Wiederholung zu einem Thema

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Eine wiederholte Äußerung zu einem Thema ist nicht mein Ding. Zum Ersten bedeutet sie, dass ich mich beim ersten Mal nicht eindeutig geäußert habe. Außerdem bin ich eben schnell gelangweilt.

Also schreibe ich hier nicht zur Knabenbeschneidung und den unsäglichen pro und contra Kampagnen. Ich schreibe über Begründungen und Argumentationen, eigentlich über die (verpönte) Propaganda.

Ich schließe mich keiner der Fraktionen an. Warum? Weil ich die Begründungen und Argumentationen für Propaganda halte. Hieb- und stichfest ist keine.

So hat also die Giordano-Bruno-Stiftung eine Kinderrechtskampagne gestartet und in der Begründung ist zu lesen:

„Wüssten die Eltern über die dra­ma­ti­schen Konsequenzen der Zirkumzision Bescheid, müsste man über ein Beschneidungsverbot gar nicht mehr dis­ku­tie­ren, da die meis­ten Mütter und Väter von sich aus den Gedanken ver­wer­fen wür­den, ihre Kinder beschnei­den zu las­sen.“

Ich will ja nicht päpstlicher als derselbe sein, aber wer, wenn nicht die Eltern der aus religiösen Motiven beschnittenen Kinder, kennt diese Konsequenzen? Eben, die Väter wurden ja als Kinder beschnitten.

Das führt gleich zum Punkt den Gar Nix in seinem Artikel vom 21.8.2012 erwähnt. Nämlich die von einigen Psychologen, Psychiatern und anderen erwähnten Defizite. So äußert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Köln, in Person seines Verbandspräsidenten Wolfgang Hartmann:

„lebenslange körperliche und seelische Verletzungen“

seien die Folge. Das ist eine gemäßigte Aussage, anderswo ist von massiven psychischen Problemen und sexuellen Störungen die Rede.

Ich bin nun mal böse und unterstelle, dass folgende Aussage möglich ist.

„Seit Jahrtausenden (resp. Jahrhunderten) sind beschnittene Männer seelisch und körperlich traumatisiert. Dies betrifft nun ganze Völker und Religionsgemeinschaften.“

Weiter führe ich das nicht aus, den Rest kann jeder nach seinem Ermessen hinzufügen.

Aber nun zum letzten Punkt. Der religiöse Aspekt und die traditionelle Komponente.

Für die, die es nicht wissen zum mitschreiben:

Religion hat nichts mit Wissen, sie hat nur mit Glauben zu tun!

Also erspare man sich Argumente mit Hilfe Bibelzitaten, vor allem mit fraglichen.

Bringt man also Jesus in die Diskussion um die Beschneidung ein, dann ist ein Bezug auf das Thomas Evangelium (Logion 53) unnötig. Zumal dieses kaum jemand kennt. Jesus (bzw. das was wir von ihm zu wissen glauben) war ein beschnittener Jude und gesetzestreu. Wer es nicht glaubt:

„Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen, aufzulösen, sondern zu erfüllen. (Matthäus 3.15) (Römer 3.31) (1. Johannes 2.7)  Denn ich sage euch wahrlich: Bis daß Himmel und Erde zergehe, wird nicht zergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüttel vom Gesetz, bis daß es alles geschehe. (Lukas 16.17) 

Wenn also das Gesetz besagt, dass alles Männliche am achten Tag nach der Geburt zu beschneiden sei (Genesis 17, 10-14), so beugte sich also Jesus dem Gesetz.

Ebenso falsch ist die Behauptung, im Islam sei die Beschneidung nicht vorgeschrieben. „Im Koran steht die Beschneidung nicht drin, sie wird aber von vielen Muslimen für ein Gebot gehalten“. Der Islam gehört zu den abrahamitischen Religionen, d.h. der Pakt zwischen Gott und Abraham (Ibrahim) hat auch für die Muslime „Gesetzeskraft“.

Ich löse mal den Knoten auf meine Art (nur für mich) auf.

Die Beschneidung im Kindesalter ist für mich falsch. Weil:

– Jeder unnötige operative Eingriff falsch ist.

– Die (irreversible/unumkehrbare) körperliche Kenntlichmachung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder einem Volk falsch ist.

Wenn also Gar Nix einfach äußert „An Kindern schnippelt man nicht rum!“ – Dann ist das Richtig. Vor Allem ist es ausreichend.

Jeder Deutsche ….

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Also meine Kollegin Franzi hat da einen Spruch:

„Jeder Deutsche ist ein Lehrer und ein Freizeitpolizist!“

Den gebraucht sie bei allen möglichen, passenden und unpassenden, Gelegenheiten. Das Schlimmste an dem Spruch ist aber, dass es kaum unpassende Gelegenheiten gibt.

Aber so richtig wichtig ist für mich der erste Teil. Gerade in den Sozialen Netzwerken ist die Belehrung ein essentieller Bestandteil vieler Beiträge. Frei nach dem Motto „Aufklärung bedarf der Aufklärer!“

Aber halt, das eben stimmt nicht.

Kant sagt dazu:

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.

Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.

Ergo, wir brauchen keine Aufklärer sondern Partner zum freien Gedankenaustausch. Sonst ist der Freizeitpolizist nicht mehr weit.

Nun schreibe ich das ja nicht ohne Grund. Ohne belehren zu wollen, möchte ich doch mal meine Meinung zu einigen Themen (allerdings gebündelt) sagen. Mir fällt auf, dass in den Diskussionen um Beschneidung, Kindesmissbrauch, Nazis, Wahlgesetz usw, die Liste lässt sich ins Unendliche fortsetzen, immer wieder der Begriff Indoktrination fällt. Diese ist immer, in Bezug auf den Gegner, falsch und verwerflich.

Angeboten wird aber meist eine neue Doktrin – also erneute Indoktrination. Diese ist dann also positiv.

Eigentlich werden also, auf belehrende Weise, Denkverbote gefordert. Diese kann der Freizeitpolizist dann überwachen.

Ist das nun der Sinn der neuen Aufklärung?

Da ich schon „politisch unkorrekt“ war bevor ich den Begriff kannte, mal ein Beispiel.

Wir haben, wie allseitig bekannt, eine neue Regierung. Sie wird durch das Tragen roter Roben hervorgehoben und hört auf den Namen Bundesverfassungsgericht.

Diese Regierung überprüft nun Gesetze die durch die gesetzgebende Versammlung verabschiedet wurde und stellt in vermehrter Anzahl fest, dass diese Gesetze nicht „verfassungskonform“ sind.

Man könnte nun daraus schließen, dass also die „gesetzgebende Versammlung“ nicht verfassungskonform (vulgo verfassungsfeindlich) ist und diese verbieten.

Da diese „gesetzgebende Versammlung“ aber angeblich den Willen des Volkes reflektiert, müsste man daraus schließen, dass das Volk nicht verfassungskonform ist. Ein Verbot des Volkes ist zugegeben etwas schwierig.

Vielleicht ist aber auch die Verfassung (Grundgesetz!) nicht zeitgemäß. Die Frage wird aber nicht gestellt.

Die Lehrer des Volkes haben dieses ja geschrieben. Man braucht keinen Freizeitpolizisten um dies zu überwachen. Man hat ja Profis.

Wir brauchen also weniger Belehrung – eher mehr Bildung

Kinder, Kinder …

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Bin ich aber froh, dass meine Kinder schon älter sind. Enkel habe ich noch nicht – auch das scheint gut zu sein.

Mal ehrlich, ein relativ unbedeutendes deutsches Gericht (Landgericht Köln) urteilt über die „rituelle Beschneidung“ der Knabenvorhaut und in der Net-Community (zu Deutsch virtuelle Laberecke) überschlagen sich die Meldungen, Meinungen, Petitionen und vor Allem die Betroffenheitsbekundungen. Besonders stark werden auch wieder die Kinderrechte aller Art in den Vordergrund gerückt.

Sehen wir das aber mal etwas gelassener.

Was ist eigentlich passiert?

Bei einer von einem Arzt durchgeführten Beschneidung der Vorhaut eines kleinen Jungen kam es zu Nachblutungen. Die Eltern mussten die Notaufnahme aufsuchen. Ärztepfusch oder Pfusch bei der Nachbehandlung oder einfach „dumm gelaufen“? Das war nicht die Frage. Die Frage wurde auch nicht durch die Eltern gestellt, nein die Staatsanwaltschaft ging gegen das erste Urteil des Amtsgerichts in Berufung. Dieses hatte sinngemäß so geurteilt, dass dem Kind eine „Stigmatisierung in seinem kulturellen und religiösen Umfeld“ droht, eben wenn es nicht beschnitten ist. Das Landgericht erklärte nun den Eingriff zur Körperverletzung.

So weit – so unbedeutend.

Warum? Es gibt kein Gesetz, keine Regel, nur ein erstes Urteil. Es kann auch wieder kassiert werden.

Was mich viel mehr beunruhigt ist die Reaktion. Es wird ein Verbot gefordert und dem o.g. Urteil geradezu euphorisch zugestimmt. Es wird auch der Casus Körperverletzung durch Vorhautbeschneidung mit der Beschneidung bei Mädchen gleichgestellt.

Aber ich wage zu behaupten, dass die sog. „Beschneidung“ (vulgo Verstümmelung) der weiblichen Genitalien, auch mit Zustimmung einer rechtsfähigen weiblichen Person (natürlich an derselben), juristisch bedenklich ist – wahrscheinlich ist sie sogar verboten. Während die Vorhautbeschneidung eben unter gleichen Umständen (natürlich an einer männlichen Person) eher als kosmetische Operation gewertet wird.

Aber mal zum ersten Urteil zurück. Die „Stigmatisierung“ ist ja keine Frage des Ermessens eines deutschen Gerichts. Ein jüdischer Junge ist ein jüdischer Junge (sozusagen vollwertig) wenn er beschnitten ist. Als jüdischer Junge kann er am Gemeindeleben teilnehmen. Will das nächste deutsche Gericht den jüdischen Gemeinden vorschreiben wie sie ihr Gemeindeleben zu gestalten haben oder wie sie ihre Schriften zu interpretieren haben?

Gleiches gilt selbstverständlich auch für Muslime.

Was also passieren wird ist Folgendes. Wenn das Urteil bestehen bleibt und evt. wie gefordert Gesetzescharakter erhält, dann werden die jüdischen und muslimischen Knaben eben im Ausland beschnitten. Was haben wir dann gekonnt? Im schlimmsten Falle werden unsere Ärzte mit den Nachbehandlungen und “Korrekturen” beschäftigt sein. Aber das wird eine andere Sache, das ist ja nicht bei uns passiert.

Mich müsste das ja nicht interessieren, ich gehöre keiner dieser Religionsgemeinschaften an. Aber wie oben bemerkt ging es ja um den Aufschrei wegen der Kinderrechte.

Das nun wiederum betrifft auch mich.

Mal etwas weiter ausgeholt muss man feststellen, dass der Atheismus langsam pseudoreligiösen Charakter annimmt. Ebenso wie der Katholizismus formiert er sich und wird dogmatisch.

Erstes Dogma ist „Du sollst keine Götter haben neben mir!“

Nur dass der Atheismus eben keinen Gott hat, er hat nur die Ablehnung desselben. Aber glauben muss man schon. Man muss glauben, dass es keine Götter gibt, keine Weltanschauung außer dem Atheismus und keine Propheten außer dessen Propagandisten. Ich bin übrigens in einem Land aufgewachsen welches eine „wissenschaftliche Weltanschauung“, den Marxismus, zur Glaubensfrage gemacht hatte. Das prägt.

Das eben bezeichne ich als „pseudoreligiös“.

Um Kinder zu erziehen muss man sie also nach diesen Aussagen atheistisch erziehen um einer „religiösen Indoktrination“ entgegenzuwirken. Ergo: Alles was nicht religiös ist ist gut. Die Absurdität dieser Aussage (und ihrer Umkehrung) steht für mich außer Zweifel.

Was ist das also, wenn nicht ebenfalls Indoktrination? Nur eben keine religiöse.

Ich bin nicht religiös, aber ich kann mich unter den Umständen nicht als Atheist bezeichnen.

Zurück zu den Kinderrechten. Was ist damit? Sind das einige der Thesen dazu? So lese ich es aus der Diskussion heraus.

– Die Eltern dürfen sie (die Kinder) nicht religiös beeinflussen.

– Der Staat darf sie nicht indoktrinieren.

– Eine kulturelle Beeinflussung ist ebenfalls unerwünscht.

Das Kind soll einfach Kind sein.

Aber wie geht das? Gibt es da einen Masterplan?

Als nächstes kommt dann wahrscheinlich die Klage gegen Schulpflicht. Weil diese ja dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes entgegen steht. Klagen gegen Lehrinhalte gibt es schon genug.

Vielleicht werden dann auch Eltern verklagt, weil sie ihre Kinder zum Lesen anhalten oder sie mit in die Oper nehmen. Das ist dann kulturelle Indoktrination.

Wie gesagt, ich bin froh – meine Kinder sind schon groß.