Josef A. Köhler 5

Josef A. Köhler wurde am 23.09.1948 aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft entlassen.
Da er sich bereits während der Gefangenschaft für den Dienst bei der Deutschen Volkspolizei (DVP) verpflichtet hatte, wurde er nach der Heimkehr sofort in deren Reihen aufgenommen. Ebenso wurde er nach seiner Heimkehr Kandidat der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).

Über seinen Dienst bei der DVP schreibt er in einem Lebenslauf von 1950:

Am 23.9.48 wurde ich aus der sowjetischen Gefangenschaft entlassen und in den Bestand der Volkspolizei versetzt.
Vom 23.9.48 bis 20.10.48 war ich Gruppenführer in der 1. Polizei-Abteilung (Bereitschaft?-d. Übers.)
Vom 20.10.48 bis 20.12.48 war ich Dolmetscher bei der Landesverwaltung der Polizei in Dresden.
Vom20.12.48 bis 1.7.49 war ich bei der Kriminalpolizei (Abt. Fahndung) in Leipzig.
Vom1.7.49 bis 20.12.49 arbeitete ich als stellvertretender Leiter der Abteilung zur Registrierung ehemaliger Offiziere der deutschen Wehrmacht.
Seit dem 20.12.49 arbeite ich als 2. Stellvertreter des Leiters des Sekretariats der Kriminalpolizei in Leipzig.

1988 gab er etwas ausführlicher zu Protokoll:
Am 27. 9. 1948 kam ich mit ca. 40 Mann von Fürstenwalde nach Leipzig. Wie bereits erwähnt, waren wir bereits als Volkspolizisten eingekleidet worden. Wir wurden der 1. Bereitschaft der Deutschen Volkspolizei in Leipzig zugeordnet. Zunächst hatten wir jedoch 14Tage Urlaub. Ich wurde in Leipzig als Oberwachtmeister und Leiter der Fahrradstaffel eingesetzt. Im Oktober 1948 wurde ich nach Dresden zur Abteilung Grenze und Bereitschaft des Landes Sachsen als Dolmetscher und Übersetzer eines sowjetischen Beraters abkommandiert. Dieser hatte mich in Leipzig bei der Besichtigung der Bereitschaft der Volkspolizei kennengelernt und mitgenommen .Ab 20. 12. 1948 wurde ich zum Präsidium der Deutschen Volkspolizei in Leipzig, zur Abteilung Kriminalpolizei, versetzt. Ich erhielt eine Ausbildung als Fahnder und wurde im operativen Dienst eingesetzt. Bemerken möchte ich in diesem Zusammenhang, daß ich in diesem Präsidium die Funktion eines Sekretärs für Kultur hatte, da ich dort einen Chor, ein Orchester sowie eine Laienspielgruppe gründete bzw. gründen ließ. Mit Gründung der Dienststelle VP4 in Leipzig, etwa im Mai / Juni 1949, wurde ich stellvertretender Leiter dieser Dienststelle. Arbeitsgegenstand dieser Dienststelle war, sich um die Wiedereinsetzung ehemaliger Naziwirtschaftsspezialisten zu kümmern. Etwa im Oktober 1949 war diese Tätigkeit beendet und ich kam zurück zum Präsidium der Deutschen Volkspolizei Leipzig als Schulungsverantwortlicher der Abt. Kriminalpolizei. Am 31. 3. 1951 [1950 T.K.] schied ich auf eigenen Wunsch aus der Deutschen Volkspolizei aus.

Am13.03.1950 stellte er den Antrag auf vorzeitige Kündigung des Dienstverhältnisses. Er begründete dies mit seinem Wunsch ein Studium aufzunehmen. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Mit Wirkung vom 01. April 1950 endete seine Dienstzeit bei der DVP.

Mein Kommentar dazu war folgender:

Die Aktenlage für die Dienstzeit von +Josef A. Köhler bei der Deutschen Volkspolizei ist insofern problematisch, da die Personalakten aus dieser Zeit, bereits vor 1988, ersatzverfilmt wurden. Es wurden nicht alle Unterlagen berücksichtigt, sondern nur die Kernakten.
Somit musste ich mich bei der Beschreibung der Dienstzeit meist auf die verschiedenen Lebensläufe stützen.

Für diesen Lebensabschnitt ist aber von Bedeutung, dass er seine Quartier in Leipzig bei der Familie Elli und Arno Hunger nimmt. Diese Familie taucht auch in der Kriegsgefangenenpost auf, konnte allerdings noch nicht identifiziert werden.
Irgendwann im Laufe des Jahres 1949 lernte er Frau Elsbeth Krüger kennen. Diese arbeitete ebenfalls bei der Polizei (Pol.Ass. lt. Einwohnerverzeichnis). Das Verhältnis der beide führte dazu, dass +Josef A. Köhler zeitweilig zu Frau Krüger in die Wiebelstr. 9 in Leipzig Anger-Crottendorf zog.
Frau Krüger gab später zu Protokoll, dass +Josef A. Köhler bei der Abteilung K5 (Vorgänger des MfS) gearbeitet hätte. Diese Aussage konnte aber nicht bestätigt werden.
Die Entlassung aus dem Dienst ist ebenfalls interessant. So gibt er in seinem Antrag an, dass er ein Studium an der Berliner Humboldt Universität aufnehmen würde.
In der Personalabteilung des Polizeipräsidiums fällt niemandem auf, dass +Josef A. Köhler , nach seinen Angaben im Lebenslauf, gar kein Abitur hat. Somit kann er keine Bestätigung für eine Immatrikulation haben.