President Trump

hätte das Zeug zu einem großen US-Präsidenten!

Das meine ich ganz ehrlich. Allerdings wird er das nur, wenn er am 21. Januar 2017 seinen Rücktritt mit den Worten „Es war doch nur Spaß“ erklärt.

Ich weiß, dass er das nicht tun wird. Aber dann wäre er wirklich groß – weil er damit die Demokratie in den USA entgültig in die Krise stürzen würde.

Viele behaupten ja, die Wahl des Donald Trump zum Präsidenten hätte die Demokratie zerstört.

Hat sie das?

Über die Motive der US-WählerInnen kann ich nicht schreiben, ich lebe nicht dort und wenn ich US-Bürger wäre hätte ich eine andere Einstellung zu vielen Dingen. Wen ich, würde ich dort leben, gewählt hätte weiß ich nicht.

Meine Kontakte in den sozialen Medien kennen solche Selbstzweifel nicht und Journalisten, Kolumnisten und Analysten – merke, das sind diejenigen, die Hillary Clinton als Wahlsiegerin prognostizierten – zweifeln berufsbedingt nicht an sich selbst.

So überschreibt zum Beispiel Klaus Brinkbäumer seinen Leitartikel im Spiegel Nr. 46/2016 „Der absurde Präsident“ (da stimme ich ihm zu) mit dem Untertitel

„Die Armee der Abgehängten gefährdet die Demokratie.“

Lieber Herr Brinkbäumer, wir haben ein Problem!

Mir stellt sich die Frage:

Wer ist das Volk (Demos) in der Demokratie?

In einem älteren Artikel schrieb ich wie folgt darüber:

Mit der parlamentarischen Demokratie hat sich nicht viel verändert. Es gibt Wahlen, es gibt sogar eine Stelle im Grundgesetz über die Rolle der Parteien (da steht nicht drin, dass sie die Herrschaft ausüben), aber regiert wird von gebildeten, (manchmal) wohlhabenden und skrupellosen (auch zielstrebig genannten) Männern und Frauen. Gleiches gilt für die ob nun parlamentarische oder außerparlamentarische Opposition. Da haben wir wieder den Demos in der Demokratie. Wo bleibt aber Das Volk? Es ist weiterhin eine graue, gesichtslose Masse, gemeinhin als Stimmvieh, in Extremsituationen auch als Mob, bezeichnet.

Wenn es also in einem Staat eine „Armee der Abgehängten“ gibt, dürfen diese sich dann nicht an der Demokratie beteiligen? Ich beziehe mich hier ausdrücklich auf die Überschrift, nicht auf den Inhalt des Artikels.

Wichtiger ist aber die Frage, wie in einer Demokratie eine „Armee der Abgehängten“ entstehen kann und warum sich die Demokraten (hier ist nicht nur die Partei gemeint) nicht um diese kümmern.

Somit wählen diese Abgehängten einen Populisten – einen der alles darstellt was sie nicht sind, aber gern wären. Sie wählen einen von dem sie wissen, dass er sie belügt und betrügt – weil er es nicht mal bestreitet. Sie wählen einen der so ist wie sie – nur eben reich, mächtig und skrupellos. Oder wie Miranda in „Der Teufel trägt Prada“ sinngemäß sagt: „Seien Sie nicht albern. Alle wollen so sein wie wir!“

Sie wählen die Inkarnation des „american dream“ für Arme.

Ich konstatiere: Ein komplettes Versagen aller Demokraten!

Und das nicht nur in den USA.

„Die Armee der Abgehängten gefährdet die Demokratie.“ das bedeutet: Die Demokratie ist am Ende und hat die Abgehängten aufgegeben!

Also wählen diese die Populisten und sei es nur um den so genannten Demokraten den Stinkefinger zu zeigen. Schlimmer noch die meisten wissen, dass sich für sie nichts ändert.

Oder meint jemand, jeder AfD-Wähler in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt glaubt wirklich, dass eine AfD-Regierung seine Probleme lösen würde?

Jetzt bin ich also in Deutschland angekommen, wo ich mit Menschen reden kann und mir eine eigene Meinung zu ihren Motiven erarbeitet habe.

Auch hier gibt es eine „Armee der Abgehängten“, damit meine ich nicht unbedingt Hartz IV Empfänger oder prekär Beschäftigte. Es gibt eine Masse von Menschen die der „real existierenden Demokratie“ das Vertrauen entzogen haben. Eine Masse von Menschen die sich nicht mehr von Parlamenten, Parteien und Regierungen vertreten fühlen. Diese werden uns bei der Bundestagswahl 2017 ebenso den Stinkefinger zeigen wie die US-WählerInnen dem US-Polit-Establishment.

Das Schlimme daran ist, sie wissen was sie tun!

Sie haben resigniert – Wir haben versagt – Wir als Demokraten

Ich will nicht resignieren.

Aber, so lange sich die etablierten Parteien öffentlichkeitswirksam um den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten streiten und die wirklichen Probleme ignorieren, solange sie keine Konzepte vorlegen und somit den WählerInnen nur anbieten sie zu wählen weil sie das geringere Übel sind – so lange haben auch hier Populisten Konjunktur.

Ein Nachwort noch:

Hätte ich gewettet, ich hätte den Jackpot bei der US-Präsidenten-Wahl gewonnen.

Meine nächste These ist:

Die 200jährige Demokratie in den USA wird sich als robuster erweisen als die ohnehin fragile Demokratie in Deutschland.

Wer hält mit gutem Gewissen dagegen?

Wäre ich auch ein Landesverräter?

LandesverraeterKeine Angst, ich maße mir nicht an, auf einer Stufe mit Markus und Andre zu stehen und mein Blog ist auch nicht mit Netzpolitik vergleichbar.

Trotzdem kommen mir komische Gedanken.

Am 12. Juni 2014 schrieb ich den Artikel Echtzeitüberwachung der sozialen Netzwerke in der Flaschenpost.

Mir lagen keine internen Dokumente des BND oder anderer Geheimdienste vor. Hätten mir diese vorgelegen, ich hätte sie auf jeden Fall veröffentlicht. Wäre der Artikel dann aus rechtlichen Gründen nicht in der Flaschenpost erschienen, dann hätte ich ihn in meinem Blog gepostet.

Ob eine solche Veröffentlichung unter die Pressefreiheit fällt, ist aus mehreren Gründen fraglich.

Im Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig ausgeführt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

So genannte Geheimdokumente, im Sinne des Staatsgeheimnisses sind selbstverständlich keine allgemein zugänglichen Quellen und der §7 des Strafgesetzbuches gehört zu den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Fallen also solche Veröffentlichungen nicht unter die Meinungs- und Pressefreiheit?

Mit meinen rudimentären juristischen Kenntnissen und etwas Arbeit mit Suchmaschinen dürfte ich also nicht einmal daran denken solche Dokumente zu veröffentlichen. Warum würde ich es trotzdem tun?

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sagt im Artikel 20:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Wir leben in einer Republik. Wer es vergessen hat: Republik kommt von res publica, also öffentliche Angelegenheit. Ohne Öffentlichkeit ist dieser Staat keine Republik. Den Begriff Demokratie muss ich wohl nicht näher erläutern.

Journalisten, Blogger und alle, die irgendwo publizieren, stehen also vor den Fragen: Wann müssen Geheimnisse öffentlich gemacht werden? Und: Wann lohnt sich das Risiko, dass ich mich strafbar mache?

Hier zeigen sich natürlich die Grenzen des §94 Strafgesetzbuch (Landesverrat), nach dem der Generalbundesanwalt Markus und Andre gern angeklagt hätte.

In dem Paragraphen ist ausdrücklich der Tatbestand beschrieben:

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Für mich stehen zwei Dinge außer Frage:

Die Veröffentlichung der Dokumente bei Netzpolitik benachteiligt nicht die Bundesrepublik Deutschland oder begünstigt eine fremde Macht, es sei denn, die Bürger der Bundesrepublik werden von der Regierung oder zumindest von den Geheimdiensten als fremde Macht betrachtet.

Die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit“ ist ebenfalls fraglich. Eher besteht eine Gefahr für die gewählten Volksvertreter und Parteien bei den nächsten Wahlen.

Für mich stellt sich eher die Frage, ob es weiterhin genügen soll, einen Stempel „Vertrauliche Verschlusssache“ oder ähnliches auf ein Dokument zu drücken, um Handlungen gegenüber den BürgerInnen zu verbergen. Oder muss die Klassifizierung von schutzwürdigen Geheimdokumenten in einer Demokratie überdacht werden?

Wenn dieser Zustand beibehalten wird, dann ist die Handlung von Markus und Andre gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20 zu betrachten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es geht hier weniger um Pressefreiheit – es geht um das Wahrnehmen unserer demokratischen Rechte.

P.S. Der Begriff „Landesverrat“ stört mich übrigens. Er rückt den „Landesverräter“ in die Ecke die früher mit „Volksschädling“ gekennzeichnet war.

Der Schwarze Peter und die Wahlbeteiligung

Peter Tauber, lt. seinem Blog der „Schwarze Peter“ und im richtigen Leben Generalsekretär der CDU, ist schon einer der Guten unter den Politikern – was die Nutzung des Internets betrifft. Er bloggt und ist in den verschiedenen Netzwerken wie Facebook und Twitter unterwegs. Wichtiger noch – er reagiert sogar auf Fragen und Kommentare, wie ich hoffe auch wirklich persönlich.

In seinem Blog hat er mit einem Kollegen Vorschläge zur Erhöhung der Wahlbeteiligung erarbeitet:

  • 1. Einführung eines Verfassungstages an den Schulen
  • 2. Erleichterung der Wahl für Auslandsdeutsche und
  • 3. Öffnungszeiten für Wahllokale sollen verlängert und die Briefwahl erleichtert werden.

Diese Vorschläge sind mir nun einfach nicht ausreichend, vielleicht auch nicht genügend durchdacht.

Tauber VerfassungstagDer 23. Mai soll Verfassungstag werden und an diesem soll in Schulen und anderen Institutionen ein Aktionstag durchgeführt werden. Dazu Peter Tauber im Blog:

„Jungen Menschen wird im Dialog aufgezeigt, wie man als Bürger aktiv an den politischen Prozessen mitwirken kann. Dazu sollen Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordnete, aber auch Bürgermeister, Landräte, kommunale Mandatsträger, Zeitzeugen, Journalisten usw. in den Schulen und anderen Institutionen das Gespräch suchen.“

Hierauf bezieht sich meine auf Twitter gestellte Frage, ob das nicht eine Bankrotterklärung der politischen Bildung an den Schulen wäre und die von Peter Tauber gegebene Antwort.

Was wird eigentlich an den Schulen als politische Bildung bezeichnet, wenn Demokratie und die Teilnahme an dieser nicht die Hauptinhalte sind? Wenn die Aussage von Peter Tauber „Gender und Fairtrade“ stimmt, dann haben wir ein Problem. Ich habe selbst einen Gymnasiasten in der Familie und kann mit Fug und Recht sagen: Das stimmt nicht – es ist sogar noch schlimmer. Politik in der praktischen Anwendung – die aktive Beteiligung an politischen Prozessen – spielt gar keine Rolle.

Wer kann das ändern? Hier stellt uns das föderale Bildungssystem mit der unsäglichen Kultusminister-Konferenz (KMK) immer wieder nicht nur ein Bein. Kurz gesagt, es fehlt der politische Wille der gewählten Volksvertreter. Da ändert auch ein Verfassungstag nichts.

Die Auslandsdeutschen, über die Definition und die Wahlberechtigung lässt sich trefflich streiten, spielen für die CDU/CSU wahrscheinlich eine größere Rolle als für die anderen, besonders die linken, Parteien. Aber ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass die Hürden an Wahlen in Deutschland teilzunehmen für diese nicht unüberwindbar sind. Denkt man an die letzten Wahlen in Griechenland, als für die im Ausland lebenden Griechen keine Beteiligung möglich war und eine erhebliche Anzahl nach Griechenland reiste um teilzunehmen, dann sind die Auslandsdeutschen geradezu privilegiert.

Mein Vorschlag wäre hier: Erleichtern, besser gewähren, wir doch lieber den Menschen die hier leben, hier ihren Lebensmittelpunkt haben und direkt von den Entscheidungen der Gewählten betroffen sind die Teilnahme an den Wahlen – auch wenn sie keinen Deutschen Pass haben. Das wird aber wohl nicht die Zustimmung der CDU finden.

Längere Öffnungszeiten der Wahllokale und Erleichterung der Briefwahl werden wenn überhaupt nur Veränderungen im Promillebereich bringen. Ich möchte die Leser nicht langweilen, aber aus der Erfahrung an meiner Arbeitsstelle kann ich sagen, dass wenn ich für den Wahltag die Schicht tauschen will ich immer einen Tauschpartner finde weil dieser nicht die Absicht hat zur Wahl zu gehen.

Mein Fazit:

Die politische Bildung, nicht nur an Schulen, muss sich mehr mit der Beteiligung an demokratischen Prozessen befassen.

Eine Reform des Wahlrechts ist dringend erforderlich, Grundlage sollte der Lebensmittelpunkt – nicht die Abstammung sein.

Kurz gesagt:

Es muss alles dafür getan werden, dass es für Wahlberechtigte ein Bedürfnis wird an den Wahlen teilzunehmen. Vorallem dafür, dass sie einen Sinn in der Teilnahme erkennen.

P.S. Wahlprogramme die für Wähler verständliche Aussagen enthalten und in reale Politik umgesetzt werden, sowie Kandidaten die auch nach gewonnenen Wahlen für ihre Wähler da sind, wären natürlich auch hilfreich. Aber man kann ja nicht zuviel erwarten.