Nationale Feiertage sollten verboten werden,

zumindest in Deutschland, wo sie stets in Peinlichkeiten ausarten. So war der offizielle Nationalfeiertag der Deutschen, der 3. Oktober, in diesem Jahr bedeutungslos, da es erst der 24. Jahrestag war. Dafür wurde der 25. Jahrestag des Mauerfalls zum Quasi-Feiertag für die Deutsche Nation erklärt.

Es passte ja auch perfekt. Ohne den Kalender ändern zu müssen, hatte die Republik aufgrund des Sonntages frei – also konnte es so richtig krachen.

Bevor ich es krachen lasse, einige kurze Vorbemerkungen zum Verständnis:

Für viele der sich 1989 bereits im Erwachsenenalter befindlichen DDR-Bürger ist der wichtigere Gedenktag der 9. Oktober, der Tag, an dem die SED-Regierung kapitulierte und die Demonstrationen in Leipzig und anderswo trotz lauten Nachdenkens über eine chinesische Lösung nicht zerschlug.

Der 9. November ist eine Farce: Ob nun beabsichtigt oder wegen eines dubiosen Zettels verkündete Schabowski die Reisefreiheit „ab sofort“ und der durch das Stillschweigen der Vorgesetzten in die Resignation getriebene Oberstleutnant Jäger öffnete den ersten Grenzübergang.

Sorry Leute, da war von der „friedlichen Revolution“ keine Rede – das war der (un)organisierte Zusammenbruch des DDR-Grenzregimes, das war die Vorwegnahme einer anstehenden politischen Entscheidung der entmachteten DDR-Führung, um auch die Ostberliner an der „Revolution“ zu beteiligen.

Ein erster organisierter Versuch, die „ernsthaften Dissidenten“ an die Spitze der Revolution zu stellen, war ja schon am 4. November 1989 von der DDR-Bevölkerung nicht genügend gewürdigt worden. Da gab es die Alexanderplatz-Demonstration, die wenigstens ordentlich genehmigt war und auf der endlich mal die richtigen Namen ins Spiel gebracht wurden. In Leipzig war es ja nur eine inhomogene Menschenmasse – das konnte ja kein Dauerzustand bleiben.

Das ZK der SED hatte aber nicht weit genug gedacht, sonst hätte Schabowski die Reisefreiheit einen Tag früher oder später verkündet und somit die Überschneidung mit dem Gedenken an die Reichspogromnacht vermieden. Aber wer ist schon perfekt?

Aber jetzt Vorwärts zum 25. Jahrestag des Mauerfalls und hier bekommt auch Wolf Biermann seinen Auftritt, der ihm am 4. November 89 von den bösen DDR-Behörden verwehrt worden war. Also setzt er auch an jenem Punkt an und erklärt unter dem Beifall demokratisch gewählter Abgeordneter des Deutschen Parlaments die Partei „Die Linke“ zum „elenden Rest dessen, was zum Glück überwunden ist“. Genau, er ist beim 89er Stand und hat gerade so bemerkt, dass es die SED nicht mehr gibt und ein kleiner Teil ehemaliger SED Angehöriger beschlossen hat, linke Politik in Deutschland zu machen. Zusammen mit Westdeutschen, denen nicht einmal Nähe zur DDR-Staatspartei nachgesagt werden kann und mit vielen durch den Zeitpunkt ihrer Geburt unverdächtigen, jungen Menschen in den östlichen Bundesländern. Er bezeichnet diese Partei als „Drachenbrut“, erhebt sich selbst zum „Drachentöter“ und ist doch nicht einmal der elende Rest einer DDR-Opposition. Er war schließlich nur ein Provokateur mit Sonderstatus, so wie viele DDR-Künstler. Andere Oppositionelle wurden nicht an der Wiedereinreise gehindert – sie wurden einfach eingesperrt.

Sein Auftritt ist auch nur wichtig, weil er etwas über unser Parlament und das Selbstverständnis sogenannter Demokraten zeigt. Dazu sage ich nichts, das hat Hans Christian Ströbele besser ausgedrückt, als ich es könnte.

Gregor Gysi, der nach Biermann dran war, machte das einzige, was kein Fehler sein kann: Er reagierte wie der deutsche Waldbaum, wenn sich das rauhäutige Wildtier an ihm reibt – er blieb unerschütterlich. Danke dafür.

Ich habe oben schon angedeutet, dass es natürlich die Schuld des ZK der SED ist, wenn auf Grund des Datums aus einem „Lichtermeer“ in Erfurt ein „Fackelaufzug“ gemacht wird. Dafür sollte man die Betreffenden heute noch einsperren.

So bleibt also nur eines:

Verbietet den Deutschen nationale Feiertage!

Die können nicht feiern, es wird immer nur peinlich.

Aber wir können ja nicht mal Ostern – so wegen Tanzverbot und „Leben des Brian“. Schade eigentlich.

Ich habe noch nicht über Streiks geschrieben,

das muss ich doch gleich nachholen. Aber keine Angst, ich habe nicht die Absicht mich zum GDL-Streik zu positionieren.

Mir geht es um die mediale Betrachtung von Streiks im Allgemeinen, besonders um die Verarbeitung in den Mainstreammedien. Eine Liste der „üblichen Verdächtigen“ findet man in der VG Media.

Für diese Medien gibt es „gute Streiks“ und „böse Streiks“. Diese Einordnung liegt ausdrücklich nicht an den Forderungen die durch die entsprechende Gewerkschaft erhoben werden, noch an deren Berechtigung. Eingeordnet wird der Streik ausschließlich am bestreikten Unternehmen.

So haben wir als Paradebeispiel den „guten Streik“ bei amazon. Dort wird kritiklos die Forderung nach der Gültigkeit des Tarifvertrages Einzelhandel für die Beschäftigten unterstützt. Ob nun der Einzelhandelstarif für amazon-Beschäftigte wirklich zutrifft ist unwesentlich.*

Sollte beim online-Händler ZALANDO in Zukunft gestreikt werden, dann werden die Medien wahrscheinlich die Frage stellen, ob die dort ausgefürte Tätigkeit Handelstätigkeit oder Lagerarbeit ist. Weil ZALANDO kein Konkurrent ist. Übrigens, dort gibt es keinen Tarifvertrag – interessiert aber niemanden.

Viel wichtiger ist, dass das US-Unternehmen amazon in vielen Bereichen ein Konkurrent der Medienkonzerne ist, oder es werden könnte. Damit ist der Streik „gut“.

In dem Falle ist auch ver.di gut.

Anders beim Streik der GDL, hier geht es nicht gegen einen Konkurrenten also können die Medien gegen die böse Gewerkschaft und ihren bahnsinnigen Chef argumentieren. Auch hier ist es nicht wichtig ob der Streik berechtigt ist.

Die Medienkonzerne haben, wie alle Konzerne, einen gemeinsamen Feind. Dieser Feind sind „unkooperative Gewerkschaften“. „Kooperative Gewerkschaften“ sollten eigentlich ein Widerspruch in sich selbst sein.

Auch ver.di und die EVG sind also nur momentan die „guten Gewerkschaften“, das kann sich beim nächsten Streik ändern.

* Ich habe nicht die Absicht die Forderung der amazon-Beschäftigten in Frage zu stellen. Es handelt sich um ein Bespiel der Darstellung in den Medien.

P.S. Ein Hinweis noch zum Streik der GDL. Schlagzeilen wie Opfer des Monster-Streiks! Zeigen nur eines: Streiks tun weh und erregen Aufmerksamkeit. Das ist das Ziel von Streiks. SPD-Politiker und bundesdeutsche Gewerkschaftler begrüßten früher sogar Generalstreiks – allerdings die im Ausland.

Niemand hat die Absicht zu überwachen?

Der Kreis schließt sich. Ich meine hier den sinnbildlichen Kreis der anlasslosen Totalüberwachung – was sonst.

Nachdem die BürgerInnen in Deutschland trägerweise nicht bereit waren, für einige Euro Einsparungen bei der Kfz-Versicherung, eine blackbox zur Überwachung in ihre Autos einbauen zu lassen, soll die Mauterfassung das Problem beheben.

Natürlich „hat niemand die Absicht“ uns zu überwachen, genau sowenig wie bei Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenerfassung und ähnlichen Maßnahmen.

Aber vorsichtshalber hat das Bundeskriminalamt (BKA) schon mal den Zugriff auf die Mautdaten beantragt. Selbstverständlich nur für kriminelle Aktivitäten und nur in Ausnahmefällen.

Der Verkehrsminister das ist der, der die elektronische Mautplakette will, versichert uns im gleichen Artikel, „kein Bürger müsse befürchten, dass mit den Daten Bewegungsprofile gespeichert werden könnten.“

Hallo Herr Dobrindt, wenn die ZEIT-ONLINE das nicht falsch formuliert hat, man kann mit diesen Daten Bewegungsprofile speichern wenn sie erfasst werden.

Man wird das auch tun, wenn man es für erforderlich hält.

Eine Begründung wird sich finden, wie immer. Ob nun Schwerkriminalität, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Terrorismus oder was auch immer.

Sind die Daten einmal erfasst, dann wecken sie Begehrlichkeiten.

Ob die prognostizierten Einnahmen durch die Maut kommen ist fraglich.

Die Überwachung kommt auf jeden Fall. Ob nun früher oder später ist egal.

P.S. Wer den Artikel auf ZEIT-ONLINE aufmerksam gelesen hat, wird sich evt. fragen wie der Schluss „Eine Übermittlung der Daten an andere Behörden sei nicht vorgesehen. So ist es auch im Gesetz für die Lkw-Maut festgelegt.“ mit der Aussage zusammenpasst, dass der „Autobahnschütze“ scheinbar mittels der LKW-Mautdaten ermittelt wurde.