Aristoteles und die LVZ: Berliner Verhältnisse im Verkehr

Aristoteles, der Vater der Aussagenlogik, zu dem die LVZ ihn kürte, schrieb dereinst:
„Das Gesetz erlangt die Kraft, vermöge deren man ihm gehorcht, nur durch die Gewohnheit, und diese entsteht nur durch die Länge der Zeit.“
[Aristoteles, Politik. 1269a (II, 8.)]
 Gemäß der Aussagenlogik gilt also auch das Gegenteil, dass es die Kraft verliert, wenn man Gesetzesverstöße lange genug duldet. Das gilt auch für die Straßenverkehrsordnung.

Was das Ganze mit Aussagenlogik, Gehwegparken, der LVZ und Christina Rietz zu tun hat, steht im Artikel bei der Leipziger Zeitung.

Weniger Bußgelder in Leipzig, warum?

Die Stadt Leipzig hat vor kurzem so genannte „Tarnblitzer“ eingeführt, die Inbetriebnahme hat sich verzögert und der Weiterbetrieb ist fraglich. Die Leipziger Volkszeitung nahm das zum Anlass zu titeln „Leipzig versiebt Millionen bei Verkehrsüberwachung!

Wie so oft werden hier Fakten und Unsinn vermischt.

Zum Ersten ist der Rückgang von Bußgeldern an und für sich nichts Schlimmes. Er wäre sogar positiv wenn er auf regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen wäre. Dass dem nicht so ist, davon können wir uns täglich überzeugen.

Die Erhebung von Bußgelder ist aber nur ein Effekt der Verkehrsüberwachung – also des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer – und sollte nicht immer mit fiskalischen Gesichtspunkten begründet werden. Tut man dies, dann sieht das so aus als ob ein regelkonformes Verhalten nicht erwünscht wäre, weil es schlecht für den städtischen Haushalt ist.

Zurück zu den „Tarnblitzern“, alle „Blitzer“ außer den fest installierten sind getarnt. Ob sie nun in PKWs oder wie im genannten Falle in Anhängern verbaut sind ist egal. Sie messen die Geschwindigkeit und geben der städtischen Verwaltung die Möglichkeit Verstöße zu ahnden. Wichtiger ist es, dass sie eigentlich an Gefahrpunkten aufgestellt werden müssen um Unfälle zu vermeiden, nicht dort wo das meiste Geld eingetrieben wird.

Gefahrpunkte ist das worauf ich hinaus wollte. Wir haben z.B. durch Falschparker in Kreuzungsbereichen oder auf Radfahrstreifen, aber auch durch Radfahrende die bei Rot über Fußgängerampeln fahren und andere Verstöße Gefährdungen die oft größer sind als überhöhte Geschwindigkeit auf Schnellstraßen. Dieses gefährliche Verhalten wird zu selten geahndet.

Hier hilft Technik, sieht man von Abschleppwagen für Falschparker ab, wenig. Die Erfassung und Ahndung, letztendlich aber Erziehung, kann nur durch Menschen also MitarbeiterInnen der Ordnungsbehörde und der Polizei durchgeführt werden. Da stimme ich der LVZ zu, allerdings nicht einfach mit „Es fehlen Politessen“.

Nochmal zu den mir wichtigen Falschparkern, in einem anderen Zusammenhang habe ich es in meinem Blog beschrieben und es auch im Stadtrat gesagt:

„Ordnungspolitisch hat die Stadt Leipzig bereits kapituliert. Halte- und Parkverstöße gem. StVO §12 werden kaum geahndet, wenn doch dann nur mit Bußgeldern.“

Das muss sich dringend ändern, ein wichtiger Aspekt zur Unfallvermeidung ist das Freihalten der Radwege. Hier muss konsequent das Falschparken kontrolliert und geahndet werden. Am Bestem müssen Falschparker dort konsequent abgeschleppt werden. Das tut weh, weil es eben nicht nur Geld sondern auch Zeit für den Falschparker kostet, und bringt Effekte, auch für die städtischen Kassen – besonders aber für Sicherheit der Radfahrenden.
Ich werde dran bleiben.

Titelbild von Pixaline auf Pixabay, Radwegparken von Twitter

Zwangsticket statt „fahrscheinloser ÖPNV“

das ist die Vorstellung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV).

Wenn das hier nicht mein Blog sondern Twitter wäre, dann würde ich den Hashtag #findedenFehler setzen. Da ich den Artikel nicht vollständig lesen kann, setze ich erst mal voraus, dass der in der LVZ gebrauchte Ausdruck auch so gemeint ist.

Wo ist der Fehler?

In einem älteren Artikel habe ich schon mal die Frage gestellt:

„Was kostet die LVB, oder den MDV, der Vertrieb und die Kontrolle der Tickets?“

Diese Kosten mögen unwichtig erscheinen, aber es fallen meines Erachtens nach große Summen an. Beginnend mit den Fahrscheinautomaten inkl. Wartung und Energie, den Verkaufsstellen, den KontrolleurInnen, bis hin zu den Beschäftigten, teils Volljuristen, die die Bußgelder eintreiben.

Meine Frage, in welchem Verhältnis diese Kosten zu den Einnahmen stehen, konnte mir niemand beantworten.

Ein „Zwangsticket“ für alle Leipziger bedeutet ja, dass die „Nicht-Leipziger“ etwas zahlen müssen. Oder wie ist das gemeint?

Ein „Zwangsticket“ bedeutet auch, dass die o.g. Kosten weiter, zumindest teilweise, anfallen.

Ich sehe die Zukunft nicht in einem, wie auch immer gestalteten, „Zwangsticket“.

Reden wir über fahrscheinlosen, in der Bedeutung „umlagefinanzierten“, öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Alle Leipziger finanzieren diesen über eine Umlage, der soziale Aspekt für Behinderte, kinderreiche Familien, Hartz-IV-Empfänger und weitere wird durch die Berechnung der Umlage automatisch beachtet, das muss natürlich sicher gestellt werden.

Dann erst hat das ganze Sinn.

Für die Nicht-ÖPNV-Nutzer, die jetzt vielleicht schreien „Ich will doch eure Straßenbahn nicht bezahlen!“, nur so viel: Ihr bezahlt sie jetzt schon mit – nur ihr merkt es nicht.

Ihr tragt aber auch die unnötigen, oben aufgeführten, Kosten.

Vielleicht sollte das mal jemand ausrechnen, könnte ja interessant werden.