Das Straßenpflaster steht unter Denkmalschutz – unter anderem damit begründet das Amt für Stadtgrün und Gewässer, die Ablehnung des Antrags der Linksfraktion. Dieser begehrt, dass in der Simildenstraße in Leipzig-Connewitz die „Anpflanzung von Straßenbäumen in der Simildenstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu veranlassen“ ist.
Schauen wir uns doch mal das Bild im oben verlinkten LZ-Artikel an und fragen uns, wie sieht das mit dem denkmalgeschützten Straßenpflaster aus. Wobei natürlich zu bemerken ist, dass die Ablehnung wegen Denkmalschutz wie folgt begründet wurde:
„Die Baumpflanzung wäre mit einer Teilzerstörung der originalen Straßendecke verbunden und hätte erheblich beeinträchtigende Wirkung auf die Erscheinung des Straßenzuges.“
„Die Erscheinung des Straßenzuges“ ist natürlich, gegenüber dem Originalzustand zur Bauzeit, massiv durch parkende Autos gestört. Diese gab es damals nicht – also weg damit! Oder ist das Aufstellen eines Parkverbotsschildes ein Eingriff in den Denkmalschutz, der die Störung des Gesamtbildes durch parkende Autos überschreitet?
Vorteil der Baumpflanzung wäre, neben den Klimaeffekten auch, dass Original-Pflastersteine zur Schließung des, jetzt asphaltierten, Endstücks des Rest-Pferdebahngleises frei würden. Denkmalschutztechnisch wäre die Entfernung des Asphalts auf jeden Fall erforderlich.
Da die Schlaglöcher im historischen Straßen- und Gehwegpflaster wohl eher nicht unter Denkmalschutz stehen, wird dieses Stück der Simildenstraße wohl irgendwann saniert werden. Dann können die Leitungen umgelegt und Bäume gepflanzt werden.
Ansonsten bitte die Autos raus und Freigabe nur für Pferdefuhrwerke, Fahrräder und Fußgänger – wegen des Denkmalschutzes.
Der Text wurde auch als Kommentar zum oben verlinkten Artikel eingestellt.