Josef A. Köhler 7

Einzelhaft
Es waren aber die gleichen Methoden, die auch die Häscher des KGB am 7. Juni 1953 anwandten, als sie mich in den Abendstunden in Berlin an der Ecke Tieckstraße – Chausseestrasse niederschlugen, halb bewußtlos in einen Opel Kapitän zerrten, fesselten und dann im Untersuchungsgefängnis in Hohenschönhausen in die Zelle Nr. 13 sperrten. Einundvierzig Tage Einzelhaft, bei sich tagtäglich wiederholenden Nachtverhören ohne Gewalteinwirkung, mit der ständig wiederkehrenden stereotypen Frage nach meinen Auftraggebern und meinen Verbrechen, die ich gegen die Sowjetvölker begangen hätte, folgten bange Monate in einem Untersuchungsgefängnis in Karlshorst, von wo ich über das Etappengefängnis in der Magdalenenstraße in Lichtenberg zusammen mit anderen Verurteilten nach Moskau und weiter an den Polarkreis in das Arbeitsbesserungslager Wessljana deportiert wurde.
Ca. 1987 schrieb Josef Köhler diesen Text, eines von mehreren Fragmenten seiner Lebenserinnerungen die er nie beenden sollte.
Ein weiterer Auszug beschäftigt sich mit seinen Gefühlen in der Haft.
Es war der 7. Juni 1951, als ich abends gegen 24.00 Uhr in der Zelle Nr. 13 des Untersuchungsgefängnisses in Hohenschönhausen landete. Mehrere unfreundliche Herren hatten mich in der Chausseestraße überwältigt, in einen alten Opel gezerrt und in dem Gebäude, das Stefan Heim, Walter Janka u.a. näher beschreiben, stereotyp aufgefordert, zu sagen, wer meine Auftraggeber seien und welche Verbrechen ich gegen die Sowjetunion begangen und geplant habe. Nun stand ich in der Zelle. Nr. 13 – eine Unglückszahl. Vier Schritte vor und zurück. Zwei Schritte zur Seite. Vierundzwanzig Stunden lang, Tag für Tag. Von 22.00 bis 06.00 Uhr Nachtruhe – bei gleißendem Licht. Empfunden habe ich alles, was auch die anderen beschreiben. Monatelang. Allein. Einzelhaft

Der Kommentar von mir war:

Wie bereits beschrieben, wurde +Josef A. Köhler am 07.06.1951 verhaftet. Er wurde vom MfS der DDR an die sowjetischen Sicherheitsorgane übergeben und im Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen inhaftiert. Über den Aufenthalt in diesem Gefängnis liegen keine Dokumente vor.
Am 10.07.1951 stellte der stellvertretende Leiter der Abteilung „OS“ (Osoboje sowestschanie – Sonderberatung) der Verwaltung des Bevollmächtigten des Ministeriums für Staatssicherheit der UdSSR in Deutschland, Oberstleutnant Pachomow eine „Verfügung über die Festlegung des Maßes des Freiheitsentzuges“ aus.
In dieser hieß es:
Josef Keller (Köhler – vgl. letzten Beitrag) ist überführt, Verbrechen lt. Paragraph 58-14 des Strafrechts der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik begangen zu haben, weshalb ich unter Berücksichtigung des Umstands, daß Keller sich auf freiem Fuß befand und sich der Untersuchung und dem Gericht entziehen kann sowie auf Grundlage der Paragraphen 145 und 158 des Strafrechts der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik folgendes verfügt habe:
Als Maßnahme zur Verhinderung des Untertauchens und der Verhinderung von Untersuchung und Gerichtsverfahren hat Josef Keller unter Arrest zu stehen, wovon der Verhaftete mit Unterschrift dieser Verfügung entsprechend Paragraph 146 des Strafrechts der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik in Kenntnis zu setzen ist.
+Josef A. Köhler wurde also in das Untersuchungsgefängnis Berlin-Karlshorst verbracht. Dort fanden im Zeitraum vom 22. Juli 1951 bis 31.01.1952 insgesamt 53, durch Dokumente nachweisbare, Verhöre mit einer Gesamtdauer von 173 Stunden statt. Ein großer Teil der Verhöre wurde in den Nächten durchgeführt.

In der Heimat passierte inzwischen folgendes:

+Josef A. Köhler war also am 06.06.1951 nach Berlin gefahren, welche Begründung er seinen Eltern oder seiner Lebensgefährtin gegenüber angab, ist nicht bekannt. Als er nicht zurückkam war wahrscheinlich allen Betroffenen klar was das bedeutete. Was Elsbeth Krüger unternahm ist nicht bekannt, aber seine Eltern, die zum zweiten Mal Ihren Sohn verloren hatten, begannen nach einer Zeit des Wartens mit Nachforschungen.
Bestimmt waren sie auf dem Polizeirevier und bei anderen Dienststellen in Leipzig, ehe sie sich entschlossen an die Regierung der DDR zu schreiben. Leider ist dazu nur ein Teil des Briefwechsels erhalten, aber dieser ist symptomatisch.
Die Präsidialkanzlei der DDR schrieb am 26.03.1952 eine Eingangsbestätigung für ein Schreiben an den Präsidenten der DDR, in der es heißt:
Der Präsident hat auf Ihrer Eingabe für Ihren Sohn Josef Köhler den Minister für Staatssicherheit, Willy Zaisser, ersucht, die Überprüfung des Gesuchs zu veranlassen und Ihnen über das Ergebnis Mitteilung zu machen.
Da es wahrscheinlich bis Herbst 1952 keine Antwort gab, müssen sich die Eltern nochmals an den Präsidenten gewandt haben, denn mit Schreiben vom 22.10.1952 wird nochmals die Weiterleitung an das Ministerium für Staatssicherheit der DDR angekündigt.
Am 20.11.1952 schrieb Anton Köhler an den Minister für Staatssicherheit, Willy Zaisser, direkt eine Anfrage zum Verbleib seines Sohnes und bat um die Mitteilung über den Verbleib.
Ganz abgesehen von dem Kummer und der Unsicherheit, die mich und vor allem meine Frau als seine Mutter nicht mehr losläßt und immer mehr zermürbt. Ich bitte herzlich, uns aus der Unsicherheit zu erlösen. Schon der Bescheid, daß er lebt, wäre für uns eine Erleichterung.
Auch auf dieses Schreiben blieb unbeantwortet. Unerklärlich ist, dass die Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im Jahre 1958 behaupteten, dass sie von der Verhaftung keine Kenntnis hatten. Die Verhaftung wurde schließlich von der Abt. VIII durchgeführt.
Das letzte vorhandene Schreiben der Eltern ist vom 16.09.1953. Mit diesem wandten sie sich an Otto Nuschke, den stellvertretenden Ministerpräsidenten. Ob auf dieses Schreiben eine Reaktion erfolgte ist nicht bekannt.
Zu dem Vorgang wurden von mir Anfragen an das Bundesarchiv und das Staatsarchiv Sachsen gestellt, dort sind aber keine Akten vorhanden. Auch in den Akten der BStU ist nur der der Vermerk über die Unkenntnis des MfS zu finden.

Hier noch zwei weitere Begebenheiten in dieser Zeit, die auf den weiteren Lebensweg von +Josef A. Köhler Auswirkungen haben sollten.

Wie schon erwähnt war Josef A. Köhler Mitglied der SED.
Im Mai 1951 erfolgte innerparteilich eine Überprüfung der Parteidokumente. Dies bedeutete, dass die Dokumente abgegeben wurden und eine Empfangsbescheinigung ausgestellt wurde. Im Falle von+Josef A. Köhler ist diese vom 21.05.1951 datiert. Er hatte diese Bescheinigung bei der Verhaftung dabei. Sie wurde vom sowjetischen Nachrichtendienst zu den Akten genommen und 1988 im Verlaufe des Rehabilitierungsverfahrens vorgelegt. Als +Josef A. Köhler zur Ausgabe des Dokumentes nicht erschien, wurde durch seine Parteiorganisation vermutet, er habe sich nach Westdeutschland abgesetzt und Josef Köhler wurde aus der SED ausgeschlossen.
Nach den Ausführungen des Gen. Jahn wurde mein Ausschluß aus der Sozialistischen Einheitspartei beschlossen, da ich bei der Aushändigung der Parteidokumente nicht anwesend war. Meine Abwesenheit war Anlaß zu der Schlußfolgerung, daß ich republikflüchtig sei, womit auch der Ausschluß begründet wäre. schrieb er 1963 an die SED.
Eine Überprüfung, betreffs der genauen Umstände, von Seiten der Partei scheint nicht stattgefunden zu haben.

Da durch +Josef A. Köhler die Studienveranstaltungen nicht mehr besucht wurden und kein Antrag auf Immatrikulation für das nächste Studienjahr gestellt wurde, endete sein studentischer Status wahrscheinlich automatisch.
An der Karl-Marx-Universität gab es jedoch noch einen Vorfall, der später Auswirkungen hatte. Prof. Dr. Olesch, bei dem +Josef A. Köhler studierte, verließ, vermutlich illegal, die DDR und wurde an der Universität in Köln angestellt

Josef A. Köhler 6

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit der Deutschen Volkspolizei wollte Josef A. Köhler studieren.
Da er aber kein Abitur hatte, oder dieses nicht nachweisen konnte,musste er die Zugangsberechtigung zum Studium erwerben.Bei der Befragung durch KGB und MfS sagte er 1988 dazu: Fürdieses Studium mußte ich damals an der Arbeiter- und Bauernfakultät eine Begabtenprüfung ablegen. Nach meiner Entlassung aus der Deutschen Volkspolizei bereitete ich mich vom 1. 4. 1950 bis Anfang Juli 1950 auf diese Prüfung vor,und zwar an der Arbeiter- und Bauernfakultät zu Leipzig und am Slawistischen Institut der Universität Leipzig, wo die Prüfung selbst vom 5. 7. – 7. 7. 1950 stattfand.
Mit Schreiben der Arbeiter und Bauern Fakultät (ABF) vom 07.07.1950 wurde er zum Studium an der Karl-Marx-Universität Leipzig, Fakultät Slawistik, zum Studium zugelassen und wurde für das Herbstsemester 1950 immatrikuliert. Nach späteren Aussagen von Josef A. Köhler, studierte er die russische Sprache. Elsbeth Krüger,seine damalige Lebensgefährtin, gab jedoch 1964 bei einer Vernehmung zu Protokoll er ging zu dieser Zeit zum Studium an die Karl-Marx-Universität in Leipzig wo er Slavistik (insbesondere die chinesische Sprache) studierte .
Man könnte dies nun als Erinnerungsfehler bezeichnen, aber auch aus anderen Dokumenten geht hervor, dass Josef A. Köhler für das Studium der Slavistik und der Sinologie immatrikuliert war.
Die Studentenakte aus dem Archiv der Universität Leipzig ist unergiebig, was die Teilnahme an Studienveranstaltungen betrifft. Es sind auch keine Zensuren oder abgelegten Prüfungen vermerkt.
Die einzige Person, die namentlich genannt wird ist sein Mentor für die Begabtenprüfung und späterer Institutsleiter, Prof. Dr. Olesch.
Josef A. Köhler wurde im Herbst 1949, nach Ablauf der Kandidatenzeit, Mitglied der SED. Der genaue Termin ist nicht bekannt, er erhielt aber das Mitgliedsdokument Nr. IV/2055941und war während des Studiums Mitglied der Parteiorganisation Uni, Phil.I.
Außerdem war er sowohl in der Stadtbezirksleitung Leipzig 81/82 aktiv und hatte Verbindungen zur Bezirksleitung Leipzig der SED.
Im Herbst 1950 mietete Josef A. Köhler eine Wohnung, genauer gesagt den Teil einer Wohnung, in der Balzacstraße 17 (Leipzig-Mitte) für seine Eltern und holte diese nach Leipzig. Er selbst zog ebenfalls dort ein. Wie das gemeinsame Wohnen mit Elsbeth Krüger weiter ging ist nicht bekannt.
Da sein Vater, Anton Köhler, nicht sofort eine feste Arbeit in Leipzig fand, pendelte dieser zeitweilig weiterhin nach Thüringen.
Anton Köhler schrieb dazu in einem Lebenslauf von1956: Vom Dezember 1950 bis Februar 1951 arbeitete ich hier in Leipzig bei der Fa. Augustin (Glaserei), Leipzig O-5, Erich-Ferl-Straße 30. Von Februar 1951 bis zu Ende der Frühjahrsmesse arbeitete ich als Messeaushilfe bei der Fa. Pabst und Böttcher, Leipzig C-1, Hohe Straße 27. Anschließend arbeitete ich, da es zu dieser Zeit hier in Leipzig keine Möglichkeiten gab, bei der Fa. Georg Walter, Bau- und Möbeltischlerei, in Völkershausen / Rhön als Tischler bis Dezember 1951

Am 07.06.1951wurde Josef A. Köhler gegen 21.00 Uhr in Berlin, Tieckstraße, von Mitarbeitern der Abt VIII des MfS verhaftet und den sowjetischen Behörden übergeben.

Der Kommentar dazu war:

Zu der Zeit April 1950 bis Juni 1951 sind einige Ergänzungen nötig. Die Angaben stützen sich in erster Linie auf die Studentenakte aus dem Archiv der Universität Leipzig, auf verschiedene Akten bei der BStU und auf persönliche Dokumente aus der Hinterlassenschaft von +Josef A. Köhler . Leider ergibt sich aus diesen Unterlagen ein uneinheitliches Bild. Dazu zählt unter Anderem die Auswahl der Sprachen, die Josef A. Köhler lernte. In einigen Dokumenten ist die Rede von Russisch, in anderen von Russisch und Chinesisch. Geht man davon aus, dass +Josef A. Köhlervor dem Krieg bereits Englisch gelernt hatte, so ergibt sich ein interessantes Bild. 1950 schlossen die Sowjetunion und die VR China einen Freundschaftsvertrag, die DDR und die VR China schlossen ein Handelsabkommen. Es war also abzusehen, dass der direkte Kontakt mit chinesischen Bürgern und Institutionen zunehmen würde. Die Beherrschung der chinesischen Sprache, zumal mit der gleichzeitigen Beherrschung von Russisch und Englisch, war also gerade in einer Universitäts- und Messestadt, von Interesse. Später wird +Josef A. Köhler aber stets behaupten, dass er kein Englisch sprach, von dem Studium der Sinologie war nur am Rande die Rede.
Auch die Finanzierung seines Lebensunterhaltes gibt einige Rätsel auf. In seinem Aufnahmeantrag für Studienbewerber gibt er zur Finanzierung an: Finanzierung durch Jesuiten Stiftung. Die Frage in welcher Höhe, beantwortet er wie folgt: Voller Gebührenerlaß und Internatskosten.
Abgesehen davon, dass er nicht im Internat wohnte und somit keine Internatskosten anfielen, haben meine Recherchen bei der Gesellschaft Jesu (Jesuiten) ergeben, dass er keine Unterstützung von diesen bekam. Er erhielt also nur das staatliche Stipendium von 130,00 DM der DDR.
Am 12. April 1951 wurde vom Rat der Stadt Leipzig, Ermittlungs- und Vollzugsamt, ein Ermittlungsverfahren gegen +Josef A. Köhler eingeleitet. Im Ermittlungsauftrag heißt es: Die Ermittlungen sind äußerst vorsichtig anzustellen, da es sich um einen klugen und wachsamen wahrscheinlichen Gegner handelt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass der Auftrag korrigiert wurde. Ursprünglich war der Familienname Keller eingetragen. Zufall kann dies nicht sein, ergibt sich aber logisch wenn man die russische Schreibweise des Namens Келер [Keler] zur Grundlage nimmt. Daraus folgt voraussichtlich eine Auftragserteilung von Seiten der sowjetischen Organe. Dieser Ermittlungsbericht beinhaltet eine Menge sachliche Fehler, welche auf eine oberflächliche Ermittlungsarbeit hindeuten, auch die persönlichen Einschätzungen (die durchweg negativ sind) lassen auf eine solche schließen. Er ist aber das einzige Dokument aus dem hervorgeht, dass seine Lebensgefährtin Elsbeth Krüger mit ihm gemeinsam in der Balzacstraße 17, also bei seinen Eltern, wohnt.
Die Festnahme am 07.06.1951 erfolgt durch das MfS, im Auftrag sowjetischer Organe. Der sowjetische Haftbefehl liegt mir vor, ist allerdings noch beim Übersetzer.

Josef A. Köhler 5

Josef A. Köhler wurde am 23.09.1948 aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft entlassen.
Da er sich bereits während der Gefangenschaft für den Dienst bei der Deutschen Volkspolizei (DVP) verpflichtet hatte, wurde er nach der Heimkehr sofort in deren Reihen aufgenommen. Ebenso wurde er nach seiner Heimkehr Kandidat der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).

Über seinen Dienst bei der DVP schreibt er in einem Lebenslauf von 1950:

Am 23.9.48 wurde ich aus der sowjetischen Gefangenschaft entlassen und in den Bestand der Volkspolizei versetzt.
Vom 23.9.48 bis 20.10.48 war ich Gruppenführer in der 1. Polizei-Abteilung (Bereitschaft?-d. Übers.)
Vom 20.10.48 bis 20.12.48 war ich Dolmetscher bei der Landesverwaltung der Polizei in Dresden.
Vom20.12.48 bis 1.7.49 war ich bei der Kriminalpolizei (Abt. Fahndung) in Leipzig.
Vom1.7.49 bis 20.12.49 arbeitete ich als stellvertretender Leiter der Abteilung zur Registrierung ehemaliger Offiziere der deutschen Wehrmacht.
Seit dem 20.12.49 arbeite ich als 2. Stellvertreter des Leiters des Sekretariats der Kriminalpolizei in Leipzig.

1988 gab er etwas ausführlicher zu Protokoll:
Am 27. 9. 1948 kam ich mit ca. 40 Mann von Fürstenwalde nach Leipzig. Wie bereits erwähnt, waren wir bereits als Volkspolizisten eingekleidet worden. Wir wurden der 1. Bereitschaft der Deutschen Volkspolizei in Leipzig zugeordnet. Zunächst hatten wir jedoch 14Tage Urlaub. Ich wurde in Leipzig als Oberwachtmeister und Leiter der Fahrradstaffel eingesetzt. Im Oktober 1948 wurde ich nach Dresden zur Abteilung Grenze und Bereitschaft des Landes Sachsen als Dolmetscher und Übersetzer eines sowjetischen Beraters abkommandiert. Dieser hatte mich in Leipzig bei der Besichtigung der Bereitschaft der Volkspolizei kennengelernt und mitgenommen .Ab 20. 12. 1948 wurde ich zum Präsidium der Deutschen Volkspolizei in Leipzig, zur Abteilung Kriminalpolizei, versetzt. Ich erhielt eine Ausbildung als Fahnder und wurde im operativen Dienst eingesetzt. Bemerken möchte ich in diesem Zusammenhang, daß ich in diesem Präsidium die Funktion eines Sekretärs für Kultur hatte, da ich dort einen Chor, ein Orchester sowie eine Laienspielgruppe gründete bzw. gründen ließ. Mit Gründung der Dienststelle VP4 in Leipzig, etwa im Mai / Juni 1949, wurde ich stellvertretender Leiter dieser Dienststelle. Arbeitsgegenstand dieser Dienststelle war, sich um die Wiedereinsetzung ehemaliger Naziwirtschaftsspezialisten zu kümmern. Etwa im Oktober 1949 war diese Tätigkeit beendet und ich kam zurück zum Präsidium der Deutschen Volkspolizei Leipzig als Schulungsverantwortlicher der Abt. Kriminalpolizei. Am 31. 3. 1951 [1950 T.K.] schied ich auf eigenen Wunsch aus der Deutschen Volkspolizei aus.

Am13.03.1950 stellte er den Antrag auf vorzeitige Kündigung des Dienstverhältnisses. Er begründete dies mit seinem Wunsch ein Studium aufzunehmen. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Mit Wirkung vom 01. April 1950 endete seine Dienstzeit bei der DVP.

Mein Kommentar dazu war folgender:

Die Aktenlage für die Dienstzeit von +Josef A. Köhler bei der Deutschen Volkspolizei ist insofern problematisch, da die Personalakten aus dieser Zeit, bereits vor 1988, ersatzverfilmt wurden. Es wurden nicht alle Unterlagen berücksichtigt, sondern nur die Kernakten.
Somit musste ich mich bei der Beschreibung der Dienstzeit meist auf die verschiedenen Lebensläufe stützen.

Für diesen Lebensabschnitt ist aber von Bedeutung, dass er seine Quartier in Leipzig bei der Familie Elli und Arno Hunger nimmt. Diese Familie taucht auch in der Kriegsgefangenenpost auf, konnte allerdings noch nicht identifiziert werden.
Irgendwann im Laufe des Jahres 1949 lernte er Frau Elsbeth Krüger kennen. Diese arbeitete ebenfalls bei der Polizei (Pol.Ass. lt. Einwohnerverzeichnis). Das Verhältnis der beide führte dazu, dass +Josef A. Köhler zeitweilig zu Frau Krüger in die Wiebelstr. 9 in Leipzig Anger-Crottendorf zog.
Frau Krüger gab später zu Protokoll, dass +Josef A. Köhler bei der Abteilung K5 (Vorgänger des MfS) gearbeitet hätte. Diese Aussage konnte aber nicht bestätigt werden.
Die Entlassung aus dem Dienst ist ebenfalls interessant. So gibt er in seinem Antrag an, dass er ein Studium an der Berliner Humboldt Universität aufnehmen würde.
In der Personalabteilung des Polizeipräsidiums fällt niemandem auf, dass +Josef A. Köhler , nach seinen Angaben im Lebenslauf, gar kein Abitur hat. Somit kann er keine Bestätigung für eine Immatrikulation haben.