Privatsphäre und Vorratsdatenspeicherung

sind meines Erachtens nach unvereinbar. Wie schon mehrfach betont, ist die Entstehung und Speicherung von personenbezogenen Daten nicht zu verhindern, problematisch ist aber die Verwendung. Gibt’s da Widerspruch?

Zum Ursprung zurück. personenbezogene Daten entstehen im Alltag auf vielfältige Art und Weise. Nicht immer kann ich bestimmen wo und wie sie entstehen, manche zwangsläufig, manche mit meinem Einverständnis und andere von denen ich nicht mal weiß, dass es sie gibt.

Mit meinem Einverständnis entsteht zum Beispiel der Datensatz „Thomas K. hat ein Mobiltelefon mit der Rufnummer 01……..“ bei meinem Mobilfunkanbieter. Der Datensatz wird gespeichert und bleibt mindestens solange gespeichert bis ich den Vertrag kündige. Dieser Datensatz geht nun auf die Reise in die Datenwelt. Zu meiner Bank, weil dort die Beträge abgebucht werden, zu Freunden, Bekannten und anderen Menschen und Institutionen denen ich die Rufnummer mitteile damit sie mich erreichen können. Wenn ich die Rufnummer nicht unterdrücke zu jedem den ich anrufe. Ich gehe damit bewusst das Risiko ein, dass diese, sofern sie nicht durch Gesetze gebunden sind, die Rufnummer verbunden mit meinem Namen – also den Datensatz weitergeben. Die Verwendung meiner Rufnummer durch den Mobilfunkanbieter ist gesetzlich geregelt, Ausnahmen bestätige ich mit der Anerkenntnis der AGB.

Dem Allem stimme ich ausdrücklich zu wenn ich einen solchen Vertrag abschließe.

Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nun mit konkreten Verdachtsgründen gegen mich ermitteln, kann ein Richter oder ein Gericht eine TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) gegen mich einleiten. Diese berechtigt die Strafverfolgungsbehörden alle Geräte und Möglichkeiten der Telekommunikation die mir zur Verfügung stehen zu ermitteln und zu überwachen. Das ist Gesetz ohne Wenn und Aber.

Aber die Grundlage ist ein konkreter Verdacht und eine Ermittlung!

Jeder der mit mir kommuniziert kann logischerweise in die Ermittlungen einbezogen werden. Das ist unangenehm aber unvermeidbar bei einer Ermittlung.

Mit der Vorratsdatenspeicherung ändert sich das gravierend. Selbst wenn, das bezweifle ich allerdings, Ermittlungen und konkreter Verdacht weiterhin Grundlage für eine Abfrage bleiben.

Vorratsdaten der elektronischen Kommunikation beinhalten nämlich wer wann wo mit wem auf welchem Wege womit kommuniziert.

Hier kommt nun eine Stärke und gleichzeitig Schwäche des Ermittlungsansatzes mittels Big Data zum Vorschein.

Es wird mathematisch und logisch gesucht. „Thomas K.“ wird über 6 Monate (Speicherungsfrist) abgefragt. Es wird einfach gefragt „Wer hat mit ihm elektronisch kommuniziert?“, „Wer war öfter in seiner Nähe?“, „Wer hat die gleichen WLAN-Netze benutzt?“, „Wer hat die gleichen Websites besucht?“  und so weiter und so fort. Nach einem ausgeklügelten Schema welches mathematisch logisch ist.

Somit entsteht ein Kreis von Personen die dann als ebenso verdächtig betrachtet werden wie ich. Auf diese wird nun auch das Raster gelegt.

Am Ende wird, so hoffen die Ermittler, ein enger Kreis von Verdächtigen ermittelt.

Hier mache ich Schluss. Den Rest überlasse ich eurer Phantasie.

Kurz gesagt wird mit einer Fahndung gegen mich das Privatleben von eventuell tausenden Menschen untersucht. Ihre Privatsphäre wird verletzt, ihre Verbindungen werden geprüft. Nochmals wo wann mit wem womit, wenn auch noch nicht über was, kommuniziert wurde.

Am schlimmsten finde ich aber, dass die Vorratsdatenspeicherung nur die Speicherung der Anfangsdaten bei den Anbietern betrifft. Sie sagt nichts darüber aus was mit den Suchergebnissen, den durch das Raster entstandenen Datensätzen, geschieht.

Ich glaube, dass diese gespeichert und abrufbereit bleiben.

Somit gibt es in einiger Zeit, ich spreche hier nicht einmal von Jahren, eine Verbindungsdatenbank in der sämtliche Rasterergebnisse zur weiteren Verwendung liegen.

Mit den aktuellen Daten angereichert werden dort nun über Jahre hinweg alle möglichen Verbindungen analysieret und verfeinert.

Die Vorstellung man würde auf diesem Wege Verdächtige und Terroristen finden ist absurd bei der heutigen kommunikativen Verflechtung der Menschen.

Was entstehen wird ist ein Kommunikationsschema. „Wer kommuniziert mit wem auf welchem Wege?“ und das über Jahre hinweg. Da bleibt nichts unentdeckt – Jeder wird durchschaubar, oder auch gläsern.

Die Privatsphäre eine Jeden wird durchleuchtet – ergo verletzt. Und das täglich.

Da kann ich nur Folgendes sagen.

Gerade die SPD hätte bevor sie zustimmt daran denken müssen:

Wenn es im dritten Reich Vorratsdatenspeicherung und Big Data gegeben hätte, wäre nach dem 2. Weltkrieg kein einziger Sozialdemokrat übrig geblieben. Christen auch nicht, liebe CDU/CSU.

Wehret den Anfängen!

vds

Meine, Deine, unsere Privatsphäre

Mein letzter Artikel zum Thema brachte mindestens einen Widerspruch zustande. Mir wurde vorgeworfen ich würde Fragen der Moral und der Intimsphäre ins Spiel bringen. Außerdem wäre da eine Irritation weil einerseits die Mitglieder einer Familie, andererseits die Familie als Ganzes betrachtet würden.

Da sind wir schon mittendrin im Thema.

Der Begriff Privatsphäre ist wohl nicht so einfach zu fassen. Ich rekapituliere noch einmal meinen Ansatz.

„Privat ist das was ich nicht öffentlich machen will, nicht das was man nicht öffentlich machen kann.“

Privat bedeutet also abgegrenzt gegen die Öffentlichkeit. Ich, meine Frau und jedes meiner Kinder hat also eine Privatsphäre. Zusammen als Familie haben wir ebenfalls eine Privatsphäre. Jedes Familienmitglied hat auch das Recht Teile seines Lebens gegen die übrige Familie (in dem Falle auch Familie = Öffentlichkeit) abzugrenzen. Hier kommt durchaus eine Überschneidung mit der Intimsphäre aber keinesfalls eine Gleichsetzung mit derselben ins Spiel. Im Gegensatz zum komplizierten Bereich der Privatsphäre ist die Intimsphäre, zumindest in Deutschland, höchstrichterlich definiert und ins Gesetz gegossen. Laut Bundesgerichtshof beinhaltet sie die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“. Das ist eindeutig.

Nehmen wir also diesen Text dann ergibt sich folgendes Bild. Als Gedanke oder zu Papier (auch in virtueller Form auf meiner Festplatte) gehört er zu meiner Intimsphäre und weil ich ihn aktiv gegen die Öffentlichkeit durch Nichtveröffentlichung schütze zu meiner Privatsphäre. Beträfe dieser Text nun meine Familie und ich diskutiere ihn mit dieser, dann ist er nicht mehr intim, aber privat im Sinne der Privatsphäre der Familie gegenüber der Öffentlichkeit. Gleiches gilt für jeden anderen Personenkreis.

So weit so unklar.

Hier kommt nun die Verletzung der Privatsphäre ins Spiel und das Spiel mit der Angst beginnt.

Mit der Einführung eines Begriffs, nämlich legitimes Interesse der Öffentlichkeit an dem von mit abgegrenzten Bereich.

Erst mal zur Erklärung. Mit legitimem Interesse ist keinesfalls die Befriedigung der Neugier gemeint. Also nicht der Boulevardjournalismus, Papparazzi oder Ähnliches. Auch ein Pornostar, also jemand der Teile seines Intimbereichs (viele Teile) öffentlich macht, hat das Recht sowohl auf Intim- als auch Privatsphäre.

Was ist also legitimes Interesse der Öffentlichkeit?

Mein Kontostand und meine Spareinlagen gehen euch nichts an, den Staat in Form des Finanzamtes schon. Schließlich muss ich Steuern zahlen – so ist nun mal das Gesetz. Ohne Abstriche, aber auch ohne Erweiterungen. Mein Vermieter hat erst das Recht irgendetwas nachzufragen wenn ich meine Miete nicht bezahle – nicht vorher.

Die Einkünfte eines gewählten Politikers gehen die Gesellschaft sehr wohl etwas an. Er bekleidet ein öffentliches Amt und hat etwas versprochen, unter anderem Ehrlichkeit.

Das ist ein Unterschied, ein großer Unterschied, zwischen ihm und mir.

Wenn ich in meinem Keller an meinem Fahrrad bastle, dann geht das die Öffentlichkeit nichts an. Es sei denn ich halte das für so wichtig, dass ich es auf Twitter oder sonstwo poste.

Baue ich aber in meinem Keller eine Bombe, dann ist das Interesse der Öffentlichkeit gegeben.

Hier beginnt nun der Scheideweg zwischen Privatsphäre und deren Schutz und dem legitimen öffentlichen Interesse.

Wer es bis hier vermisst hat, der historische Exkurs.

Anfang des 13. Jahrhunderts zogen die Kreuzritter in die Albigenserkreuzzüge gegen die Katharer. Das Problem war, diese waren auch Christen – wie sollte man also die Ketzer eindeutig identifizieren.

Man behalf sich mit der Aufforderung Caedite eos. Novit enim Dominus qui sunt eius., zu Deutsch Tötet sie alle. Gott wird die Seinen erkennen.

Genau so zu verstehen ist die anlasslose Totalüberwachung. Überwacht alle – dann findet ihr die Verbrecher. Das Spiel mit der Angst beginnt mit der Rechtfertigung dieser Maßnahmen. Und es gibt Leute die fallen darauf rein. Sie sehen Überwachung als Prävention.

Also schaut auf meine Festplatte, auf mein Konto und in meinen Keller!

Macht öffentlich was ich für mich behalten will!

Muss ich damit einverstanden sein?

Nun wird natürlich der Staat in Form seiner ausführenden Organe behaupten, dass die Daten bei ihm sicher wären. Also alles oK?

Nein! Nein! Nein!

Der Staat und seine Organe sind eine Öffentlichkeit (s.o.) mit der ich meine Intim- und Privatsphäre nicht teilen will!

Das legitime Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigt diesen Schritt nicht!

Nicht ohne Anlass.

Was ist (war) Privatsphäre?

Protest gegen massenhafte Verletzung der Privatsphäre in Deutschland!

Datenschützer schlagen Alarm!

Lieber bestraft werden als das zu dulden!

Missbrauch sensibler Informationen!

Und so weiter und so fort.

Der interessierte Leser weiß natürlich sofort, dass es hier nicht um den NSA & Co. Skandal geht. Nein die Rede ist hier vom Zensus 2011.

Was mich zu einer Frage animiert.

„Warum sieht der Normalbürger die Datenerhebung durch den Zensus kritischer als die Ausspähung durch Geheimdienste?“

Vielleicht weil er besser verstand, oder ihm einfacher vermittelt werden konnte, dass diese Daten ihn selbst betreffen.

Das aber nur zur Einleitung, es geht hier um die persönliche Bedeutung des Begriffs Privatsphäre. Und zwar um die historische Entwicklung. Ich will Euch nicht langweilen deshalb fange ich vor ca. 50 bis 100 Jahren an. Bei der kleinsten Zelle der Gesellschaft – der Familie.

Eine kleine Einfügung, das ist eine Beschreibung – keine Bewertung!

Viele von Euch können sich noch erinnern, dass Privatsphäre einfach definiert war. Der Brite sagt dazu „My home is my castle!“ – vulgo: „Was zu Hause passiert ist meine Sache.“

Aber wenn man historisch hinter die Kulissen schaut, dann sieht man die Bedeutung genauer.

Fangen wir mit dem Kind an. „Kinder haben einen Anspruch auf Privatsphäre“ ist eine relativ neue Forderung. Diese Forderung wäre unseren Eltern vielleicht absurd erschienen. Es war das Recht, sogar die Pflicht, der Eltern das Kind zu erziehen und jede Regung zu kontrollieren. Es gab für Kinder keine abgegrenzten (privaten) Bereiche – ihr Leben war für die Eltern „öffentlich“. Weiter darauf eingehen möchte ich nicht, ich verweise nur auf die Kontrolle der Sexualität am Beispiel des Kampfes gegen Onanie.

Die Frau, in ihrer Funktion als Ehefrau, hatte zwar Rechte gegenüber dem Kind. Unter Anderem das Recht einige Lebensbereiche diesem gegenüber abzugrenzen. Aber dem (Ehe)Mann, oder auch Familienvater, gegenüber hatte sie dieses Recht nicht. Angefangen von den Ausgaben für Haushalt und persönlichen Bedarf, ihrem Anteil an der Kindererziehung, die Aufnahme einer eigenen Berufstätigkeit und den damit verbundenen Einkünften und deren Verwendung bis zu ihrer Sexualität hatte sie Rechenschaft abzulegen und sie hatte ständig „verfügbar“ zu sein.

Das Recht auf Privatsphäre innerhalb der Familie hatte der Familienvater. Auffällig ist hier allerdings, dass er eigentlich sein öffentliches Leben abgrenzte. Beruf, Freundschaften, Liebschaften und Eskapaden, die sich im öffentlichen Raum abspielten waren gegenüber der Familie „Privatsache des Vaters“.

Nach außen hin war die Familie ein abgegrenzter (privater) Bereich. Ob sich dort nun Gewalt, Inzest, Vernachlässigung oder Anderes abspielte wurde erst öffentlich, wenn es zum Beispiel durch das Erfordernis ärztlicher Behandlung in die Öffentlichkeit kam.

Gleiches galt auch für abgeschlossene z.B. dörfliche Gemeinschaften und andere „gesellschaftliche Biotope“.

Im Großen und Ganzen ist dies die bürgerliche Auslegung von Privatsphäre in aller Kürze.

Hier kommt nun wieder der von @mspro gebrauchte Ausspruch:

“Überwachung ist nicht gleich Macht, sondern Macht macht Beobachtung zur Überwachung.”

ins Spiel. Zumindest was die Machtfrage betrifft, denn Eltern werden die Entwicklung ihrer Kinder immer beobachten. Im bürgerlichen Leben war es die Macht des Familienvaters. Nur als Anmerkung, das soll nicht bedeuten es wäre automatisch besser gewesen eine Familienmutter hätte die Macht gehabt.

Die alte Privatsphäre wurde aufgebrochen durch das Eindringen der Gesellschaft in diese. Rechte für Kinder und Frauen und die Möglichkeit diese Rechte auch geltend zu machen zerstörten diese Privatsphäre. Hoffentlich für immer.

Vielleicht liegt hier der Grund für die eingangs gestellte Frage nach der Betroffenheit des Bürgers. Das Eindringen der Gesellschaft und des Staates in die familiäre bürgerliche Privatsphäre war und ist direkt fühlbar. Die Beobachtung durch die Geheimdienste ist es nicht. Daran ändert auch das Gerede über die Stasi nichts. Die Meisten die heute darüber reden hatten während der DDR-Zeit wahrscheinlich nichts mit dieser zu tun.

Wir brauchen also eine neue, besser gesagt eine weiterentwickelte, Definition des Begriffs.

Wie wird diese aussehen?