Wäre ich auch ein Landesverräter?

LandesverraeterKeine Angst, ich maße mir nicht an, auf einer Stufe mit Markus und Andre zu stehen und mein Blog ist auch nicht mit Netzpolitik vergleichbar.

Trotzdem kommen mir komische Gedanken.

Am 12. Juni 2014 schrieb ich den Artikel Echtzeitüberwachung der sozialen Netzwerke in der Flaschenpost.

Mir lagen keine internen Dokumente des BND oder anderer Geheimdienste vor. Hätten mir diese vorgelegen, ich hätte sie auf jeden Fall veröffentlicht. Wäre der Artikel dann aus rechtlichen Gründen nicht in der Flaschenpost erschienen, dann hätte ich ihn in meinem Blog gepostet.

Ob eine solche Veröffentlichung unter die Pressefreiheit fällt, ist aus mehreren Gründen fraglich.

Im Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig ausgeführt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

So genannte Geheimdokumente, im Sinne des Staatsgeheimnisses sind selbstverständlich keine allgemein zugänglichen Quellen und der §7 des Strafgesetzbuches gehört zu den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Fallen also solche Veröffentlichungen nicht unter die Meinungs- und Pressefreiheit?

Mit meinen rudimentären juristischen Kenntnissen und etwas Arbeit mit Suchmaschinen dürfte ich also nicht einmal daran denken solche Dokumente zu veröffentlichen. Warum würde ich es trotzdem tun?

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sagt im Artikel 20:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Wir leben in einer Republik. Wer es vergessen hat: Republik kommt von res publica, also öffentliche Angelegenheit. Ohne Öffentlichkeit ist dieser Staat keine Republik. Den Begriff Demokratie muss ich wohl nicht näher erläutern.

Journalisten, Blogger und alle, die irgendwo publizieren, stehen also vor den Fragen: Wann müssen Geheimnisse öffentlich gemacht werden? Und: Wann lohnt sich das Risiko, dass ich mich strafbar mache?

Hier zeigen sich natürlich die Grenzen des §94 Strafgesetzbuch (Landesverrat), nach dem der Generalbundesanwalt Markus und Andre gern angeklagt hätte.

In dem Paragraphen ist ausdrücklich der Tatbestand beschrieben:

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Für mich stehen zwei Dinge außer Frage:

Die Veröffentlichung der Dokumente bei Netzpolitik benachteiligt nicht die Bundesrepublik Deutschland oder begünstigt eine fremde Macht, es sei denn, die Bürger der Bundesrepublik werden von der Regierung oder zumindest von den Geheimdiensten als fremde Macht betrachtet.

Die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit“ ist ebenfalls fraglich. Eher besteht eine Gefahr für die gewählten Volksvertreter und Parteien bei den nächsten Wahlen.

Für mich stellt sich eher die Frage, ob es weiterhin genügen soll, einen Stempel „Vertrauliche Verschlusssache“ oder ähnliches auf ein Dokument zu drücken, um Handlungen gegenüber den BürgerInnen zu verbergen. Oder muss die Klassifizierung von schutzwürdigen Geheimdokumenten in einer Demokratie überdacht werden?

Wenn dieser Zustand beibehalten wird, dann ist die Handlung von Markus und Andre gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20 zu betrachten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es geht hier weniger um Pressefreiheit – es geht um das Wahrnehmen unserer demokratischen Rechte.

P.S. Der Begriff „Landesverrat“ stört mich übrigens. Er rückt den „Landesverräter“ in die Ecke die früher mit „Volksschädling“ gekennzeichnet war.

Die Griechenland-Hetze

 nach dem Referendum und dessen für EU-Politiker und deutsche „Qualitätsmedien“ unerwarteten Ergebnis nimmt Formen an, die mich zum Widerspruch verpflichten.

Als erstes möchte ich daran erinnern, dass nicht das griechische Volk den Schuldenberg angehäuft hat. Diese Schulden wurden von den aktiv von den Politikern aller EU-Staaten unterstützten Vorgänger-Regierungen der heutigen Regierung gemacht. Die von den Medien kritisierten Fehlentwicklungen der Renten-, Lohn- und Steuerpolitik wurden von den Regierungen der PASOK und Nea Dimokratia verursacht, um Wahlen zu gewinnen und das Volk bei der Stange zu halten. Der „deutsche Bürger“ sollte, bevor er sich erregt, sein Wahlverhalten überdenken, besonders den Zusammenhang mit Versprechungen der gewählten Partei.

Natürlich war auch die Wahl der Syriza eine Hoffnungswahl, aber wer kann das den Griechen verdenken?

Die Wahl von Alexis Tsipras zum Regierungschef wurde mit dem Wählerauftrag verbunden, das Spardiktat der Troika zu beenden und die fiskalische und politische Souveränität Griechenlands zu erhalten.

Mit dem gestrigen Referendum (#greferendum) wurde dieser Wählerauftrag erneuert.

Die Reaktion der deutschen „Leitmedien“ ist nicht verwunderlich. Sie behaupten, dass die griechischen WählerInnen nicht wussten, worüber sie entscheiden.

Ich behaupte: Sie wussten es genau.

Am 01. November 2011, es stand schon einmal eine Volksabstimmung zur Schuldenpolitik an, habe ich das so formuliert:

Das griechische Volk muss darüber abstimmen, ob es für die Garantiezahlungen an das Finanzsystem auf seine fiskalische und staatliche Souveränität verzichtet und harte Jahre vor sich hat. Oder ob sie ihre Souveränität behalten und harte Jahre vor sich haben.

Das griechische Volk hat sich für die zweite Möglichkeit entschieden, bei vollem Bewusstsein der Schwierigkeiten.

Jetzt wird gehetzt!

Nicht nur von BILD, daran haben wir uns gewöhnt, es wird auch vom SPIEGEL gehetzt. Am Artikel von Christian Rickens stört mich nicht seine Betrachtung der Folgen des Referendums, das eventuelle Ende des Euros in Griechenland, mich stört die unterstellte Dummheit der Griechen und ihrer Regierung.

Es ist absurd zu schreiben, dass er im Falle einer Ablehnung der Syriza-Politik durch das Volk jubeln würde:

Da ist ein Volk weiser als seine Führer. Da ruft ein Land: Lasst uns nicht allein mit den Polit-Hasardeuren Tsipras und Varoufakis und ihren mehr oder weniger korrupten Vorgängern.

Die korrupten Polit-Hasardeure, die den Schuldenberg anhäuften, wurden ja vom griechischen Volk abgewählt – allerdings mit der Wahl von Syriza mit Tsipras und Varoufakis!

Auch die weitere geplante Jubelrede im Falle des ihm genehmen Ergebnisses fällt in die gleiche Kategorie:

Und ich hätte geschrieben, dass die übrigen Eurostaaten diesen Hilferuf erhören und Athen endlich eine faires Angebot machen sollten, das im Kern Folgendes beinhaltet: Eine Umschuldung, die Griechenland Luft zum Atmen gibt.

Warum sollten die Eurostaaten diese Hilfe nach einem anderen Ausgang des Referendums gewähren, Herr Rickens?

Es wäre ja eine echte Hilfe – eben jene um die Tsipras und Varoufakis die ganze Zeit kämpfen.

Mein Fazit ist:

In der Eurozone können Schulden geduldet werden, solange keine demokratische sozialistische Regierung an der Macht ist!

Wenn ein Volk eine solche Regierung wählt, eine die sich nicht an die Spielregeln hält, dann ist „Schluss mit lustig“ und Schluss mit Solidarität – diese muss weg!

Wir werden sehen, wer in Spanien die Wahlen im Herbst gewinnt. Wenn es PODEMOS wird, dann wird es interessant.

Eine erste Reaktion auf die Hetze gegen Griechenland gibt es schon.

Yanis Varoufakis hat sich mit seiner Verhandlungspolitik die Betonköpfe der EU zu Gegnern gemacht, bis alle ihn als Verhandlungshindernis bezeichneten. Chapeau für ihn, seine Verhandlungspartner haben scheinbar vergessen, dass er nur die Politik seiner Regierung vertritt. In der Propaganda der Medien wurde er zum „Feind Nr.1“ aufgebaut, etwa im ZDF, wo Peter Frey kommentiert:

Mit einem Finanzminister weiterzuverhandeln, der die Retter gestern noch „Terroristen“ genannt hat, ist eine Zumutung.

Nun hat er mit seinem – nicht erzwungenen – Rücktritt allen den Wind aus den Segeln genommen. Wenn Varoufakis das Hindernis war, dann gibt es ja jetzt keinen Grund mehr nicht zu verhandeln, oder?

P.S.: Wenn Peter Frey kommentiert:

Auf die griechische Syriza könnte bald in Spanien Podemos folgen und eine rechtsnationale Präsidentin in Frankreich. Weitere Erfolge der Extremen lassen sich nur verhindern, wenn Europa nicht nur fordert, sondern durch sichtbare Investitionen und schnelle Hilfsprogramme auch Solidarität zeigt

so ist die faktische Gleichsetzung von Syriza, Podemos und Front National als Extremisten eine Unverschämtheit. Dem zweiten Teil stimme ich allerdings zu. Auch wenn ich glaube wir verstehen darunter nicht das Gleiche.

Wer hat uns verraten? (2nd Edition)

Einleitend folgende Überlegung:

Sigmar Gabriel sprach vor kurzem der SPD die Regierungsfähigkeit nach 2017 ab.

Sigmar Gabriel drohte dem Parteikonvent* mit seinem Rücktritt, wenn dieser der Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht zustimme.

Der Parteikonvent stimmte der VDS zu, woraus folgender Schluss zulässig ist:

Die SPD will ihren Vorsitzenden behalten und stimmt somit seiner Beurteilung der Regierungsfähigkeit zu. Das Ziel für die Bundestagswahl 2017 wird auf den Eintritt in die nächste Große Koalition (GroKo) unter Führung der merkelschen CDU reduziert.

Daraus ergibt sich ein Legitimitätsproblem für die SPD. Warum soll der Wähler sein Kreuz bei SPD machen, wenn er am Ende Merkel wählt?

Das ist ein harter Schlag für die deutsche Sozialdemokratie und die Situation wurde von der Parteispitze bewusst herbeigeführt.

Geht man allerdings vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 21 aus, dann wird die Situation noch unübersichtlicher. Dort heißt es nämlich:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Der Absatz bedeutet unter Anderem, dass die Zustimmung zur VDS nun Bestandteil der politischen Bildungsarbeit der SPD wird. Im Klartext heißt das:

Die deutsche Sozialdemokratie wird die anlasslose Totalüberwachung in ihren politischen Bildungskanon aufnehmen!

Einen weiteren Kommentar dazu erspare ich mir.

Zwei weitere beunruhigende Tatsachen noch am Rande.

1. Gestern und heute sprach ich das Thema SPD und VDS in meinem derzeitigen Mikrobiotop an. Das Ergebnis war leider das zu erwartende: Es interessierte niemanden! Daraus ergibt sich für mich ein Legitimitätsproblem. Wenn es niemanden interessiert, dann stehen wir wohl außerhalb der Gesellschaft mit unseren Forderungen.

2. Wir haben eine Regierung und ein Parlament, diese werden also der VDS zustimmen. Die einzige Hoffnung, dass die VDS abgelehnt wird liegt bei der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wird sie von diesem als verfassungswidrig (nicht verfassungsgemäß) abgelehnt, dann müssen wir konstatieren, dass Regierung und Parlament wieder einmal nicht im Sinne des Grundgesetzes gehandelt haben.

Da bleibt mir nur übrig dem geneigten Leser den Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Lektüre zu empfehlen. Natürlich mit besonderer Beachtung des Absatzes 4:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

*Wer nicht weiß was ein Parteikonvent der SPD ist, unter diesem Link Seite 36ff §28 findet ihr die Zusammensetzung des Gremiums.