Sonn- und Feiertagsarbeit im Callcenter

Bei diesem Thema stehe ich, wie man so sagt, zwischen Baum und Borke.

Was ist geschehen?

Ver.di und zwei evangelische Gemeindeverbände hatten gegen die Sonn- und Feiertagsarbeit in Hessen geklagt und das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen mit Urteil vom 26.11.2014 Recht. Ich habe bereits darüber geschrieben. Jetzt kämpft der Branchenverband gegen eine Ausweitung des Verbotes auf ganz Deutschland.

Meine Meinung dazu

Als Arbeitnehmer, in meinem Falle Callcenter-Agent, möchte ich einerseits gern jeden Sonntag und die Feiertage mit der Familie verbringen. Andererseits sind die Ausgleichstage in der Woche angenehm, ich kann ohne den üblichen Zeitdruck durch Öffnungszeiten viele Dinge entspannt erledigen.

Als Betriebsrat sehe ich selbstverständlich die familiären Belastungen der MitarbeiterInnen, besonders derer mit Kindern. Ich sehe natürlich auch die Probleme, die für den Arbeitgeber bei einem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit entstehen würden.

Überhaupt keine Zweifel habe ich als Kunde. Da bin ich mir sicher, dass diese Callcenter am Sonntag arbeiten sollen. Wenn ich nämlich in einer „normalen“ Firma arbeite habe ich ja am Samstag Zeit einzukaufen und am Sonntag kann ich mich dann telefonisch um Probleme kümmern.

Gesetzliche Grundlage der Sonn- und Feiertagsruhe

Ich möchte hier kurz auf die Grundlage des allgemeinen Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit eingehen. Hilfreich dabei ist, dass der Deutsche Bundestag am 18.02.2016 endlich einen Großteil der rund 4.000 Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes aus den Jahren 2005 bis 2015 ins Netz gestellt hat. In „Der Sonn- und Feiertagsschutz für Beschäftigte“ vom 27.11.2014 (Nr. WD 6-3000-217/14) wird die Regelung im Arbeitszeitgesetz historisch abgeleitet und bis zu den neuesten Urteilen betrachtet. Ich werde mich in der Folge auf diese Ausarbeitung beziehen.

Im Jahre 1919 verabschiedete die Weimarer Nationalversammlung Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) mit dem Wortlaut: “Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt”. Seither genießen die Sonn- und Feiertage ausdrücklich verfassungsrechtlichen Schutz, denn Art. 139 WRV gilt noch heute in unveränderter Fassung über Art. 140 Grundgesetz (GG) fort. [ebenda S.4]

Dieser grundgesetzlich verankerte Schutz wird über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in den Paragraphen 9 bis 15 geregelt, verantwortlich für die Durchsetzung und Ausnahmeregelungen sind die Bundesländer.

Soweit zu den gesetzlichen Regelungen, ich möchte das nicht weiter ausführen. Bei Interesse empfehle ich das oben verlinkte Dokument, welches auf nur 18 Seiten eine gute Zusammenfassung enthält.

Ein Hinweis noch: Die Ruhe an Sonn- und Feiertagen diente unter anderem der „seelischen Erhebung“, das war eine Forderung der Amtskirchen. Das ist in einem säkularen Staat, meines Erachtens nach, keine Grundlage für ein Gesetz.

Wer arbeitet an Sonn- und Feiertagen?

Wie viele Arbeitnehmer arbeiten eigentlich an Sonn- und Feiertagen in Deutschland? Auch hierauf hat die Ausarbeitung eine Antwort.

In der Gesamtbetrachtung aller Erwerbstätigen (einschließlich der selbstständig Tätigen und der Auszubildenden) waren 2013 bei insgesamt 39,618 Millionen Erwerbstätigen 11,107 Millionen von Sonn- und/ oder Feiertagsarbeit betroffen, dies entspricht einem Prozentsatz von 28,04%. Hierbei finden jedoch auch diejenigen Erwerbstätigen Berücksichtigung, die lediglich „gelegentlich“ Sonn- und/oder Feiertagsarbeit nachgehen – diese belaufen sich in absoluten Zahlen auf 5,312 Millionen Erwerbstätige. [ebenda S.4]

Rund ein Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten also zumindest gelegentlich an Sonn- und Feiertagen und deren Anteil wächst ständig. Geht man davon aus, dass ungefähr drei Viertel der Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor tätig sind, ist das Wachstum wohl auch größtenteils diesem Sektor zuzuweisen.

Aus eigener Erfahrung können wohl alle bestätigen, dass wir die Dienstleistungen gern auch an Sonn- und Feiertagen in Anspruch nehmen wollen, leisten sollen diese Dienste aber möglichst andere.

Bezahlung für Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Hier komme ich erstmalig auf die Callcenter zu sprechen. Die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind nicht gesetzlich geregelt, es gibt nur Obergrenzen für die Steuerfreiheit gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) § 3b. Eine generelle Regelung für die Branche wäre in einem Tarifvertrag zu fassen. Diesen gibt es aber nicht, da mangels eines Arbeitgeberverbandes einer der Tarifpartner fehlt. Das hat die Auswirkung, dass Zuschläge in verschiedener Höhe oder auch keine Zuschläge gezahlt werden. Hier beziehe ich mich auf eigene Erfahrungen aus drei Callcentern und auf Erfahrungsberichte anderer AgentInnen.

Wahrscheinlich ist dieser Mangel einer der Gründe, warum AgentInnen die Klage von ver.di unterstützen. In vielen Callcentern haben die Beschäftigten keinen Anreiz für Sonn- und Feiertagsarbeit.

Ausnahmen vom Verbot

Die Ausnahmen sind vom Gesetzgeber eng gefasst und in §§ 10 bis 15 ArbZG festgelegt. Für die Callcenter-Branche kommt wohl nur die Ausnahme gem. § 13.5 in Betracht, so argumentiert auch der Branchenverband.

(5) Die Aufsichtsbehörde hat abweichend von § 9 die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zu bewilligen, wenn bei einer weitgehenden Ausnutzung der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten und bei längeren Betriebszeiten im Ausland die Konkurrenzfähigkeit unzumutbar beeinträchtigt ist und durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann.

Ist diese Ausnahme zutreffend?

Meiner Meinung nach ist sie zutreffend. Hier nochmals kurz zur Erklärung des Begriffs Callcenter, wie ich in einem früheren Artikel geschrieben habe:

Zusammenfassend gesagt, ist ein Callcenter ein „Telefon-Beratungszentrum“. Der Begriff sagt nichts weiter aus, schon gar nicht, ob es sich um eine Einrichtung eines Anbieters oder um einen externen Dienstleister handelt.

Die meisten großen Anbieter, die also als Auftraggeber der externen Callcenter fungieren und auch viele große externe Dienstleister sind bereits international aufgestellt. Das lässt mich befürchten, dass diese im Falle eines generellen Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit Arbeitsplätze ins Ausland verlagern. Selbst wenn das nur für die Zeiten an Sonn- und Feiertagen gelten würde, hätte es Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation in Deutschland. Für eine 6-Tage Arbeitswoche braucht man eine geringere Anzahl an Arbeitskräften als für eine 7-Tage Woche. Die betriebswirtschaftliche Berechnung des Arbeitskräftebedarfs möchte ich hier nicht ausführen.

Dabei wird es aber nicht bleiben. Wenn sich Callcenter im Ausland für den deutschen Markt etabliert haben, dann werden sie auch weitere Arbeitszeiten abdecken. Lockere Arbeitszeitregelungen, keine oder geringere Arbeitnehmermitbestimmung werden das für die Auftraggeber und die Callcenter-Betreiber attraktiv erscheinen lassen. Nur als Hinweis: Wir reden über eine Branche mit über einer halben Million Arbeitsplätzen.

Fazit

Ich persönlich, als Callcenter-Agent, bin für die Weiterführung der Sonn- und Feiertagsarbeit im Callcenter.

Als Betriebsrat und auch persönlich sehe ich erforderliche Verbesserungen durch die Arbeitgeberseite. Das sind zum Beispiel einheitliche Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, die sich an der oberen Grenze der Steuerfreiheit orientieren sollten und natürlich eine sozial verträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Dienstpläne. Letzteres lässt sich in jedem Callcenter durch die Verantwortlichen gestalten.

Für die erste Forderung ist aber, meiner Meinung nach, die Gründung eines Arbeitgeberverbandes als Tarifpartner der Gewerkschaften und der Abschluss eines Tarifvertrags für Callcenter erforderlich. Das ist aber wohl nicht zu erwarten, wenn ich die Verlautbarungen des Call Center Verbands (CCV) lese.

Vorteilhaft wäre ein guter Tarifvertrag auf jeden Fall. Er würde die Arbeitnehmer ins Boot der Arbeitgeber gegen das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit holen und somit auch den Gewerkschaften den Grund für weitere Klagen nehmen.

P.S. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit bei den benannten erforderlichen Verbesserungen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ein Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit auch das Bestreben der Branche nach automatisierten Lösungen wachsen lässt. Das wiederum kostet ebenfalls Arbeitsplätze.

Ich nenne es Fremdenfeindlichkeit

weil Rassismus mir für die Propaganda der AfD zu kurz greift.

Der Fremde und das Fremde

Im Deutschen hat „fremd“ mehrere Bedeutungen. Da ist zum einen „der Fremde“, also der nicht zugehörige Mensch der von außerhalb kommt. Es gibt aber auch noch dieses „das ist mir fremd“ im Sinne von „es entspricht nicht meiner Lebensart“. Das gilt auch für Einheimische die anders sind.

Für beide gilt aber:

„Das Wesen eines Fremden besteht darin, und das ist tautologisch genug, dass er unbekannt ist. Potentiell mag er alles mögliche bleiben: mutig und wertlos, von guter Abstammung, mit guten Beziehungen, reich oder das Gegenteil davon, da aber seine Selbstvorstellung nicht überprüft werden kann, ist ihm vor allem nicht zu trauen“*

Es ist dem Fremden nicht zu trauen, das kennen wir doch noch, zumindest meine Generation. Die Tautologie, also Allgemeingültigkeit, die Rivers hier herstellt ist „fremd = unbekannt“. Fremd und unbekannt waren der Langhaarige, die Punker, die Gruftis, die Homosexuellen und weitere Menschen die nicht der Norm entsprachen. Bis heute sind es die Migranten die fremd sind und denen somit, nach dieser Aussage, nicht zu trauen ist.

Durch die Akzeptanz der erstgenannten „Fremden“ durch den größten Teil der Gesellschaft ist diese aber erst bunt geworden, gerade die ehemaligen Bürger der DDR müssten das bemerkt haben. Die 68er aus der alten Bundesrepublik kennen das auch gut. Aus Einheitsgrau wurde bunt, auch wenn einigen das nicht gefällt.

Es wurde natürlich auch komplizierter, weil ein einheitliches Bild der Gesellschaft zerstört wurde. Aber wer will schon zum Einheitsbrei zurück?

Zurück zum Einheitsgrau?

Es scheint mir, dass 12% der wahlberechtigten Deutschen, wenn man die INSA-Umfrage zugrunde legt, wieder dorthin wollen. Was mich am meisten verwundert ist, dass sich darunter auch einige der o.g. (bunten) Fremden befinden. Zumindest ist das in meinem Bekanntenkreis so.

Ich will an dieser Stelle die Wahlprogramme der AfD nicht ausführlich untersuchen, das haben Kattascha und Denise schon gemacht.

Ein Zitat aus dem Wahlprogramm der AfD für Sachsen-Anhalt möchte ich aber anbringen. Beim Programmpunkt Bildung kann man lesen:

„Neben grundlegenden Kulturtechniken müssen deshalb ebenso die klassisch preußischen Tugenden Geradlinigkeit, Gerechtigkeitssinn, Ehrlichkeit, Disziplin, Pünktlichkeit, Ordnungssinn, Fleiß und Pflichtbewusstsein vermittelt werden.“ (Pkt. 2.3.2.)

Es waren aber Sparsamkeit, Ordnung, Fleiß und Bescheidenheit die traditionellen preußischen Tugenden, später kamen Drill, Gehorsam und Disziplin dazu. Nicht zu vergessen sei die dem Preußentum eigene Gottesfürchtigkeit und die Obrigkeitshörigkeit. Letztere versteckt sich unter der Disziplin, dem Gehorsam und dem Pflichtbewusstsein.

Da wird kein Platz mehr sein für eine „bunte Republik“, es wird wieder grau.

Warum versteht sich die AfD so gut mit Putin & Co.? Weil auch dort schon das einheitliche Grau(en) wieder hergestellt wird. Repressionen gegen Homosexuelle, gegen Künstler und andere „bunte Vögel“ sind an der Tagesordnung – im Sinne der (preußischen) Staatsräson. Der so geschaffene und kommunizierte Feind im Inneren ist geschichtlich gesehen ein bewährtes Instrument jeder Diktatur. Besonders perfide ist die quasi Rückkehr zur Begründung „Schädigung des Volkskörpers“, indem das Fremde Einzug in Familien- und Bildungspolitik hält.

Bürgerarbeit oder Arbeitsdienst?

Zum Abschluss noch eine Forderung der AfD Hamburg, hier gestellt von Jens Eckleben. Dieser war früher in der Partei „Die Freiheit“ die vom bayrischen Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wurde.

„Die AfD Hamburg setzt sich für ein Pilotprojekt „Bürgerarbeit statt Hartz IV“ ein. Unter Bürgerarbeit ist die Ausübung gemeinnütziger Arbeit durch Langzeitarbeitslose zu verstehen, die nicht in Konkurrenz zum Arbeitsmarkt steht. [..] Den Langzeitarbeitslosen wird die Ausübung sinnvoller Tätigkeiten eröffnet und die Gesellschaft enthält einen Gegenwert für die Unterstützungsleistungen. […] Bürgerarbeit kann für viele der Betroffenen einen Ausweg bieten.“

In Sachsen-Anhalt fordert die AfD das für Arbeitslose ohne Deutschen Pass.

Eine Erklärung sei mir gestattet: „Nicht in Konkurrenz zum Arbeitsmarkt“ bedeutet, dass durch diese Maßnahme auch keine Perspektive an diesem geschaffen wird. Die so genannte Bürgerarbeit ist kein Ausweg.

Fazit:

Wenn ihr AfD wählt, dann wählt ihr die preußischen Tugenden – da müsst ihr dann die Bürgerarbeit in Kauf nehmen. So im Sinne von Disziplin, Pflichtbewusstsein und Staatsräson.

Oder ihr überlegtes euch nochmal.

P.S. Die klassischen preußischen Tugenden, besonders Geradlinigkeit, Gerechtigkeitssinn und Ehrlichkeit, sollen natürlich nicht für die führenden Kader der AfD gelten, zumindest nicht unbedingt. Sonst würde sich der Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt wohl nicht vor der Justiz verstecken.

*Pitt-Rivers, Julian (1977/1992): Das Gastrecht, in: Almut Loycke (Hrsg.): Der Gast der bleibt: Dimensionen von Georg Simmels Analyse des Fremdseins. Frankfurt a. M./New York: Campus, S. 17–41.

rivers2

(m)ausgerutscht

Nach der Begründung sie sei mit der Maus beim twittern ausgerutscht ist Beatrix von Storch sozusagen die Namensgeberin diese Artikels. Das hat nichts mit Sympathie für die Dame oder die AfD zu tun – es bietet sich nur an wenn ich über vermeintliche verbale Ausrutscher von Politikern schreibe.

Peter Tauber,

drecksnaziseines Zeichens Generalsekretär der CDU, ist nicht (m)ausgerutscht als er diesen Tweet absetzte:

Da beschweren sich doch ständig Menschen in sozialen Netzwerken über diesen Politikersprech den man nicht verstehen kann. Aber wenn sich ein Politiker verständlich äußert, dann ziehen sie über ihn her.

drecksnazi1Zur Erklärung sei gesagt, Dieser Dialog gehört unter einen Ausgangstweet von Peter Tauber zum Zugunglück in Bad Aibling. Allerdings wird Taubers Reaktion erst richtig verständlich wenn man das Profil des Gesprächspartners anschaut.

Also, man muss das Kind auch mal beim Namen nennen dürfen. Oder wie besorgte Bürger sagen „Das muss man doch mal sagen dürfen.

Horst Seehofer

konnte nicht mit der Maus ausrutschen, schließlich war es ein Interview der „Passauer Neuen Presse“ in dem er von einer „Herrschaft des Unrechts“ sprach und die Regierungspolitik der Großen Koalition, der die von ihm geführte Partei angehört, meinte. Problem ist „er meinte“ etwas und sagte etwas anderes, zumindest wurde er so verstanden. Verstanden wurde, dass er die Regierung mit „Herrschaft“ meinte, was ja auch verständlich ist da sich die angedrohte Klage gegen die Bundesregierung richten soll.

Meiner Meinung nach kein (m)Ausrutscher sondern eine kalkulierte Provokation. Es stellt sich mir allerdings eine Frage:

Wenn der Vorsitzende einer Regierungspartei so argumentiert, was erwartet er dann vom politischen Gegner?

Beatrix von Storch,

vonstorchwie oben schon gesagt der unfreiwilligen Namensgeberin des Artikels, war bei diesem Tweet angeblich die Maus ausgerutscht:

Ja, sie hat den Fehler beim politischen Aschermittwoch der AfD in Baden-Württemberg eingestanden und betonte sie träte für „eine Kultur des Lebens“ ein. Nur was war der Fehler? War es die Äußerung selbst oder war es das öffentlich machen ihrer Meinung. Egal was es war – sie hat ein Ziel erreicht:

Die verbale Aufrüstung in der öffentlichen Diskussion hat eine neue Dimension erreicht.

Das führt dann zu Äußerungen auf die Peter Tauber mit „Drecksnazi“ antwortet.