Niemand hat die Absicht zu überwachen?

Der Kreis schließt sich. Ich meine hier den sinnbildlichen Kreis der anlasslosen Totalüberwachung – was sonst.

Nachdem die BürgerInnen in Deutschland trägerweise nicht bereit waren, für einige Euro Einsparungen bei der Kfz-Versicherung, eine blackbox zur Überwachung in ihre Autos einbauen zu lassen, soll die Mauterfassung das Problem beheben.

Natürlich „hat niemand die Absicht“ uns zu überwachen, genau sowenig wie bei Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenerfassung und ähnlichen Maßnahmen.

Aber vorsichtshalber hat das Bundeskriminalamt (BKA) schon mal den Zugriff auf die Mautdaten beantragt. Selbstverständlich nur für kriminelle Aktivitäten und nur in Ausnahmefällen.

Der Verkehrsminister das ist der, der die elektronische Mautplakette will, versichert uns im gleichen Artikel, „kein Bürger müsse befürchten, dass mit den Daten Bewegungsprofile gespeichert werden könnten.“

Hallo Herr Dobrindt, wenn die ZEIT-ONLINE das nicht falsch formuliert hat, man kann mit diesen Daten Bewegungsprofile speichern wenn sie erfasst werden.

Man wird das auch tun, wenn man es für erforderlich hält.

Eine Begründung wird sich finden, wie immer. Ob nun Schwerkriminalität, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Terrorismus oder was auch immer.

Sind die Daten einmal erfasst, dann wecken sie Begehrlichkeiten.

Ob die prognostizierten Einnahmen durch die Maut kommen ist fraglich.

Die Überwachung kommt auf jeden Fall. Ob nun früher oder später ist egal.

P.S. Wer den Artikel auf ZEIT-ONLINE aufmerksam gelesen hat, wird sich evt. fragen wie der Schluss „Eine Übermittlung der Daten an andere Behörden sei nicht vorgesehen. So ist es auch im Gesetz für die Lkw-Maut festgelegt.“ mit der Aussage zusammenpasst, dass der „Autobahnschütze“ scheinbar mittels der LKW-Mautdaten ermittelt wurde.

Der Herr Öttinger,

will also eine Google-Abgabe für geistiges Eigentum. So berichten heute zumindest einige Zeitungen. Leider finde ich den Artikel im Handelsblatt noch nicht online, also nehme ich den Artikel im Kurier.

Mal sehen, die deutsche Politik hat ja gegen Google bereits ein scharfes Schwert geschmiedet, nicht Excalibur sondern Leistungsschutzrecht (LSR). Mit diesem bewaffnet zogen die Verlage der VG Media in den Kampf gegen Google und gewannen einen glorreichen Pyrrhussieg.

Google erklärte den Verzicht auf Snippets in den Suchanzeigen, so wollten es die Verlage der VG Media schließlich. Was diese Verlage aber nicht bedacht hatten war, dass Google bezahlen muss wenn es die Snippets verwenden will. Das LSR beinhaltet nicht, dass Google die Snippets verwenden und dafür zahlen muss. Jetzt gibt es eine widerrufliche Gratiseinwilligung, für die Verwendung der Snippets. Nicht weil Google diese verwenden will, sondern weil die Verlage diese in den Suchanzeigen sehen wollen.

Nach diesem glorreichen Sieg über Google folgt nun Schritt 2, eine Google-Abgabe für geistiges Eigentum, diesmal auf europäischer Ebene.

Günther Öttinger, der designierte EU-Kommissar für digitale Wirtschaft, will jetzt, dass:

„wenn Google ihre intellektuellen Werte aus der EU beziehe und mit diesen arbeite.“*

Google auch dafür bezahlen muss.

Allerdings, tröstlich für uns, bestätigt er auch:

„Wir müssen erst mal definieren, was geistiges Eigentum überhaupt ist.“*

Allerdings beschränkt er geistiges Eigentum auf „…Erzeuger, also der Künstler, Wissenschaftler und Autoren…“*, was die Vermutung zuließe, dass die Verlage aus dem Spiel sind. Sind sie natürlich nicht, schließlich sind sie Rechteinhaber im Sinne des LSR, somit ist für mich die Initiative ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene.

Die Forderung nach einer Definition von geistigem Eigentum beruhigt mich allerdings etwas. Damit dürfte vieles was die VG Media an Rechten besitzt wertlos sein – weil geistlos. Ich hoffe, die EU schließt sich meiner Unterscheidung bei geistigem Eigentum an. 🙂

Wenn Google sich zukünftig verweigert für geistiges Eigentum zu zahlen, dann können wir also weiterhin auch im USA-Urlaub sehen, welcher Fußballer sich von seiner Freundin getrennt hat und was BILD davon hält. Das fällt ja wohl nicht unter geistig.

Es wird also nicht so schlimm.

Es wird viel Geld kosten – das ist schlimm.

Es wird den freien Austausch in Wissenschaft, Kunst und Kultur behindern – das ist schlimmer.

P.S. Der Artikel ist „aus der Hüfte geschossen“, kleine Unebenheiten bitte ich zu entschuldigen. Ansonsten gibt es, wie immer, den Verweis auf die Packungsbeilage.

* Die Zitate stammen aus dem Artikel im Kurier

Einige Fragen hätte ich da, Herr de Maizière,

zu dem Positionpapier der Innenminister. Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich bin kein Anhänger der radikalen Islamisten.

Mir geht es in erster Linie um Ihr und mein Rechtsverständnis und um die Frage des Rechtsstaates. Diese Frage ist, wie weit kann man Gesetze beugen?

Die Idee eines eingeschränkt gültigen Personalausweises mag bestechend erscheinen, ist sie das aber?

In Deutschland, kann meines Wissens nach, einem nicht verurteilten deutschen Staatsbürger der Personalausweis nicht entzogen werden. Wie ist das also bei dem „alternativen Personalausweis“, von Ihnen Personalausweis-Ersatzdokument genannt?

Muss eine radikalisierte Person die Absicht zur Ausreise äußern, genügt der Verdacht der Radikalisierung oder muss ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden um seine Bewegungsfreiheit einzuschränken?

Für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft wird das wohl noch komplizierter. Was ist erforderlich um einer z.B. Person mit türkischer und deutscher Staatsbürgerschaft auch den türkischen Reisepass abzunehmen? Müssen da auch türkische Organe ermitteln?

Personen die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, wie gehen Sie mit diesen um? Den Reisepass des Heimatlandes abnehmen und sie hier internieren, das wird wohl scheitern.

Zuletzt natürlich erhebt sich die Frage der Grenzkontrollen. Für Flugreisen mag ja das Personalausweis-Ersatzdokument eine Lösung sein. Einer Reise von Deutschland in die Türkei (nur als Beispiel) auf dem Landwege wird das Dokument eher nicht im Wege stehen. Im Schengen-Raum gibt es keine Kontrollen, oder bauen Sie diese auf?

Die letzte Frage:

Ist das jetzt zur Beruhigung, dient das zur Verdummung oder haben Sie die Absicht „Eine Mauer zu erbauen“?

P.S. Die mehrfache Nennung der türkischen MitBürgerInnen hat nichts mit Radikalisierungsverdacht zu tun. Es geht mir nur um die Illustration der Probleme mit doppelter Staatsbürgerschaft und der Grenze der Türkei zum IS-Gebiet.