier Tage im Europaparlament Strasbourg: Pressearbeit, Sicherheitspolitik und Interview mit Martin Schirdewan

Im Gespräch mit Mathias Ecke, dem Abgeordneten der SPD aus Sachsen, ging es, nach persönlichen Fragen, um das Europäische Semester für wirtschaftliche Koordinierung und den Aktionsplan für die Automobilindustrie. Was ist das „Europäische Semester“ eigentlich, istd das Verbrenner-Aus noch gültig und was ist mit den Änderungen bei den Flottengrenzwerten. Als Mitglied im Ausschuss für Regionale Entwicklung gab er auch Auskunft, was er für Sachsen bewegen kann und will.
Ortstermin in Strasbourg: Matthias Ecke, Europaabgeordneter der SPD aus Sachsen

Im nächsten Artikel ging es nochmal um das Europäische Semester für wirtschaftliche Koordinierung und den Aktionsplan für die Automobilindustrie und die Diskussionen im Parlament dazu. Weiterhin schilderte ich den Ablauf der Abstimmungen.
Vier Tage im Europaparlament Strasbourg: Europäisches Semester, Abstimmungen, Aktionsplan Automobilindustrie

Oliver Schenk ist Europaabgeordneter der CDU und kommt ebenfalls aus Sachsen. Er gehört unter Anderem dem Ausschuss für öffentliche Gesundheit an, was die Frage: „Wie können wir die Arzneimittel-Versorgung stabilisieren?“ logisch erscheinen ließ. Auch hier war die Abhängigkeit der europäischen Länder von, besonders den asiatischen, Märkte ein Thema. Auch Fragen der Forschung und Entwicklung standen im Raum.
Ortstermin in Strasbourg: Oliver Schenk (CDU) zu kritischen Arzneimitteln

Axel Voss ist Jurist und vielen noch von den Protesten gegen die Europäische Urheberrechtsreform (Artikel 13), im Jahr 2019, bekannt. Ich hätte, als Pirat, damals nicht gedacht, dass ich einmal mit ihm sprechen würde. Das habe ich ihm auch vor dem Gespräch so gesagt. Nichtsdestotrotz haben wir am 11. März, in seinem Abgeordnetenbüro in Strasbourg, über Freiheit im Internet, Regulierung in Social Media, den Digital Service Act und auch über Urheberrecht.
Ortstermin in Strasbourg: Axel Voss (CDU) zu Freiheit im Internet, Regulierung von Social Media und Urheberrecht

Mit dem Gegenpart, bei der Diskussion um Artikel 13, zu Axel Voss, dem Europaabgeordneten der SPD Tiemo Wölken, sprach ich am 12. März im Europaparlament zm Thema Digitale Souveränität Europas und „Wie kann sich Europa aus der Abhängigkeit, im digitalen Bereich, von den USA und China lösen?“.
Ortstermin in Strasbourg: Tiemo Wölken (SPD) zur Digitalen Souveränität für Europa

Es hat in Strasbourg nicht geklappt, aber das Gespräch mit Riho Terras, dem Europaabgeordneten aus Estland und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für für Sicherheit und Verteidigung, konnte am 19. März per Zoom nachgeholt werden. Auf Grund der Länge habe ich es zweigeteilt. Im ersten Teil sprachen wir über die Sicht eines direkt betroffenen Nachbarn auf Russland, die Ukraine und Putin.
Der andere Blick auf Russland: Gespräch mit Riho Terras, Europaparlamentarier aus Estland

Was kann, was muss Europa tun, um fähig zur Verteidigung zu sein? Wer macht jetzt schon was? Beschlüsse und Ziele im Europaparlament. Teil 2 des Gespräches mit Riho Terras, Europaabgeordneter aus Estland.
Wie kommen wir zu einer europäischen Sicherheitsarchitektur? Gespräch mit dem estnischen Parlamentarier Riho Terras

Bei meinem Aufenthalt im Europaparlament musste ich selbstverständlich auch mit Abgeordneten von Kleinparteien aus Deutschland sprechen, die als Einzelkämpfer ihre Partei dort vertreten. Aus Zeitgrüden ist es bei einem Gespräch geblieben, ich sprach mit Manuela Ripa von der ÖDP darüber was Kleinparteien, bzw Einzelabgeordnete, überhaupt bewegen können und über Verbraucherschutz und Tierschutz.
Ortstermin in Strasbourg: Manuela Ripa (ÖDP) über Hunde, Katzen und Kleinparteien

Wäre ich auch ein Landesverräter?

LandesverraeterKeine Angst, ich maße mir nicht an, auf einer Stufe mit Markus und Andre zu stehen und mein Blog ist auch nicht mit Netzpolitik vergleichbar.

Trotzdem kommen mir komische Gedanken.

Am 12. Juni 2014 schrieb ich den Artikel Echtzeitüberwachung der sozialen Netzwerke in der Flaschenpost.

Mir lagen keine internen Dokumente des BND oder anderer Geheimdienste vor. Hätten mir diese vorgelegen, ich hätte sie auf jeden Fall veröffentlicht. Wäre der Artikel dann aus rechtlichen Gründen nicht in der Flaschenpost erschienen, dann hätte ich ihn in meinem Blog gepostet.

Ob eine solche Veröffentlichung unter die Pressefreiheit fällt, ist aus mehreren Gründen fraglich.

Im Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig ausgeführt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

So genannte Geheimdokumente, im Sinne des Staatsgeheimnisses sind selbstverständlich keine allgemein zugänglichen Quellen und der §7 des Strafgesetzbuches gehört zu den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Fallen also solche Veröffentlichungen nicht unter die Meinungs- und Pressefreiheit?

Mit meinen rudimentären juristischen Kenntnissen und etwas Arbeit mit Suchmaschinen dürfte ich also nicht einmal daran denken solche Dokumente zu veröffentlichen. Warum würde ich es trotzdem tun?

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sagt im Artikel 20:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Wir leben in einer Republik. Wer es vergessen hat: Republik kommt von res publica, also öffentliche Angelegenheit. Ohne Öffentlichkeit ist dieser Staat keine Republik. Den Begriff Demokratie muss ich wohl nicht näher erläutern.

Journalisten, Blogger und alle, die irgendwo publizieren, stehen also vor den Fragen: Wann müssen Geheimnisse öffentlich gemacht werden? Und: Wann lohnt sich das Risiko, dass ich mich strafbar mache?

Hier zeigen sich natürlich die Grenzen des §94 Strafgesetzbuch (Landesverrat), nach dem der Generalbundesanwalt Markus und Andre gern angeklagt hätte.

In dem Paragraphen ist ausdrücklich der Tatbestand beschrieben:

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Für mich stehen zwei Dinge außer Frage:

Die Veröffentlichung der Dokumente bei Netzpolitik benachteiligt nicht die Bundesrepublik Deutschland oder begünstigt eine fremde Macht, es sei denn, die Bürger der Bundesrepublik werden von der Regierung oder zumindest von den Geheimdiensten als fremde Macht betrachtet.

Die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit“ ist ebenfalls fraglich. Eher besteht eine Gefahr für die gewählten Volksvertreter und Parteien bei den nächsten Wahlen.

Für mich stellt sich eher die Frage, ob es weiterhin genügen soll, einen Stempel „Vertrauliche Verschlusssache“ oder ähnliches auf ein Dokument zu drücken, um Handlungen gegenüber den BürgerInnen zu verbergen. Oder muss die Klassifizierung von schutzwürdigen Geheimdokumenten in einer Demokratie überdacht werden?

Wenn dieser Zustand beibehalten wird, dann ist die Handlung von Markus und Andre gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20 zu betrachten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es geht hier weniger um Pressefreiheit – es geht um das Wahrnehmen unserer demokratischen Rechte.

P.S. Der Begriff „Landesverrat“ stört mich übrigens. Er rückt den „Landesverräter“ in die Ecke die früher mit „Volksschädling“ gekennzeichnet war.

Das Kanzleramt warnt

nicht vor Ebola oder IS, nein es warnt die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags und einige Redaktionen, wie SPON und netzpolitik. Die Verwarnung wird wegen, eindeutig so deutlich benannt, Geheimnisverrats ausgesprochen.

Im SPON-Artikel heißt es:

Das Bundeskanzleramt behält sich juristische Schritte vor, sollte es zu weiteren mutmaßlichen Leaks aus dem Ausschuss kommen.

Das wäre schon lustig zu nennen, wenn es nicht tragisch wäre.

Erinnern wir uns, Edward Snowden hat als Whistleblower (nach Kanzleramt also Verräter) Dokumente der NSA geleakt, die erst zum NSA-Untersuchungsausschuss führten.

Dieser Ausschuss beschäftigt sich also mit Ergebnissen die aus geleakten, sprich durch Geheimnisverrat bekannt gewordenen, Dokumenten gewonnen wurden. Ohne diese würde es den Ausschuss nicht geben.

Ohne Jurist zu sein, sehe ich in der Warnung des Kanzleramtes die eindeutige Nachricht:

Geheimnisverrat ist strafbar!

Fazit: Edward, tu Dir den Gefallen und komm nicht hier her!

P.S. Ihr könnt jetzt aufhören die Bundesregierung wegen „Asyl für Snowden“ anzuschreiben.