sind meines Erachtens nach unvereinbar. Wie schon mehrfach betont, ist die Entstehung und Speicherung von personenbezogenen Daten nicht zu verhindern, problematisch ist aber die Verwendung. Gibt’s da Widerspruch?
Zum Ursprung zurück. personenbezogene Daten entstehen im Alltag auf vielfältige Art und Weise. Nicht immer kann ich bestimmen wo und wie sie entstehen, manche zwangsläufig, manche mit meinem Einverständnis und andere von denen ich nicht mal weiß, dass es sie gibt.
Mit meinem Einverständnis entsteht zum Beispiel der Datensatz „Thomas K. hat ein Mobiltelefon mit der Rufnummer 01……..“ bei meinem Mobilfunkanbieter. Der Datensatz wird gespeichert und bleibt mindestens solange gespeichert bis ich den Vertrag kündige. Dieser Datensatz geht nun auf die Reise in die Datenwelt. Zu meiner Bank, weil dort die Beträge abgebucht werden, zu Freunden, Bekannten und anderen Menschen und Institutionen denen ich die Rufnummer mitteile damit sie mich erreichen können. Wenn ich die Rufnummer nicht unterdrücke zu jedem den ich anrufe. Ich gehe damit bewusst das Risiko ein, dass diese, sofern sie nicht durch Gesetze gebunden sind, die Rufnummer verbunden mit meinem Namen – also den Datensatz weitergeben. Die Verwendung meiner Rufnummer durch den Mobilfunkanbieter ist gesetzlich geregelt, Ausnahmen bestätige ich mit der Anerkenntnis der AGB.
Dem Allem stimme ich ausdrücklich zu wenn ich einen solchen Vertrag abschließe.
Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nun mit konkreten Verdachtsgründen gegen mich ermitteln, kann ein Richter oder ein Gericht eine TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) gegen mich einleiten. Diese berechtigt die Strafverfolgungsbehörden alle Geräte und Möglichkeiten der Telekommunikation die mir zur Verfügung stehen zu ermitteln und zu überwachen. Das ist Gesetz ohne Wenn und Aber.
Aber die Grundlage ist ein konkreter Verdacht und eine Ermittlung!
Jeder der mit mir kommuniziert kann logischerweise in die Ermittlungen einbezogen werden. Das ist unangenehm aber unvermeidbar bei einer Ermittlung.
Mit der Vorratsdatenspeicherung ändert sich das gravierend. Selbst wenn, das bezweifle ich allerdings, Ermittlungen und konkreter Verdacht weiterhin Grundlage für eine Abfrage bleiben.
Vorratsdaten der elektronischen Kommunikation beinhalten nämlich wer wann wo mit wem auf welchem Wege womit kommuniziert.
Hier kommt nun eine Stärke und gleichzeitig Schwäche des Ermittlungsansatzes mittels Big Data zum Vorschein.
Es wird mathematisch und logisch gesucht. „Thomas K.“ wird über 6 Monate (Speicherungsfrist) abgefragt. Es wird einfach gefragt „Wer hat mit ihm elektronisch kommuniziert?“, „Wer war öfter in seiner Nähe?“, „Wer hat die gleichen WLAN-Netze benutzt?“, „Wer hat die gleichen Websites besucht?“ und so weiter und so fort. Nach einem ausgeklügelten Schema welches mathematisch logisch ist.
Somit entsteht ein Kreis von Personen die dann als ebenso verdächtig betrachtet werden wie ich. Auf diese wird nun auch das Raster gelegt.
Am Ende wird, so hoffen die Ermittler, ein enger Kreis von Verdächtigen ermittelt.
Hier mache ich Schluss. Den Rest überlasse ich eurer Phantasie.
Kurz gesagt wird mit einer Fahndung gegen mich das Privatleben von eventuell tausenden Menschen untersucht. Ihre Privatsphäre wird verletzt, ihre Verbindungen werden geprüft. Nochmals wo wann mit wem womit, wenn auch noch nicht über was, kommuniziert wurde.
Am schlimmsten finde ich aber, dass die Vorratsdatenspeicherung nur die Speicherung der Anfangsdaten bei den Anbietern betrifft. Sie sagt nichts darüber aus was mit den Suchergebnissen, den durch das Raster entstandenen Datensätzen, geschieht.
Ich glaube, dass diese gespeichert und abrufbereit bleiben.
Somit gibt es in einiger Zeit, ich spreche hier nicht einmal von Jahren, eine Verbindungsdatenbank in der sämtliche Rasterergebnisse zur weiteren Verwendung liegen.
Mit den aktuellen Daten angereichert werden dort nun über Jahre hinweg alle möglichen Verbindungen analysieret und verfeinert.
Die Vorstellung man würde auf diesem Wege Verdächtige und Terroristen finden ist absurd bei der heutigen kommunikativen Verflechtung der Menschen.
Was entstehen wird ist ein Kommunikationsschema. „Wer kommuniziert mit wem auf welchem Wege?“ und das über Jahre hinweg. Da bleibt nichts unentdeckt – Jeder wird durchschaubar, oder auch gläsern.
Die Privatsphäre eine Jeden wird durchleuchtet – ergo verletzt. Und das täglich.
Da kann ich nur Folgendes sagen.
Gerade die SPD hätte bevor sie zustimmt daran denken müssen:
Wenn es im dritten Reich Vorratsdatenspeicherung und Big Data gegeben hätte, wäre nach dem 2. Weltkrieg kein einziger Sozialdemokrat übrig geblieben. Christen auch nicht, liebe CDU/CSU.
Wehret den Anfängen!