Halloween – Nacht des Grauens

oder auch „Heinrich, mir graut vor Dir!“ nach J.W.v. Goethe, egal wer nun der Heinrich ist (kann auch ein Friedrich sein; Kalauer). So geht es mir wenn ich mein Blog seit dem Artikel „Cui bono“ lese. Wer sich erinnert, dort stellte ich eine These auf nach der Snowden kein Whistleblower ist sondern im Auftrag der NSA agiert. Schon vergessen? Macht nichts, ich habe ja nicht die Absicht mich zu entschuldigen. Meine Artikel aus der späteren Zeit sprechen ja wohl Bände zu Thema.

Was mich aber nicht loslässt ist ein Gedanke aus diesem Eingangsartikel zum Thema Überwachung, Privatsphäre und allem was sich daraus für mich entwickelt hat.

Wie kam Edward Snowden an diese Daten?

Versteht mich nicht falsch, das soll kein Zweifel an der Person sein. Vielleicht sollte ich die Frage anders stellen.

Wenn ein Edward Snowden als Einzelperson an diese Daten kam, um wieviel wahrscheinlicher ist es dann, dass auch Firmen und Institutionen legal oder illegal Zugriff auf diese haben?

Ich persönlich halte es für sicher, dass es so ist. Edward Snowden ist ja nur Einer von Vielen die in den Einrichtungen der NSA und/oder in Firmen die mit der NSA kooperieren arbeitete. Selbst wenn die NSA diese Daten also nicht anderen Firmen zur Verfügung stellen würde, so gäbe es doch gewiss genug Mitarbeiter mit entsprechenden Kenntnissen die ihre Kenntnisse monetarisieren würden. Nebenbei, das wäre dann die „kriminelle Energie“ die Snowden unterstellt wir.

Selbst wenn mich also die Datensammlung einer staatlichen Einrichtung nicht interessieren würde, so geht mich doch der andere Teil etwas an.

Und hier kommt natürlich die US-Regierung, aber auch unsere Regierung, ins Spiel.

Daraus stellen sich mir einige Fragen:

Hat eigentlich die US-Regierung schon mal erklärt, dass die Daten bei ihren Geheimdiensten sicher sind? Gleiches gilt für andere Regierungen.

Ist die Jagd auf Snowden auch unter dem Aspekt zu sehen, dass die NSA die Aspekte der Datensicherheit und des Datenhandels unter den Tisch kehren will?

Gibt es eventuell einen Markt für NSA-Daten, von wem auch immer geführt?

Geht es hier nicht nur um Big Data sondern auch um Big Business?

Sind wir schon nackt und durchsichtig in der Öffentlichkeit

Wie gesagt, Nächte und Tage des Grauens…

Spott und Häme sind nicht angebracht

liebe Freunde. Angela Merkels Smartphone wurde durch die NSA abgehört und die ganze Netzgemeinde überschlägt sich vor lauter Schadenfreude.

Finde ich nicht gut.

Angela Merkel ist eine Bürgerin dieses Staates und hat somit Hilfe beim Schutz ihrer Privatsphäre verdient. Ja auch sie hat Anspruch auf unsere Unterstützung. Also unterstützen wir sie doch endlich.

Wie soll das geschehen? Ich persönlich lade sie ein.

Sehr geehrte Frau Merkel,

mit Bestürzung habe ich gelesen, dass Sie von einem ausländischen Geheimdienst abgehört wurden. Wenn ich mich kurz vorstellen darf, mein Name ist Thomas Köhler (@tom_coal). Wir sind fast im gleichen Alter und stammen beide aus der DDR. Vielleicht haben wir ja unterschiedliche Erfahrungen mit der Überwachung durch das Ministerium für Staatssicherheit gemacht, aber einig sind wir uns gewiss darüber, dass so etwas nie wieder geschehen darf.

Ich habe mich für den Eintritt in die Piratenpartei entschieden, das wird Ihnen auf Grund Ihrer Verpflichtungen wohl nicht möglich sein. Aber es gibt auch andere Wege für eine Privatperson für den Schutz ihrer Privatsphäre zu kämpfen. Gern lade ich Sie zu einem Treffen des Bündnis Privatsphäre Leipzig ein. Alternativ steht Ihnen zur Meinungsäußerung auch mein Blog zur Verfügung. In einem Gastbeitrag dürfen Sie sich jederzeit über die Eingriffe in Ihre Privatsphäre und Ihren Unmut über dieselben äußern.

Trotz all des Spottes in den verschiedenen Internetforen, werden gewiss auch andere überparteiliche Organisationen Sie dabei unterstützen.

Der Schutz der Privatsphäre, für den wir kämpfen, gilt natürlich auch für Sie.

Sollten Sie oder Personen aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld sich also betroffen fühlen. Scheuen Sie sich nicht auf uns zu zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Köhler

P.S. Meine Einladung ist privater Natur, nicht im Auftrag einer Organisation oder Partei. Da mir Ihre Privatadresse nicht bekannt ist, sende ich diesen Brief an Ihre Arbeitsstelle. Sollte dieser Brief Sie nicht erreichen, irgendjemand wird die Veröffentlichung im Internet lesen und Sie informieren.

Privatsphäre, muss das sein?

Ich war am Mittwochabend beim Treffen der Initiatoren des Bündnis Privatsphäre Leipzig. Dort kam natürlich auch das Thema post privacy auf, oder wie Michael Seemann (@mspro) es postuliert: „Die Privatsphäre ist tot“. Die Mitglieder des Bündnisses beschlossen den Namen beizubehalten.

Das ist auch richtig. Die „post privacy“ ist ja schließlich ein akademisches Konstrukt einiger Intellektueller, die einen wichtigen Punkt übersehen haben: Privat ist das, was ich nicht öffentlich machen will, nicht das, was man nicht öffentlich machen kann.

Eine Einfügung sei mir gestattet. Ich werde in nachfolgenden Ausführungen den Begriff „Privatheit“ verwenden. Nicht weil die Anwendung des Begriffs „Privatsphäre“ falsch wäre. Die Verwendung von „Privatheit“ soll das Persönliche, das Intime verstärken.

Sagen wir mal ganz einfach: Was privat ist oder was ich  als privat betrachte, ist einem ständigen Wandel unterworfen.

Da komme ich Seemann sehr nahe, denn die Privatheit, die wir bis vor einigen Jahren kannten, ist Geschichte – nicht weil NSA & Co. oder auch Firmen ein neues Instrumentarium in der Hand haben, um mich zu überwachen, sondern weil ich freiwillig mehr von mir an einen größeren Personenkreis preisgebe.

Hier ist wieder mal ein historischer Exkurs erforderlich. Wenn wir schon beim Privaten sind, dann können wir auch gleich über Stuhlgang und Sex sprechen. Ob nun die französischen Könige im Thronsaal oder der einfache Mensch auf dem „Donnerbalken“: Das Kacken war öffentlich und nicht privat. Auch Sex wurde gewollt oder ungewollt öffentlich zelebriert oder einfach „betrieben“, ob nun die fürstliche Hochzeitsnacht oder der proletarische Sex in der Mietskaserne.

Soweit mir bekannt, war das zuletzt in größerem Rahmen in den Kommunen der 68er der Fall, dort allerdings im „privaten Rahmen“ der Kommune.

Das ist nun aber nicht die Form von Öffentlichkeit, die ich mir für mich wünsche. Meine Erfahrungen mit dem öffentlichen Kacken beschränken sich auf Aufenthalte in sowjetischen Kasernen in den 70ern, wo es einfach keine abgeschlossenen Abteile gab. Ehrlich, ich litt an Verstopfung.

Hier kommt nun die Privatheit ins Spiel. Entgegen den Thesen Seemanns sehe ich meine Privatheit und die der anderen als schützenswert an. Die Ansichten mögen sich unterscheiden. Wenn also jemand meint, er oder sie will Stuhlgang und Sex öffentlich machen, so mögen sie es tun. Gleiches gilt für Freude und Trauer und vieles andere.

Nichtsdestoweniger hat jeder Anspruch auf den Schutz seiner Privatheit und jeder soll die der anderen für schützenswert halten. Es kann und darf nicht sein, dass allein das Vorhandensein technischer Mittel über meinen Begriff und Inhalt von Privatheit bestimmt.

Eine Anmerkung noch zu den Seemann’schen Thesen. Er schreibt: „Im Neuen Spiel ist Datenschutz das Monopolrecht auf Datenauswertung für diejenigen, die sich eh nicht an Gesetze halten.“

Das ist nur bedingt richtig. Wie auch in der Ausgangsthese geht es um das Verständnis des Begriffes. „Datenschutz“ muss sein, ohne Wenn und Aber. Was wir brauchen, ist ein neuer, weiter entwickelter Datenschutz. Auch dieser unterliegt der Wandlung durch die Entwicklung von Gesellschaft und Technologie. Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist eben nicht mehr zeitgemäß. Den User vor Veröffentlichung von „peinlichen Details“ zu warnen erscheint mir auch nicht ausreichend zu sein.

Beim „Datenschutz“, besser gesagt beim „Schutz meiner Privatheit“ geht es mir nicht darum, was ich veröffentliche. Es wäre auch paradox. Der Begriff „Veröffentlichung“ beinhaltet ja „öffentlich“. Eine Veröffentlichung ist also naturgemäß für die „Öffentlichkeit“ bestimmt. Es geht mir darum, das zu schützen, was ich schützen will: den Inhalt meiner Festplatte oder meiner Mail, genau wie den meines Aktenschrankes oder eines verschlossenen Briefumschlages. Die Kamera und das Mikrophon meines Smartphones sollen eingeschaltet werden, wenn ich dies tue, und nicht, „weil es möglich ist“, wenn jemand meint, mich überwachen zu wollen.

Natürlich bin ich mir im Klaren darüber, dass es den alten Begriff der Privatheit in den sozialen Netzwerken nicht gibt. Da werden diese auch nicht durch „privacy-Einstellungen“ oder geschlossene Leserkreise geschützt. Das soziale Netzwerk ist eher vergleichbar mit einer Postkarte oder einem schwarzen Brett, als mit einem verschlossenen Briefumschlag oder einem Aktenschrank.

Es ließen sich weitere Problemen aufzählen, aber was ich hier meine, ist „informationelle Selbstbestimmung“ und Schutz meiner Privatheit.

Ich will entscheiden, was ihr über mich erfahrt – das soll so bleiben.

In einem stimme ich aber Seemann zu: Wir brauchen „Transparenz der Mächtigen“, und wenn diese nicht freiwillig transparent werden, dann müssen wir sie transparent machen.

Bündnis für Privatsphäre Leipzig

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig ist eine überparteiliche Bürgerinitiative mit dem Ziel, Überwachung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in einem breiten öffentlichen Diskurs zu thematisieren. mehr auf der Website