6. KW 2020 – Alles Thüringen, oder was?

Das Polit-Chaos in Thüringen nimmt auch am Sonntag nach der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten nicht ab und es erreicht die Bundespolitik. War das schon alles in dieser Woche?

Thüringen

Also gut, ich fange mit dem Hauptthema der Woche an, ich hatte ja bereits etwas dazu geschrieben und möchte mich nicht wiederholen. Allerdings ein paar Anmerkungen:

1. Es wurde Deutschlandweit besonders gegen die FDP demonstriert. Soweit, so schlecht – für mich gehört die CDU in den Fokus der Aufmerksamkeit. Wie ich schon schrieb, Mike Mohring hätte sich ja selbst zur Wahl stellen können. Hat er nicht getan, meiner Meinung nach weil er genau das befürchtete (oder ahnte) was Thomas Kemmerich passierte. Also die FDP als Bauernopfer für die CDU, oder so ähnlich. Wer mich kennt, weiß natürlich, dass ich die Angriffe auf FDP-Einrichtungen oder Personen, besser Gewalt als politisches Mittel in einer Demokratie, strikt verurteile. Solche Angriffe sind keine politischen Statements – Das ist apolitische Randale. Ich muss mich davon nicht distanzieren, andere sollten darüber nachdenken.

2. Nach dem Rücktritt von Kemmerich soll nun der Ministerpräsident neu gewählt werden und schon schießen „tolle“ Thesen in den Thüringer, besser Bundesdeutschen, Himmel. Ganz klar: Wenn die AfD für Bodo Ramelow stimmt, kann er die Wahl trotzdem annehmen! Im Gegensatz zu Kemmerich wäre er nämlich, spätestens im dritten Wahlgang, auch ohne diese Stimme gewählt worden. Die Forderung, dass die CDU-Abgeordneten Ramelow wählen müssten ist absurd, das würde den Anschein einer parlamentarischen Mehrheit erwecken. Ganz klar: r2g kann nur eine Minderheitsregierung bilden.

3. Bei allem Aktionismus der Parteien auf Bundesebene müssen wir wohl vieles den Thüringern überlassen. Wenn nämlich die Bundesspitzen jetzt über alle Personalien, auch auf Landesebene, entscheiden werden sich bald WählerInnen fragen, warum sie überhaupt noch in der Region wählen sollen. Hier gehe ich jetzt weg von Thüringen und in die Ebene der Stadtpolitik.

Leipzig – OBM-Wahl

Runde 2 der Wahl des Leipziger Oberbürgermeisters steht an und es sind noch drei KandidatInnen übrig. Die Kandidatinnen der Linken, der Grünen und der Partei „Die Partei“ haben zurückgezogen und eine Wahlempfehlung für Burkhard Jung abgegeben. Der AfD-Kandidat ist ebenso zurückgetreten, allerdings ohne Empfehlung – es versteht sich, dass dessen Anhänger eher Sebastian Gemkow wählen (was man ihm nicht anlasten kann), eine Empfehlung hätte ihn allerdings beschädigt. Die dritte Kandidatin, Ute Elisabeth Gabelmann, wird ihre Gründe haben im Rennen zu bleiben.

Auch hier schießen schon wieder Verschwörungstheorien ins Kraut wie:

„Dürfen Jung oder Gemkow die Wahl annehmen, wenn der Verdacht besteht dass AfD-Wähler ihn gewählt haben?“

„Hat Jung RB, also die Bebauung des Stadionvorplatzes, verkauft um sich die Stimmen der Grünen zu sichern?“

Es werden noch mehr Thesen bis zur Wahl werden.

Zum Ersten kann ich nur sagen: „Ja, sie dürfen!“ – sie wurden nämlich nicht, wie in Thüringen, von Abgeordneten gewählt. Sie wurden direkt von der Bevölkerung gewählt – da ist eine Stimmenzuordnung nicht möglich – und das ist gut so.

Das Zweite ist geradezu lächerlich. Der Oberbürgermeister ist an Beschlüsse des Stadtrats gebunden. Wenn der Stadtrat beschließt was mit dem Stadionvorplatz passiert, dann hat der OBM genau eine Stimme. Das heißt, beim derzeitigen Stadtrat ist es möglich, dass auch unter Gemkow der Stadionvorplatz nicht an RB verkauft wird.

Eine Sache noch, die völlig untergegangen ist im Trubel:

Die Sächsische Landesregierung hat geäußert, dass es 2020 keine Förderung für Straßenbau in den Kommunen gibt. Wir müssen also wohl alle Projekte neu angehen. Das haben viele nicht bemerkt.

Thüringen-Wappen Bild von skeeze auf Pixabay , Leipzig-Wappen Bild von Kaufdex auf Pixabay

Weniger Bußgelder in Leipzig, warum?

Die Stadt Leipzig hat vor kurzem so genannte „Tarnblitzer“ eingeführt, die Inbetriebnahme hat sich verzögert und der Weiterbetrieb ist fraglich. Die Leipziger Volkszeitung nahm das zum Anlass zu titeln „Leipzig versiebt Millionen bei Verkehrsüberwachung!

Wie so oft werden hier Fakten und Unsinn vermischt.

Zum Ersten ist der Rückgang von Bußgeldern an und für sich nichts Schlimmes. Er wäre sogar positiv wenn er auf regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen wäre. Dass dem nicht so ist, davon können wir uns täglich überzeugen.

Die Erhebung von Bußgelder ist aber nur ein Effekt der Verkehrsüberwachung – also des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer – und sollte nicht immer mit fiskalischen Gesichtspunkten begründet werden. Tut man dies, dann sieht das so aus als ob ein regelkonformes Verhalten nicht erwünscht wäre, weil es schlecht für den städtischen Haushalt ist.

Zurück zu den „Tarnblitzern“, alle „Blitzer“ außer den fest installierten sind getarnt. Ob sie nun in PKWs oder wie im genannten Falle in Anhängern verbaut sind ist egal. Sie messen die Geschwindigkeit und geben der städtischen Verwaltung die Möglichkeit Verstöße zu ahnden. Wichtiger ist es, dass sie eigentlich an Gefahrpunkten aufgestellt werden müssen um Unfälle zu vermeiden, nicht dort wo das meiste Geld eingetrieben wird.

Gefahrpunkte ist das worauf ich hinaus wollte. Wir haben z.B. durch Falschparker in Kreuzungsbereichen oder auf Radfahrstreifen, aber auch durch Radfahrende die bei Rot über Fußgängerampeln fahren und andere Verstöße Gefährdungen die oft größer sind als überhöhte Geschwindigkeit auf Schnellstraßen. Dieses gefährliche Verhalten wird zu selten geahndet.

Hier hilft Technik, sieht man von Abschleppwagen für Falschparker ab, wenig. Die Erfassung und Ahndung, letztendlich aber Erziehung, kann nur durch Menschen also MitarbeiterInnen der Ordnungsbehörde und der Polizei durchgeführt werden. Da stimme ich der LVZ zu, allerdings nicht einfach mit „Es fehlen Politessen“.

Nochmal zu den mir wichtigen Falschparkern, in einem anderen Zusammenhang habe ich es in meinem Blog beschrieben und es auch im Stadtrat gesagt:

„Ordnungspolitisch hat die Stadt Leipzig bereits kapituliert. Halte- und Parkverstöße gem. StVO §12 werden kaum geahndet, wenn doch dann nur mit Bußgeldern.“

Das muss sich dringend ändern, ein wichtiger Aspekt zur Unfallvermeidung ist das Freihalten der Radwege. Hier muss konsequent das Falschparken kontrolliert und geahndet werden. Am Bestem müssen Falschparker dort konsequent abgeschleppt werden. Das tut weh, weil es eben nicht nur Geld sondern auch Zeit für den Falschparker kostet, und bringt Effekte, auch für die städtischen Kassen – besonders aber für Sicherheit der Radfahrenden.
Ich werde dran bleiben.

Titelbild von Pixaline auf Pixabay, Radwegparken von Twitter