Wenn die Diktatur wiederkommt, dann wird sie sagen: "Danke Demokratie, dass Du für mich die optimalen Voraussetzungen geschaffen hast." [Thomas Köhler]
Im Artikel vom 11. Oktober 2022 „‚Sofortmaßnahmenplan Parkchaos‘: Das Auto auf der Wiese“ schrieb ich zu den Bußgeldern für das rechtswidrige Abstellen von Kfz in öffentlichen Grünanlagen: „Hier wäre es Aufgabe der Fraktionen im Stadtrat: 1. Anzufragen, welche Bußgelder im Ordnungswidrigkeitsverfahren aktuell verhängt werden und 2. Einen Beschluss herbeizuführen, in dem die Höhe der Bußgelder festgelegt wird.“
Im neuen Artikel geht es um mögliche Bußgelder und Rechtsgrundlagen. Weiterlesen in der LIZ.
Die Stadt Leipzig hat vor kurzem so genannte „Tarnblitzer“ eingeführt, die Inbetriebnahme hat sich verzögert und der Weiterbetrieb ist fraglich. Die Leipziger Volkszeitung nahm das zum Anlass zu titeln „Leipzig versiebt Millionen bei Verkehrsüberwachung!“
Wie so oft werden hier Fakten und Unsinn vermischt.
Zum Ersten ist der Rückgang von Bußgeldern an und für sich nichts Schlimmes. Er wäre sogar positiv wenn er auf regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen wäre. Dass dem nicht so ist, davon können wir uns täglich überzeugen.
Die Erhebung von Bußgelder ist aber nur ein Effekt der Verkehrsüberwachung – also des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer – und sollte nicht immer mit fiskalischen Gesichtspunkten begründet werden. Tut man dies, dann sieht das so aus als ob ein regelkonformes Verhalten nicht erwünscht wäre, weil es schlecht für den städtischen Haushalt ist.
Zurück zu den „Tarnblitzern“, alle „Blitzer“ außer den fest installierten sind getarnt. Ob sie nun in PKWs oder wie im genannten Falle in Anhängern verbaut sind ist egal. Sie messen die Geschwindigkeit und geben der städtischen Verwaltung die Möglichkeit Verstöße zu ahnden. Wichtiger ist es, dass sie eigentlich an Gefahrpunkten aufgestellt werden müssen um Unfälle zu vermeiden, nicht dort wo das meiste Geld eingetrieben wird.
Gefahrpunkte ist das worauf ich hinaus wollte. Wir haben z.B. durch Falschparker in Kreuzungsbereichen oder auf Radfahrstreifen, aber auch durch Radfahrende die bei Rot über Fußgängerampeln fahren und andere Verstöße Gefährdungen die oft größer sind als überhöhte Geschwindigkeit auf Schnellstraßen. Dieses gefährliche Verhalten wird zu selten geahndet.
Hier hilft Technik, sieht man von Abschleppwagen für Falschparker ab, wenig. Die Erfassung und Ahndung, letztendlich aber Erziehung, kann nur durch Menschen also MitarbeiterInnen der Ordnungsbehörde und der Polizei durchgeführt werden. Da stimme ich der LVZ zu, allerdings nicht einfach mit „Es fehlen Politessen“.
Nochmal zu den mir wichtigen Falschparkern, in einem anderen Zusammenhang habe ich es in meinem Blog beschrieben und es auch im Stadtrat gesagt:
„Ordnungspolitisch hat die Stadt Leipzig bereits kapituliert. Halte- und Parkverstöße gem. StVO §12 werden kaum geahndet, wenn doch dann nur mit Bußgeldern.“
Das muss sich dringend ändern, ein wichtiger Aspekt zur Unfallvermeidung ist das Freihalten der Radwege. Hier muss konsequent das Falschparken kontrolliert und geahndet werden. Am Bestem müssen Falschparker dort konsequent abgeschleppt werden. Das tut weh, weil es eben nicht nur Geld sondern auch Zeit für den Falschparker kostet, und bringt Effekte, auch für die städtischen Kassen – besonders aber für Sicherheit der Radfahrenden. Ich werde dran bleiben.
Titelbild von Pixaline auf Pixabay, Radwegparken von Twitter