zu dem Positionpapier der Innenminister. Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich bin kein Anhänger der radikalen Islamisten.
Mir geht es in erster Linie um Ihr und mein Rechtsverständnis und um die Frage des Rechtsstaates. Diese Frage ist, wie weit kann man Gesetze beugen?
Die Idee eines eingeschränkt gültigen Personalausweises mag bestechend erscheinen, ist sie das aber?
In Deutschland, kann meines Wissens nach, einem nicht verurteilten deutschen Staatsbürger der Personalausweis nicht entzogen werden. Wie ist das also bei dem „alternativen Personalausweis“, von Ihnen Personalausweis-Ersatzdokument genannt?
Muss eine radikalisierte Person die Absicht zur Ausreise äußern, genügt der Verdacht der Radikalisierung oder muss ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden um seine Bewegungsfreiheit einzuschränken?
Für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft wird das wohl noch komplizierter. Was ist erforderlich um einer z.B. Person mit türkischer und deutscher Staatsbürgerschaft auch den türkischen Reisepass abzunehmen? Müssen da auch türkische Organe ermitteln?
Personen die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, wie gehen Sie mit diesen um? Den Reisepass des Heimatlandes abnehmen und sie hier internieren, das wird wohl scheitern.
Zuletzt natürlich erhebt sich die Frage der Grenzkontrollen. Für Flugreisen mag ja das Personalausweis-Ersatzdokument eine Lösung sein. Einer Reise von Deutschland in die Türkei (nur als Beispiel) auf dem Landwege wird das Dokument eher nicht im Wege stehen. Im Schengen-Raum gibt es keine Kontrollen, oder bauen Sie diese auf?
Die letzte Frage:
Ist das jetzt zur Beruhigung, dient das zur Verdummung oder haben Sie die Absicht „Eine Mauer zu erbauen“?
P.S. Die mehrfache Nennung der türkischen MitBürgerInnen hat nichts mit Radikalisierungsverdacht zu tun. Es geht mir nur um die Illustration der Probleme mit doppelter Staatsbürgerschaft und der Grenze der Türkei zum IS-Gebiet.