Der Kreis schließt sich. Ich meine hier den sinnbildlichen Kreis der anlasslosen Totalüberwachung – was sonst.
Nachdem die BürgerInnen in Deutschland trägerweise nicht bereit waren, für einige Euro Einsparungen bei der Kfz-Versicherung, eine blackbox zur Überwachung in ihre Autos einbauen zu lassen, soll die Mauterfassung das Problem beheben.
Natürlich „hat niemand die Absicht“ uns zu überwachen, genau sowenig wie bei Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenerfassung und ähnlichen Maßnahmen.
Aber vorsichtshalber hat das Bundeskriminalamt (BKA) schon mal den Zugriff auf die Mautdaten beantragt. Selbstverständlich nur für kriminelle Aktivitäten und nur in Ausnahmefällen.
Der Verkehrsminister das ist der, der die elektronische Mautplakette will, versichert uns im gleichen Artikel, „kein Bürger müsse befürchten, dass mit den Daten Bewegungsprofile gespeichert werden könnten.“
Hallo Herr Dobrindt, wenn die ZEIT-ONLINE das nicht falsch formuliert hat, man kann mit diesen Daten Bewegungsprofile speichern wenn sie erfasst werden.
Man wird das auch tun, wenn man es für erforderlich hält.
Eine Begründung wird sich finden, wie immer. Ob nun Schwerkriminalität, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Terrorismus oder was auch immer.
Sind die Daten einmal erfasst, dann wecken sie Begehrlichkeiten.
Ob die prognostizierten Einnahmen durch die Maut kommen ist fraglich.
Die Überwachung kommt auf jeden Fall. Ob nun früher oder später ist egal.
P.S. Wer den Artikel auf ZEIT-ONLINE aufmerksam gelesen hat, wird sich evt. fragen wie der Schluss „Eine Übermittlung der Daten an andere Behörden sei nicht vorgesehen. So ist es auch im Gesetz für die Lkw-Maut festgelegt.“ mit der Aussage zusammenpasst, dass der „Autobahnschütze“ scheinbar mittels der LKW-Mautdaten ermittelt wurde.