Als Erstes, ich relativiere nicht, ich stimme keinen braunen Gedanken zu und ich bin auch nicht dafür, dass es Parteien mit neonazistischem Hintergrund gibt. Das muss ich jetzt sagen, es gibt immer Leute die mir für die nachfolgenden Ausführungen dies unterstellen werden.
Mein eigentliches Anliegen ist aber folgendes. Man muss aktuell die Termini „Rechtsterrorismus“ und den Zusammenhang mit der NPD mal unter die Lupe nehmen.
Da kommt bei mir eigentlich nur eines heraus. Diese Leute, egal wie sie sich nennen, in diesem Falle eben „Nationalsozialistischer Untergrund“ sind Verbrecher.
Schlicht und ergreifend Verbrecher, so sind sie zu behandeln, zügig abzuurteilen, keine Kronzeugenregelungen – für nichts.
Wisst Ihr warum?
Sie lügen!
Sie werden die Ermittlungsbeamten belügen um Strafmilderung zu bekommen.
Sie werden wieder Zusammenhänge zur NPD aufzeigen, die am Ende nicht nachweisbar sind.
Sie wollen ihre Haut retten.
Nun zur NPD, sie muss untersucht werden, aber nicht von denen die dies seit Jahren tun. Diese haben V-Leute und Informanten eingeschleust, sodass man heute schon nicht mehr sagen kann ob die NPD eine Partei oder ein Staatsorgan ist. Ein Verbot wird auch mit Kronzeugen nicht wahrscheinlicher, es werden die o.g. Verbrechen nur zerredet.
Also ein Ermittlungsteam mit parlamentarischer Kontrolle und dann feststellen, ob diese Partei auf dem Boden des Grundgesetzes steht oder nicht.
Wenn nicht – dann weg mit ihnen.
Ohne Wahlkampfgeklingel, ohne großes Gerede. Es geht um Wichtigeres, als darum ob sich eine Partei oder ein Politiker in den Medien gut darstellt.
Kann man das nicht beweisen, dann müssen wir uns auf demokratische Art mit dem Problem auseinandersetzen. Wir müssen schauen mit welchen Themen sie ihre Anhänger ködern und müssen diese eben besser besetzen, nicht verschweigen.
Aber als aller erstes müssen diese Verbrechen aufgeklärt werden. Die Verbrecher müssen verurteilt werden. Die Unterstützung durch Staatsdiener muss aufgedeckt werden. Diese, besonders die Vorgesetzten, haben Mörder unterstützt. Da gibt es keine Rechtfertigung. Wenn die Ermittlungsorgane nicht in der Lage waren zu erkennen, dass sie Verbrecher unterstützen, dann sind die Betreffenden am falschen Platz. Haben sie die Verbrechen billigend in Kauf genommen, dann sind sie selbst Mittäter. Die Konsequenzen sollten in einem Rechtsstaat klar sein.
Nochmal meine Bitte, vermischt nicht die Verbrechen und ihre Aufklärung mit dem NPD-Verbotsverfahren. Wenn dieser Zusammenhang eindeutig nachweisbar ist, dann ja.
Aber sonst kommt nichts dabei heraus, befürchte ich.
Macht beides – getrennt – aber richtig!