Google muss zerschlagen werden!

Das meint die EU-Kommission und reichte einen Entschließungsantrag ein. Diesen zu lesen ist eine Herausforderung für einen normalen Menschen, wichtig ist aber der Titel des Antrages:

„zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt (2014/2973(RSP))“.

Ich will jetzt nicht den Nico Lumma machen, er hat das von seiner Warte aus schon durchaus satirisch beschrieben. Seinem Text kann man zustimmen, muss man aber nicht.

Mir geht es vielmehr um die Verbraucherrechte mit denen die EU-Kommission ihre Forderung begründet.

Nach ganz vielem ‚gestützt auf‘ und ‚unter Hinweis auf‘ kommt die Kommission dann gleich auf den Punkt:

A. in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt ein Bereich des Fortschritts ist, in dem zwar Herausforderungen bestehen, jedoch Potenzial für hohe Effizienzgewinne vorhanden ist, die sich auf bis zu 260 Milliarden EUR im Jahr belaufen könnten und somit dazu beitragen, dass Europa die Krise überwindet; [1]

Vor den Verbraucherrechten kommt also erst mal das Geld.

Was lese ich denn nun über Google? Namentlich ist Google nicht genannt, aber hier ist die Forderung:

10. weist darauf hin, dass der Markt der Online-Suche von besonderer Bedeutung für die Wahrung der Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt ist, da Suchmaschinen sich zu Gatekeepern entwickeln und über die Möglichkeit verfügen können, die bezogenen Informationen kommerziell weiter zu verwerten; fordert die Kommission daher auf, die Wettbewerbsregeln entschlossen durchzusetzen, die anhand der Beiträge sämtlicher einschlägiger Interessenträger erstellt wurden, und die gesamte Struktur des digitalen Binnenmarkts zu berücksichtigen, damit Lösungen ermittelt werden, die tatsächlich Verbrauchern, Internetnutzern und Online-Unternehmen zugutekommen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, Vorschläge in Betracht zu ziehen, die darauf abzielen, Suchmaschinen von anderen kommerziellen Dienstleistungen abzukoppeln, da dies ein langfristiges Mittel sein kann, die vorstehend genannten Ziele zu erreichen; [1]

Also die Suchmaschine soll nichts anderes machen als eben suchen und Suchergebnisse ausgeben. Da hat die Kommission aber die Entwicklung des Internets verschlafen. Google war eine Suchmaschine als die EU-Wirtschaft noch dachte, dass mit dem Internet kein Geld zu verdienen ist. Heute ist Google ein Internetkonzern der eine Suchmaschine, als Gatekeeper für seine anderen Produkte, betreibt. Von diesem Konzern strikte Neutralität der Suchergebnisse zu verlangen ist absurd.

11. betont, dass bei der Nutzung von Suchmaschinen der Suchvorgang und die Suchergebnisse frei von Verzerrungen sein sollten, damit die Internetsuche frei von Diskriminierung bleibt, mehr Wettbewerb und Auswahl für Nutzer und Verbraucher sichergestellt werden sowie die Vielfalt an Informationsquellen erhalten bleibt; stellt daher fest, dass die Auflistung, Bewertung, Darbietung und Reihenfolge von Ergebnissen bei Suchmaschinen frei von Verzerrungen und transparent sein und dass Suchmaschinen bei verknüpften Dienstleistungen umfassende Transparenz gewährleisten müssen; fordert die Kommission auf, jeglichen Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Dienstleistungen durch Suchmaschinenbetreiber zu unterbinden; [1]

Mehr Wettbewerb und Auswahl für Nutzer und Verbraucher wird sich mit einem Google Algorithmus nicht erreichen lassen. Das ist nicht im Sinne des Konzerns Google.

Die Konsequenz der EU-Kommission besteht nun darin zu fordern, dass Google zerschlagen werden muss. Ist das erforderlich?

Ich meine, dass der einfache Weg der Zerschlagung falsch ist und keinesfalls die Verbraucherrechte stärkt.

Wichtiger wäre mir die Bildung der Verbraucher, z.B. die Aufklärung wie eine kommerzielle Suchmaschine arbeitet und wie die Suchergebnisse zu bewerten sind.

Der Verbraucher muss in der Lage sein sich für eine Suchmaschine zu entscheiden, dafür kann die EU-Kommission viel tun. Zum Beispiel kann auf EU-Ebene die Entwicklung und den Betrieb einer nicht kommerziellen Suchmaschine gefördert werden.

Die Erwägung, dass in einigen Bereichen des digitalen Binnenmarkts aufgrund einer übermäßigen Marktkonzentration und marktbeherrschender Akteure Schwachstellen zu verzeichnen sind;[1] ist korrekt aber nicht das Verschulden von Google. Diese Konzentration ist dem Versagen der europäischen Wirtschaft geschuldet. Durch dieses Versagen konnte Google seine Marktmacht erringen.

Die Forderung nach der Zerschlagung von Google ist eine Kapitulation, nichts anderes.

[1] Entschließungsantrag 24.11.2014 eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt (2014/2973(RSP))

P.S. Ich bin kein Google-Fan. Zwar habe ich einen Account bei G+ und eine gmail-Adresse, diese nutze ich aber wenig. Es würde auch ganz ohne Google gehen, Suchmaschinen gibt es zur Genüge und ich bin ein mündiger Bürger.

 

Der Herr Öttinger,

will also eine Google-Abgabe für geistiges Eigentum. So berichten heute zumindest einige Zeitungen. Leider finde ich den Artikel im Handelsblatt noch nicht online, also nehme ich den Artikel im Kurier.

Mal sehen, die deutsche Politik hat ja gegen Google bereits ein scharfes Schwert geschmiedet, nicht Excalibur sondern Leistungsschutzrecht (LSR). Mit diesem bewaffnet zogen die Verlage der VG Media in den Kampf gegen Google und gewannen einen glorreichen Pyrrhussieg.

Google erklärte den Verzicht auf Snippets in den Suchanzeigen, so wollten es die Verlage der VG Media schließlich. Was diese Verlage aber nicht bedacht hatten war, dass Google bezahlen muss wenn es die Snippets verwenden will. Das LSR beinhaltet nicht, dass Google die Snippets verwenden und dafür zahlen muss. Jetzt gibt es eine widerrufliche Gratiseinwilligung, für die Verwendung der Snippets. Nicht weil Google diese verwenden will, sondern weil die Verlage diese in den Suchanzeigen sehen wollen.

Nach diesem glorreichen Sieg über Google folgt nun Schritt 2, eine Google-Abgabe für geistiges Eigentum, diesmal auf europäischer Ebene.

Günther Öttinger, der designierte EU-Kommissar für digitale Wirtschaft, will jetzt, dass:

„wenn Google ihre intellektuellen Werte aus der EU beziehe und mit diesen arbeite.“*

Google auch dafür bezahlen muss.

Allerdings, tröstlich für uns, bestätigt er auch:

„Wir müssen erst mal definieren, was geistiges Eigentum überhaupt ist.“*

Allerdings beschränkt er geistiges Eigentum auf „…Erzeuger, also der Künstler, Wissenschaftler und Autoren…“*, was die Vermutung zuließe, dass die Verlage aus dem Spiel sind. Sind sie natürlich nicht, schließlich sind sie Rechteinhaber im Sinne des LSR, somit ist für mich die Initiative ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene.

Die Forderung nach einer Definition von geistigem Eigentum beruhigt mich allerdings etwas. Damit dürfte vieles was die VG Media an Rechten besitzt wertlos sein – weil geistlos. Ich hoffe, die EU schließt sich meiner Unterscheidung bei geistigem Eigentum an. 🙂

Wenn Google sich zukünftig verweigert für geistiges Eigentum zu zahlen, dann können wir also weiterhin auch im USA-Urlaub sehen, welcher Fußballer sich von seiner Freundin getrennt hat und was BILD davon hält. Das fällt ja wohl nicht unter geistig.

Es wird also nicht so schlimm.

Es wird viel Geld kosten – das ist schlimm.

Es wird den freien Austausch in Wissenschaft, Kunst und Kultur behindern – das ist schlimmer.

P.S. Der Artikel ist „aus der Hüfte geschossen“, kleine Unebenheiten bitte ich zu entschuldigen. Ansonsten gibt es, wie immer, den Verweis auf die Packungsbeilage.

* Die Zitate stammen aus dem Artikel im Kurier

Leute es wurde ja auch mal Zeit!

Schriftsteller gegen Überwachung

So sehr ich diesen Aufruf begrüße, nicht dass die Unterzeichnenden Wert darauf legen, sei eine kleine historische Parallelität hier angebracht.

Der 09. Oktober 1989 ist der eigentliche Todestag der DDR-Führung. An diesem Tag gingen Bürger der DDR in Leipzig auf die Straße. Bürger die eine „chinesische Lösung“ des Problems vor Augen hatten und trotzdem an der Demonstration teilnahmen. Die DDR-Führung kapitulierte.

Am 04. November 1989 fand eine Kundgebung der Berliner Kunst- und Kulturschaffenden in Berlin statt. Dort versammelten sich Künstler aller Coleur um gegen den Staat, den es de facto nicht mehr in der alten Form gab, zu demonstrieren. 20 Jahre später behaupteten sie fast schon, dass sie die DDR abgeschafft hätten.

Es ist mir egal wer da was behauptet, das Ergebnis zählt – nicht meine Befindlichkeiten.

Nun gibt es einige unter uns die schon seit längerer Zeit gegen Überwachung, massenhafte Verletzung der Privatsphäre, Generalverdacht gegen jeden Bürger und ähnliche Auswüchse protestieren. Es hat sich vor langer Zeit, als alle anderen Parteien noch schliefen, eine von vielen verlachte Partei gegründet, die genau diese Themen in den Vordergrund stellt. Auch Bürgerinitiativen arbeiten schon an diesem Thema.

Dieser Aufruf ist wichtig! Ebenso die Aktion der üblichen Verdächtigen der Internetbranche.

Hoffentlich schafft es dieser Aufruf endlich die Aufmerksamkeit zu wecken die das Thema verdient.

Auch die Vertreter der post privacy sollten noch einmal nachdenken über diese Definition der Überwachung. Ein Zitat nur:

Überwachung ist Diebstahl. Denn diese Daten sind kein öffentliches Eigentum: Sie gehören uns.

Vielleicht, sogar gewiss, ist es nicht so gemeint (ich habe den Absatz ja gekürzt), aber es ist von Eigentum die Rede. Auch der Prophet der post privacy sollte bedenken, dass sein Eigentum – der Inhalt seines nächsten Buches mit dem er seinen Lebensunterhalt verdienen will – auf seiner Festplatte liegt. Wenn also alles öffentlich ist, wozu soll ich dann sein Buch kaufen und womit er seine Brötchen? Ich weiß, der Vergleich hinkt – aber tut was dagegen.

Wie schon eingangs gesagt, ich begrüße diesen Aufruf ausdrücklich, ebenso wie die Aktion von APPLE, GOOGLE & Co.

Am Ende wird es mir egal sein wer sich in 24 Jahren den Lorbeerkranz aufs Haupt setzt.

Hauptsache ist, dass diese Überwachung beendet wird!

Schriftsteller

Bildquelle: FAZ 10.12.2013