Das Verwaltungsgericht der Hansestadt Bremen hat am 11.11.2021 mit Aktenzeichen 5 K 1968/19 ein wichtiges, wenn auch eigentlich unnötiges, Urteil zum Gehwegparken gefällt. Eine Einfügung sei mir gestattet, ich kenne aus eigener Erfahrung, sowohl als Bürger, wie auch als Mitarbeiter im Abschleppdienst, die Verhältnisse in den Bremer Gebieten, die in der Klage aufgeführt sind.
Der ganze Artikel ist in der Leipziger Zeitung zu lesen.