Nahles wird zur Konkurrenz für Merkel,

nicht als Kandidat für das Kanzleramt, aber für den Titel Mutti.

Dazu aber im zweiten Teil. Als erstes eine kleine Betrachtung zu aktuellen Problemen in meiner Partei. Betonung liegt auf meiner, nicht als Eigentumsbegriff – es drückt meine Zugehörigkeit aus.

Ich will aber nur über Themen schreiben und über deren Verlust. Die Hashtags #gates, #BuVo, #Rücktritt überlasse ich den 140-Zeichen-Schreibern auf Twitter, da lässt sich das mit einigen kurzen dreckigen Bemerkungen inkl. dem entsprechenden Hashtag abhandeln.

Leute, wir vergeigen gerade unsere Kernthemen. Schon gemerkt?

Ich erinnere euch an den Januar, da hat der BIM versucht eines unserer Kernthemen, den Datenschutz, zu kapern. Natürlich mit dem kriminellen Drall. Reaktion unsererseits – fast keine. Ach ja, wir hatten ja ein #flaggengate, das war wichtiger. Ich hatte in dem Zusammenhang etwas zur Mitte der Gesellschaft geschrieben. Kritik an diesem Begriff war für einige auf den verschiedenen Plattformen wichtiger als der Drall den der BIM dem Datenschutz gab. Vorher hatten wir bereits das Thema Internet im allgemeinen an Frank Schirrmacher und die FAZ abgetreten. Er ließ Sascha Lobo das Internet kaputtreden und dann E. Morozov und andere dieses wieder flicken. Die Frage der Privatsphäre haben wir längst an Michael Seemann abgetreten, da reagieren wir nur noch. Aber auch das nur manchmal, vereinzelt und zaghaft.

Und jetzt komme ich zum nächsten Kernthema, welches wir erfolgreich vergeigen können. Nicht als solches postuliert, gehört die Bildung, als Grundlage für alle unserer Ziele, dazu.

Warum nun wehrt sich niemand wenn Mutti Nahles die Bildung auf eine rein ökonomische Stufe herabzieht.

„Mutti“ und „herabziehen“ sind wohl zwei Begriffe die einer Erklärung bedürfen. Erstere beruht für mich auf der Tatsache, dass Frau Nahles sich in muttihafter Art bedenklich zeigt, die Kinderlein könnten arbeiten gehen statt lernen – wenn sie Mindestlohn bekämen. Herabziehen sage ich, weil es nicht um die Verbesserung der (Aus)Bildung geht. Es geht einzig uns allein darum, dass jede/r eine wie-auch-immer-Ausbildung machen soll – sonst gibt’s keinen Mindestlohn. Keine Rede davon, dass die Job-Center einigen Jugendlichen empfehlen einen Job zu suchen, um die Zahlungen an deren Eltern minimieren zu können. Nichts davon zu hören, dass unsere Jung-Akademiker sich von Praktikum zu Praktikum hangeln (wenn sie Glück haben), oder Hartz IV beziehen (wenn die Eltern nicht zu viel verdienen). Auch kein ernstzunehmender Vorschlag zu Maßnahmen die verhindern, dass Arbeitgeber diese Ausnahme ausnutzen. Nein, Mutti Nahles ist es wichtig, dass (aus)gebildet wird. Egal wie.

Der Vorschlag eignet sich unter meinen „Freunden(?)“ auf Twitter und G+ hervorragend um „Jugendliche vs. Rentner“ (bin ich der einzige der meint, dass das gewollt ist?) auszuspielen oder sogar den Nazi-Vergleich* zu bringen und die Abschaffung der Schulpflicht zu fordern.

Vielleicht sollten wir Piraten mal die (Aus)Bildungsinhalte und die Qualität der (Aus)Bildung hinterfragen. Wir sollten mal über die Kosten nachdenken, Vorschläge dazu machen und uns auf unsere Grundkompetenzen und Ziele besinnen.

Eines ist für mich aber bei der ganzen Sache wichtig. Der Mindestlohn ist nicht das Gelbe vom Ei, er ist eine Übergangslösung. Aber:

Der Mindestlohn ist nicht verhandelbar!

P.S. Ich meine nicht, dass 16jährige arbeiten gehen sollen. Wenn sie aber egal aus welchen Gründen dies tun, dann sollen sie auch den Lohn bekommen – der für diese Arbeit gezahlt wird. Nicht den für ihr Alter.

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* Es gibt wirklich Leute, die fordern die Abschaffung der Schulpflicht mit dem Argument, dass diese von den Nazis eingeführt wurde und bezeichen den Staat als repressiv, weil er „die Schüler mit bewaffneter Gewalt in die Schule zwingt.“

Michael Seemann ist mein Held!

Das ist zwar etwas ironisch, aber es ist schon was dran. Wer außer Michael Seemann, könnte in Kurzform (erstens, zweitens, drittens) präzise und lesbar zusammenfassen worum es bei dem Kampf für den Schutz der Privatsphäre nicht geht. Zumindest mir nicht.

Warum stimme ich ihm nicht zu?

„Für die überwachende Instanz ist es egal, ob sie mich wegen eines öffentlichen Tweets oder einer privaten E-Mail zur Verantwortung zieht. Mir übrigens auch.“ [1]

Mir hingegen ist es nicht egal, ob die Kenntnisse der Strafverfolgungsbehörden aus einem öffentlichen Tweet oder aus einer privaten E-Mail kommen. Schon gar nicht ist mir egal, wenn sie von meiner Festplatte kommen. Dort habe ich meine Gedanken skizziert. Gedanken, die ich nicht oder noch nicht mit der Öffentlichkeit teilen will. Genau so wenig ist es mit egal, wenn die Erkenntnisse aus einem Brief stammen, den ich jemandem geschickt habe. Dem Autor Michael Seemann, ist es gewiss auch nicht egal, wenn sein nächster Artikel vorzeitig bekannt wird.

Ich habe mich bereits zum Schutz der Privatsphäre im Social Media, im Speziellen, und im Net im Allgemeinen geäußert. Dort gibt es keinen Schutz. Was ich dort öffentlich mache, sei es auch anfangs für einen geschlossenen Empfängerkreis, ist öffentlich.

Michael Seemann schreibt:

„Gäbe es eine intakte Privatsphäre, könnte sie uns nur dann vor Unterdrückung bewahren, wenn wir unsere Eigenschaften und Meinungen in ihr verbergen. „ [1]

Und wenn ich das will?

Steht mir das nicht zu? Es geht ja nicht um Hautfarbe, sexuelle Orientierung und andere Eigenschaften, die Michael Seemann im Artikel beschreibt. Es geht um die generelle Frage; „Habe ich das Recht etwas für mich zu behalten?“ oder gibt es Jemanden der alles über mich wissen muss.

Bevor ein falscher Eindruck entsteht, Michael Seemann hat einen mir wichtigen Terminus vergessen. Dieser ist anlasslos. „Für mich behalten“ bedeutet keinen Freibrief für kriminelle Taten. Für die Verfolgung dieser ist aber immer die Verhältnismäßigkeit der Überwachung ausschlaggebend. Ein konkreter „Tatverdacht“ muss vorliegen. Dann gibt es auch kein Brief- oder Telefongeheimnis mehr.

Wenn Michael Seemann also schreibt;

„Statt die Privatsphäre gegen die Beobachtung zu verteidigen, sollten wir vielmehr gegen die Instanzen der Bestrafung kämpfen: Autoritäre Grenzkontrollen, rassistische Polizeianordnungen, homophobe Strukturen in der Gesellschaft, ungerechte Gesundheitssysteme und institutionelle Diskriminierung sind die eigentlichen Problemfelder der Überwachung.“ [1],

dann frage ich mich, ob es eigentlich Zufall ist, dass viele Aktivisten des Schutzes der Privatsphäre gleichzeitig gegen die von Michael Seemann aufgezählten Probleme ankämpfen und sich öffentlich positionieren?

Das ist kein Widerspruch, meine ich.

Zum Abschluss noch folgendes. Im Text wird oft das (verniedlichende) Wort „Beobachtung“ verwendet. So hier;

„Die Macht, mich zu bestrafen, wenn ich mich den Vorstellungen des Überwachers nicht gemäß verhalte, ist der entscheidende Unterschied zwischen Überwachung und einer einfachen Beobachtung.“ [1]

Wir leben alle in einem Staat. In diesem Staat gibt es ein „Machtgefüge“, ein „Regelwerk“ und ein „Bestrafungssystem“ für Regelverstöße.

Wenn der Staat, in der Form seiner Organe, mich also beobachtet – wo ist dann der Unterschied zur Überwachung? Das gilt nicht nur für den Staat. Auch meine Bank, mein Arbeitgeber, mein Vermieter und andere können mich disziplinieren.

Eines ist sicher, wir müssen anders über Überwachung reden. Vielleicht anders als Michael Seemann – wahrscheinlich auch anders als ich. Aber reden wir darüber.

Wir habe übrigens nur über die online Menschen geredet. Was ist mit denen, die offline sind und trotzdem überwacht werden?

P.S. Wer es nicht bemerkt hat, ich habe mich auf „drittens“ konzentriert. „Erstens und zweitens“ sind für mich nur der rhetorische Einstieg.

Richtungsstreit?

Wäre es denkbar, dass die Querschüsse gegen die Piraten nicht über die alten Parteien und die Totholzmedien kommen?

Kann es möglich sein, dass es einige bei uns gibt denen ein Schwanzvergleich oder Weitpisswettbewerb wichtiger ist als eine ernsthafte politische Arbeit?

Ist es vorstellbar, dass einige LautsprecherInnen mit ihrer 140-Zeichen-Kommunikation die Diskreditierung anderer MitgliederInnen als einziges Ziel haben?

Ehrlich gesagt; ich halte es leider für wahrscheinlich, dass es manchmal so ist.

Natürlich greifen die Totholzmedien und ihre digitalen Ableger die Konflikte in der Piratenpartei auf. Wir würden dies ja bei den anderen Parteien genau so machen. Aber sie sind längst nicht mehr das Problem für uns. Von den Altparteien rede ich nicht – die beachten uns schon nicht mehr.

Da wird doch wirklich viel über einen Richtungsstreit geschrieben. Das ist lachhaft! Es geht doch schon längst nicht mehr um eine Richtung – es geht um persönliche Befindlichkeiten.

Wie wäre es sonst erklärlich, dass jemand in einer Partei, die für Menschenrechte, Bürgerrechte und Redefreiheit steht, wegen einer anderen Meinung wahlweise als Faschist oder Stalinist bezeichnet wird?

Wie sich einige wohl denken können, mir geht es unter Anderem um den Partei-Austritt von Udo Vetter, er dient mir aber nur als Beispiel. Ich kenne ihn nicht persönlich, aber ich kenne sein Blog. In Einem gebe ich ihm Recht. Die anwaltliche Vertretung vor Gericht, gern und falsch als Verteidigung bezeichnet, ist ein Bürgerrecht und ein Menschenrecht. Ohne Wenn und Aber! Eine Diktatur zeichnet sich dadurch aus, dass sie dieses Recht den Andersdenkenden, Andersfarbigen, Andersgeschlechtlichen und/oder sonstigen Anderen nicht zugesteht. Oder sie gibt ihnen einen systemkonformen Alibi-Anwalt. Der Rechtsanwalt ist per Definition nicht der Anwalt des Angeklagten – er ist der Anwalt des (geltenden) Rechts. Nun mag ich persönlich von diesem geltenden Recht nicht überzeugt sein, dann ist es aber sinnlos auf den Anwalt einzuschlagen – ich muss mich politisch um die Änderung der Gesetzgebung bemühen.

Da hat der/die Eine oder Andere aber ein Problem.

Er/Sie muss sich outen, muss erklären wie das gehen soll ohne die Demokratie zu beschädigen.

Oder geht es dabei nicht mehr um Demokratie?

Wenn ich anfange zu verlangen, dass ein Nazi nur von einem ihm politisch nahe stehenden Anwalt vertreten werden darf, ist das demokratisch? Muss ein Rechtsanwalt sich als Nazi outen, besser gesagt; „muss er Nazi sein“, um dafür zu sorgen, dass einem Angeklagten sein Recht zuteil wird?

Absurd, ein der Vergewaltigung angeklagter Bürger darf dann nur von einem Anwalt rechtlich vertreten werden der selbst vergewaltigt. Die Anwälte eines der Steuerhinterziehung angeklagten Bürgers müssen dann vorher zugeben selbst den Fiskus geschädigt zu haben. Wenn der/die Angeklagte dann niemanden findet – Pech gehabt.

Anwalt des geltenden Rechts hat nur eine Bedeutung. Er/Sie sorgt dafür, dass der/die Angeklagte entsprechend des geltenden Rechts verurteilt wird. Mehr nicht. Es gehört nicht dazu sich gemein zu machen mit verbrecherischen Taten und/oder politischen Anschauungen die dem Angeklagten zur Last gelegt werden.

Wenn ihr das anders wollt, dann wollt ihr eine Diktatur.

Dann kann man vorverurteilen und wegsperren. Dann werden nur noch Alibi-Anwälte benötigt, um die noch demokratisch denkenden und fühlenden Menschen zu beruhigen.

Aber halt, das hatten wir doch schon mehrmals in der Geschichte Deutschlands. Erinnert ihr euch?

Wollt ihr das wirklich, nur um zu zeigen wer den Längeren hat?

Also ich gebe dann lieber zu, dass meiner kürzer ist und bleibe demokratisch.

Wenn ich jetzt bösartig wäre würde ich behaupten: „Es geht um den Richtungsstreit Demokratie vs. Diktatur.“ Nur gut, dass ich nicht so bin.

Der Artikel ist keine Verteidigung von Udo Vetter, er soll nur zeigen worum es bei einem Richtungsstreit nicht gehen soll. Es ufert aus.

P.S. Auch wenn ich es versucht habe, das mit dem länger und kürzer lässt sich nicht gendern. Ich meine es aber geschlechtsneutral. Ist kein alleiniges Männerding hetzutage.

P.P.S. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass das Anwaltsbild der meisten aus US-amerikanischen Filmen, Serien und Büchern kommt. „Anwaltliche Vertretung“ heißt dort „Ich erzwinge einen Freispruch wider besseres Wissen“. Wer’s glaubt, sollte sich überlegen wem er/sie glaubt.