Radverkehr vs. Wirtschaftsverkehr oder: Was soll der Stadtrat noch entscheiden?

Zum „Aktionsprogramm Radverkehr 2023/24“ der Stadt Leipzig hat die Fraktion Freibeuter einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser ist seltsam, er lässt Fragen offen. Die Intention des Antrages kann man verstehen, das macht ihn aber nicht besser, es geht hier um ein generelles Problem.
Der Text im Antrag der Freibeuter lautet: „Sofern sich auf Grund von Maßnahmen im Handlungsfeld 1 Infrastruktur die Fahrbahnbreite zwischen Radweg und Straßenbahnschienen soweit reduziert, dass für den Wirtschaftsverkehr ein Anhalten ohne Behinderung der Straßenbahn nicht mehr möglich ist und eine Genehmigung zum Anhalten auf dem Radweg nicht erteilt werden kann, bedürfen die Maßnahmen im Einzelfall der Zustimmung durch den Stadtrat.“

Der ganze Artikel steht in der Leipziger Zeitung.

Leipzig im Hitzestress: Müssen vulnerable Menschen bei Hitze evakuiert werden?

Dass die Hitzetage in Deutschland zunehmen, ist eine Binsenweisheit. Was zu tun ist, dazu gibt es einige Vorschläge. So brachte der Bundesgesundheitsminister Mitte Juli die Idee vor, die Kirchen als „Kälteräume“ zugänglich zu machen. Für Besucher der Stadt Leipzig ist das gewiss eine Möglichkeit, um sich abzukühlen, nur sind ja nicht alle Kirchen offen. Zum gleichen Thema wie im „Spiegel“-Beitrag „Lauterbach möchte Kirchen als ‚Kälteräume‘ zugänglich machen“ hat die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Antrag „Sofortprogramm: Evakuierungsorte für vulnerable Gruppen bei Hitze“ ins Verfahren gebracht.

Der ganze Artikel steht in der Leipziger Zeitung.

Keine Priorität für die Fußgängerampel Zschochersche/Markranstädter Straße

Am 9. November 2022 beschloss der Stadtrat Leipzig auf Antrag der Fraktion Freibeuter, dass „für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße eine interimistische Fußgängersignalanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße eingerichtet“ wird. Auch wenn die Stadtverwaltung, hier das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA), das vielleicht anders sieht: Der Beschlusspunkt 2 „Über den Vollzug wird dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest bis zum 30. Juni 2023 berichtet“ sagt eindeutig, dass es kein Prüfauftrag ist und der Vollzug der Einrichtung bis zum 30. Juni gemeldet werden soll.
Kurz gesagt: Am 1. Juli 2023 sollte die Ampel in Betrieb gehen.

Den ganzen Artikel findet ihr in der Leipziger Zeitung.