Michael Seemann ist mein Held!

Das ist zwar etwas ironisch, aber es ist schon was dran. Wer außer Michael Seemann, könnte in Kurzform (erstens, zweitens, drittens) präzise und lesbar zusammenfassen worum es bei dem Kampf für den Schutz der Privatsphäre nicht geht. Zumindest mir nicht.

Warum stimme ich ihm nicht zu?

„Für die überwachende Instanz ist es egal, ob sie mich wegen eines öffentlichen Tweets oder einer privaten E-Mail zur Verantwortung zieht. Mir übrigens auch.“ [1]

Mir hingegen ist es nicht egal, ob die Kenntnisse der Strafverfolgungsbehörden aus einem öffentlichen Tweet oder aus einer privaten E-Mail kommen. Schon gar nicht ist mir egal, wenn sie von meiner Festplatte kommen. Dort habe ich meine Gedanken skizziert. Gedanken, die ich nicht oder noch nicht mit der Öffentlichkeit teilen will. Genau so wenig ist es mit egal, wenn die Erkenntnisse aus einem Brief stammen, den ich jemandem geschickt habe. Dem Autor Michael Seemann, ist es gewiss auch nicht egal, wenn sein nächster Artikel vorzeitig bekannt wird.

Ich habe mich bereits zum Schutz der Privatsphäre im Social Media, im Speziellen, und im Net im Allgemeinen geäußert. Dort gibt es keinen Schutz. Was ich dort öffentlich mache, sei es auch anfangs für einen geschlossenen Empfängerkreis, ist öffentlich.

Michael Seemann schreibt:

„Gäbe es eine intakte Privatsphäre, könnte sie uns nur dann vor Unterdrückung bewahren, wenn wir unsere Eigenschaften und Meinungen in ihr verbergen. „ [1]

Und wenn ich das will?

Steht mir das nicht zu? Es geht ja nicht um Hautfarbe, sexuelle Orientierung und andere Eigenschaften, die Michael Seemann im Artikel beschreibt. Es geht um die generelle Frage; „Habe ich das Recht etwas für mich zu behalten?“ oder gibt es Jemanden der alles über mich wissen muss.

Bevor ein falscher Eindruck entsteht, Michael Seemann hat einen mir wichtigen Terminus vergessen. Dieser ist anlasslos. „Für mich behalten“ bedeutet keinen Freibrief für kriminelle Taten. Für die Verfolgung dieser ist aber immer die Verhältnismäßigkeit der Überwachung ausschlaggebend. Ein konkreter „Tatverdacht“ muss vorliegen. Dann gibt es auch kein Brief- oder Telefongeheimnis mehr.

Wenn Michael Seemann also schreibt;

„Statt die Privatsphäre gegen die Beobachtung zu verteidigen, sollten wir vielmehr gegen die Instanzen der Bestrafung kämpfen: Autoritäre Grenzkontrollen, rassistische Polizeianordnungen, homophobe Strukturen in der Gesellschaft, ungerechte Gesundheitssysteme und institutionelle Diskriminierung sind die eigentlichen Problemfelder der Überwachung.“ [1],

dann frage ich mich, ob es eigentlich Zufall ist, dass viele Aktivisten des Schutzes der Privatsphäre gleichzeitig gegen die von Michael Seemann aufgezählten Probleme ankämpfen und sich öffentlich positionieren?

Das ist kein Widerspruch, meine ich.

Zum Abschluss noch folgendes. Im Text wird oft das (verniedlichende) Wort „Beobachtung“ verwendet. So hier;

„Die Macht, mich zu bestrafen, wenn ich mich den Vorstellungen des Überwachers nicht gemäß verhalte, ist der entscheidende Unterschied zwischen Überwachung und einer einfachen Beobachtung.“ [1]

Wir leben alle in einem Staat. In diesem Staat gibt es ein „Machtgefüge“, ein „Regelwerk“ und ein „Bestrafungssystem“ für Regelverstöße.

Wenn der Staat, in der Form seiner Organe, mich also beobachtet – wo ist dann der Unterschied zur Überwachung? Das gilt nicht nur für den Staat. Auch meine Bank, mein Arbeitgeber, mein Vermieter und andere können mich disziplinieren.

Eines ist sicher, wir müssen anders über Überwachung reden. Vielleicht anders als Michael Seemann – wahrscheinlich auch anders als ich. Aber reden wir darüber.

Wir habe übrigens nur über die online Menschen geredet. Was ist mit denen, die offline sind und trotzdem überwacht werden?

P.S. Wer es nicht bemerkt hat, ich habe mich auf „drittens“ konzentriert. „Erstens und zweitens“ sind für mich nur der rhetorische Einstieg.

Privat, Privatsphäre, post privacy

Wenn man diese Begriffe hört oder liest dann muss man sich doch fragen was sie eigentlich bedeuten. Anfangs mal eine Betrachtung zu den üblichen Thesen von Internet und Privatsphäre. Sozusagen ein technischer Teil.

Auslöser für diesen und die folgenden Artikel war unter anderem ein virtuelles Gespräch mit Martin Lindner über einen Artikel der das Thema behandelt. Es stellte sich uns die Frage was wir eigentlich unter privat und Privatsphäre verstehen. Eine Antwort gab es natürlich nicht, dafür ist das Problem zu komplex.

Ich möchte an dieser Stelle meine eigene Meinung äußern, andere Meinungen sind natürlich willkommen und erwünscht. Das Thema wurde nämlich meines Erachtens nach bisher vom Schwanz her aufgezäumt. Die meisten beschäftigen sich ja mit dem Schutz oder der Negierung der Privatsphäre ohne zu äußern was sie darunter verstehen.

Von meinen vorherigen Artikeln zum Thema ausgehend möchte ich noch mal auf meine Ansätze hinweisen.

Der erste Ansatz ist:

„Privat ist das, was ich nicht öffentlich machen will, nicht das was man nicht öffentlich machen kann.“

Warum sehe ich das als wichtig an?

Ich meine, dass es nicht an der technischen Entwicklung liegen darf welche Informationen über mich bekannt werden. Banal gesagt wäre es die gleiche Begründung wenn ein Einbruch in eine Wohnung nicht mehr bestraft wird weil die Entwicklung der Öffnungswerkzeuge sich weiter entwickelt hat.

Eine Verletzung der Privatsphäre setzt also für mich eine Aktivität voraus um das was ich nicht öffentlich machen will an die Öffentlichkeit zu bringen.

Das bedeutet aber andererseits, dass ich aktiv meine Privatsphäre wahren muss. Da besteht nun im Internet-Zeitalter eine Besonderheit. Informationen verbreiten sich schneller als je zuvor. Das ist die einzige Besonderheit.

Alles andere bleibt wie in der analogen Welt.

Ich vergleiche hier nochmals ganz banal, vielleicht allzu vereinfacht.

Soziale Netzwerke und Foren vergleiche ich einfach mit einem schwarzen Brett, einem Kneipentisch und/oder einem „vertraulichen“ Gespräch mit mehr als zwei Teilnehmern. Informationen die dort geteilt werden sind ungeschützt. Mögen die Betreiber auch noch so viele „Privacy Einstellungen“ anbieten. Diese Einstellungen verhindern nur in der ersten Stufe den Schritt in die Öffentlichkeit. Jeder Teilnehmer ist ein „Sicherheitsrisiko“ für die vertrauliche Information. Früher konnte er „schwatzen“, heute nennt man das „teilen“. Zwei Unterschiede gibt es dort zum analogen Leben. Meist ist der Personenkreis mit dem man vertrauliche Informationen teilt größer und die Freunde kannt man evt. nicht wirklich. Ansonsten geht die Verbreitung nur schneller vor sich.

Blogs und Webseiten sind Instrumente die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Ohne Wenn und Aber! Gewähre ich nur einem begrenzten Personenkreis den Zugriff dann gilt dasselbe wie für die sozialen Netzwerke.

Was bleibt also übrig?

Im Internet die Email, die Cloud und das direkte Kommunizieren in der Form von Hangout und ähnlichem. In erweitertem Sinne natürlich mein PC und der Inhalt meiner Datenspeicher. die sind über die Internetanbindung ja auch zugänglich.

Hier vergleiche ich wieder mit dem analogen Leben. Die Email ist gleichzusetzen mit dem verschlossenen Briefumschlag, die Cloud und meine Datenspeicher mit dem angemieteten Lager und dem Aktenschrank und der Hangout mit dem Telefongespräch. Vernachlässigt man hier die Indiskretion der Teilnehmer am Hangout, dann erfordert die Informationsgewinnung aus diesen Teilen der Kommunikation ein aktives kriminelles Handeln.

Natürlich ist auch das hacken von Accounts in sozialen Netzwerken eine kriminelle Handlung. Aber ehrlich, wenn man die Meldungen über die dort von NSA & Co. gewonnenen Informationen liest, dann steht meist nicht eindeutig fest ob da etwas gehackt wurde oder ob einfach mitgelesen wurde weil die Informationen öffentlich verfügbar waren oder verfügbar gemacht wurden.

Mein Fazit hier ist, dass ich meine Privatsphäre abgrenzen muss. So weit abgrenzen, dass ein Eindringen in diese ein aktives kriminelles Handeln erfordert. Ob nun im analogen oder digitalen Leben.

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Als Nächstes werde ich über meine Vorstellungen vom Begriff meiner Privatsphäre schreiben.

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P.S. Meine Meinungen zu Big Data betrachte ich in einem späteren Artikel. Ebenso Anonymität und Pseudonymität.

Das „Supergrundrecht“ Sicherheit

welches unser Bundes-Innenminister beschworen hat wird oft verspottet samt seinem Erfinder. Mit Recht!

Erst einmal muss ich sagen, dass der gestrige Zwischenfall* auf dem Airport von Los Angeles natürlich alles Andere als belustigend war. Er war für die Betroffenen eine Katastrophe.

Aber, wenn ich nun unseren BIM und seine Fans fragen könnte, dann würde ich folgende Frage stellen.

Warum konnte dieser Anschlag nicht verhindert werden?

Sind diese doch der Meinung, dass durch die flächendeckende anlasslose Überwachung eine Verbrechensprävention (oder wie sie das auch nennen) erfolgt.

Der Airport von LA ist ja nun wirklich überwacht. Kameras an allen Ecken und Enden, Sicherheitspersonal an den Monitoren usw.

Trotzdem brachte ein Mann ein Sturmgewehr mit und konnte damit in dem Terminal um sich schießen. Hat niemand gemerkt bis es zu spät war.

Auch die Alarmglocken bei NSA & Co. haben nicht geschrillt im Vorfeld. Hat er sich nie zu seinem Hass auf die TSA und andere Behörden geäußert? Oder hat es nun keiner bemerkt?

Nun sage mir noch jemand, dass jede Verletzung unserer Privatsphäre durch das „Supergrundrecht“ gerechtfertigt ist.

Auf die Antwort wäre ich gespannt.

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P.S. Ich nehme an, es kommt nun in den USA der Ruf nach mehr Kameras, mehr Personal und Bewaffnung für die Beamten. Kann ich nicht ändern.

* Der verlinkte Artikel dient wie immer nur der Illustration.