Einige Fragen hätte ich da, Herr de Maizière,

zu dem Positionpapier der Innenminister. Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich bin kein Anhänger der radikalen Islamisten.

Mir geht es in erster Linie um Ihr und mein Rechtsverständnis und um die Frage des Rechtsstaates. Diese Frage ist, wie weit kann man Gesetze beugen?

Die Idee eines eingeschränkt gültigen Personalausweises mag bestechend erscheinen, ist sie das aber?

In Deutschland, kann meines Wissens nach, einem nicht verurteilten deutschen Staatsbürger der Personalausweis nicht entzogen werden. Wie ist das also bei dem „alternativen Personalausweis“, von Ihnen Personalausweis-Ersatzdokument genannt?

Muss eine radikalisierte Person die Absicht zur Ausreise äußern, genügt der Verdacht der Radikalisierung oder muss ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden um seine Bewegungsfreiheit einzuschränken?

Für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft wird das wohl noch komplizierter. Was ist erforderlich um einer z.B. Person mit türkischer und deutscher Staatsbürgerschaft auch den türkischen Reisepass abzunehmen? Müssen da auch türkische Organe ermitteln?

Personen die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, wie gehen Sie mit diesen um? Den Reisepass des Heimatlandes abnehmen und sie hier internieren, das wird wohl scheitern.

Zuletzt natürlich erhebt sich die Frage der Grenzkontrollen. Für Flugreisen mag ja das Personalausweis-Ersatzdokument eine Lösung sein. Einer Reise von Deutschland in die Türkei (nur als Beispiel) auf dem Landwege wird das Dokument eher nicht im Wege stehen. Im Schengen-Raum gibt es keine Kontrollen, oder bauen Sie diese auf?

Die letzte Frage:

Ist das jetzt zur Beruhigung, dient das zur Verdummung oder haben Sie die Absicht „Eine Mauer zu erbauen“?

P.S. Die mehrfache Nennung der türkischen MitBürgerInnen hat nichts mit Radikalisierungsverdacht zu tun. Es geht mir nur um die Illustration der Probleme mit doppelter Staatsbürgerschaft und der Grenze der Türkei zum IS-Gebiet.

Zwangsticket statt „fahrscheinloser ÖPNV“

das ist die Vorstellung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV).

Wenn das hier nicht mein Blog sondern Twitter wäre, dann würde ich den Hashtag #findedenFehler setzen. Da ich den Artikel nicht vollständig lesen kann, setze ich erst mal voraus, dass der in der LVZ gebrauchte Ausdruck auch so gemeint ist.

Wo ist der Fehler?

In einem älteren Artikel habe ich schon mal die Frage gestellt:

„Was kostet die LVB, oder den MDV, der Vertrieb und die Kontrolle der Tickets?“

Diese Kosten mögen unwichtig erscheinen, aber es fallen meines Erachtens nach große Summen an. Beginnend mit den Fahrscheinautomaten inkl. Wartung und Energie, den Verkaufsstellen, den KontrolleurInnen, bis hin zu den Beschäftigten, teils Volljuristen, die die Bußgelder eintreiben.

Meine Frage, in welchem Verhältnis diese Kosten zu den Einnahmen stehen, konnte mir niemand beantworten.

Ein „Zwangsticket“ für alle Leipziger bedeutet ja, dass die „Nicht-Leipziger“ etwas zahlen müssen. Oder wie ist das gemeint?

Ein „Zwangsticket“ bedeutet auch, dass die o.g. Kosten weiter, zumindest teilweise, anfallen.

Ich sehe die Zukunft nicht in einem, wie auch immer gestalteten, „Zwangsticket“.

Reden wir über fahrscheinlosen, in der Bedeutung „umlagefinanzierten“, öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Alle Leipziger finanzieren diesen über eine Umlage, der soziale Aspekt für Behinderte, kinderreiche Familien, Hartz-IV-Empfänger und weitere wird durch die Berechnung der Umlage automatisch beachtet, das muss natürlich sicher gestellt werden.

Dann erst hat das ganze Sinn.

Für die Nicht-ÖPNV-Nutzer, die jetzt vielleicht schreien „Ich will doch eure Straßenbahn nicht bezahlen!“, nur so viel: Ihr bezahlt sie jetzt schon mit – nur ihr merkt es nicht.

Ihr tragt aber auch die unnötigen, oben aufgeführten, Kosten.

Vielleicht sollte das mal jemand ausrechnen, könnte ja interessant werden.

Das Kanzleramt warnt

nicht vor Ebola oder IS, nein es warnt die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags und einige Redaktionen, wie SPON und netzpolitik. Die Verwarnung wird wegen, eindeutig so deutlich benannt, Geheimnisverrats ausgesprochen.

Im SPON-Artikel heißt es:

Das Bundeskanzleramt behält sich juristische Schritte vor, sollte es zu weiteren mutmaßlichen Leaks aus dem Ausschuss kommen.

Das wäre schon lustig zu nennen, wenn es nicht tragisch wäre.

Erinnern wir uns, Edward Snowden hat als Whistleblower (nach Kanzleramt also Verräter) Dokumente der NSA geleakt, die erst zum NSA-Untersuchungsausschuss führten.

Dieser Ausschuss beschäftigt sich also mit Ergebnissen die aus geleakten, sprich durch Geheimnisverrat bekannt gewordenen, Dokumenten gewonnen wurden. Ohne diese würde es den Ausschuss nicht geben.

Ohne Jurist zu sein, sehe ich in der Warnung des Kanzleramtes die eindeutige Nachricht:

Geheimnisverrat ist strafbar!

Fazit: Edward, tu Dir den Gefallen und komm nicht hier her!

P.S. Ihr könnt jetzt aufhören die Bundesregierung wegen „Asyl für Snowden“ anzuschreiben.