Niemand hat die Absicht zu überwachen?

Der Kreis schließt sich. Ich meine hier den sinnbildlichen Kreis der anlasslosen Totalüberwachung – was sonst.

Nachdem die BürgerInnen in Deutschland trägerweise nicht bereit waren, für einige Euro Einsparungen bei der Kfz-Versicherung, eine blackbox zur Überwachung in ihre Autos einbauen zu lassen, soll die Mauterfassung das Problem beheben.

Natürlich „hat niemand die Absicht“ uns zu überwachen, genau sowenig wie bei Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenerfassung und ähnlichen Maßnahmen.

Aber vorsichtshalber hat das Bundeskriminalamt (BKA) schon mal den Zugriff auf die Mautdaten beantragt. Selbstverständlich nur für kriminelle Aktivitäten und nur in Ausnahmefällen.

Der Verkehrsminister das ist der, der die elektronische Mautplakette will, versichert uns im gleichen Artikel, „kein Bürger müsse befürchten, dass mit den Daten Bewegungsprofile gespeichert werden könnten.“

Hallo Herr Dobrindt, wenn die ZEIT-ONLINE das nicht falsch formuliert hat, man kann mit diesen Daten Bewegungsprofile speichern wenn sie erfasst werden.

Man wird das auch tun, wenn man es für erforderlich hält.

Eine Begründung wird sich finden, wie immer. Ob nun Schwerkriminalität, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Terrorismus oder was auch immer.

Sind die Daten einmal erfasst, dann wecken sie Begehrlichkeiten.

Ob die prognostizierten Einnahmen durch die Maut kommen ist fraglich.

Die Überwachung kommt auf jeden Fall. Ob nun früher oder später ist egal.

P.S. Wer den Artikel auf ZEIT-ONLINE aufmerksam gelesen hat, wird sich evt. fragen wie der Schluss „Eine Übermittlung der Daten an andere Behörden sei nicht vorgesehen. So ist es auch im Gesetz für die Lkw-Maut festgelegt.“ mit der Aussage zusammenpasst, dass der „Autobahnschütze“ scheinbar mittels der LKW-Mautdaten ermittelt wurde.

Anonymität und Pseudonymität

sollen heute mein Thema sein. Allerdings auf meine Art, auf Vollständigkeit lege ich ausdrücklich keinen Wert. Dazu ist das Thema zu vielschichtig.

Bevor ich aber beginne möchte ich auf  Drängen eines anonymen (für die Leserschaft) Lesers eine Anmerkung machen.

Die bisherigen Beiträge zum Thema Privatsphäre beruhen zum größten Teil auf Diskussionen aus dem realen Leben. Dort komme ich mit vielen Menschen zusammen die dazu einfach keine Meinung haben und dieses Thema als nebensächlich betrachten. Deshalb auch einige stilistische Mittel die vielleicht manchem seltsam erscheinen. Ansonsten, wie immer die Packungsbeilage beachten.

Ich weiche hier von großen wissenschaftlichen Definitionen etwas ab wenn ich sage anonym ist für mich eigentlich ganz einfach namenlos im Sinne von unbekannt oder unerkannt.

Diesem Zustand der Anonymität muss nicht einmal eine Absicht zugrunde liegen. Er ist ganz normal wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege. Wenn ich in einer fremden Stadt bin, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass ich für die Passanten auf einer Straße anonym bin. Einfach ein Teil der Menschenmasse – ein anonymer Teil. Vor 40 Jahren, oder auch heute solange ich kein Handy dabei habe und meine EC Karte nicht benutze, war und ist* dieser Zustand normal. Ich wurde erst identifiziert, wenn ich mich vorstellte, Bekannte traf oder in eine Kontrolle kam und mich ausweisen musste. Diese Anonymität – das Recht mich so zu bewegen – ist ein Teil meiner Privatsphäre. Demokratische Gesellschaften schützten dieses Recht unter Anderem dadurch, dass man nicht einfach verdachtsunabhängig Bürger kontrollieren darf.

Das ist die eine Art der Anonymität, die andere ist eng verwandt mit der Pseudonymität.

In Diktaturen war und ist es normal, dass man, bis auf Ausnahmen, seine Kritik am Regime unter Decknamen, da haben wir das Pseudonym, oder ohne Namen also anonym anbringt. Dies geschieht um Verfolgungen zu entgehen. Es ist erforderlich wenn man überleben will.

Pseudonyme in Form eines Künstler- oder Nick-Namens sind eine Spielerei, denn der Träger des Pseudonyms ist nicht wirklich unbekannt.

Eine große Errungenschaft der Demokratien des 20. Jahrhunderts war nun, oder sollte es zumindest sein, dass eine Anonymität oder Pseudonymität im Sinne des vorletzten Absatzes nicht mehr erforderlich sein sollte.

Der Staat hat nun aber das Bestreben zu wissen was seine Bürger wann und wo tun und was sie denken und sagen nie abgelegt. Die technische Entwicklung hat ihm dazu Instrumente in die Hand gegeben, die er auch nutzen will.

Um dies nun zu tun ist ihm jedes Mittel recht. Ein Mittel benutzt er gern und bevorzugt. Dieses Mittel ist die Angst des Bürgers. Angst vor Terroristen, Kinderschändern, Drogen – man könnte eine lange Liste schreiben. Diese Angst muss nun geschürt und am Leben erhalten werden. Selbst die peinlichsten Entgleisungen von Politikern ändern nichts am Konzept.

Was macht nun der Bürger? Er zieht sich in die Anonymität und Pseudonymität seiner Vorfahren ,die in Diktaturen lebten, zurück. Aus Angst vor dem demokratischen Staat.

Mal ehrlich, ist das noch normal?

* Ich habe hier bewußt auf Kameras mit Gesichtserkennung und ähnliches verzichtet. Ich wollte es einfach halten.

Privatsphäre und Vorratsdatenspeicherung

sind meines Erachtens nach unvereinbar. Wie schon mehrfach betont, ist die Entstehung und Speicherung von personenbezogenen Daten nicht zu verhindern, problematisch ist aber die Verwendung. Gibt’s da Widerspruch?

Zum Ursprung zurück. personenbezogene Daten entstehen im Alltag auf vielfältige Art und Weise. Nicht immer kann ich bestimmen wo und wie sie entstehen, manche zwangsläufig, manche mit meinem Einverständnis und andere von denen ich nicht mal weiß, dass es sie gibt.

Mit meinem Einverständnis entsteht zum Beispiel der Datensatz „Thomas K. hat ein Mobiltelefon mit der Rufnummer 01……..“ bei meinem Mobilfunkanbieter. Der Datensatz wird gespeichert und bleibt mindestens solange gespeichert bis ich den Vertrag kündige. Dieser Datensatz geht nun auf die Reise in die Datenwelt. Zu meiner Bank, weil dort die Beträge abgebucht werden, zu Freunden, Bekannten und anderen Menschen und Institutionen denen ich die Rufnummer mitteile damit sie mich erreichen können. Wenn ich die Rufnummer nicht unterdrücke zu jedem den ich anrufe. Ich gehe damit bewusst das Risiko ein, dass diese, sofern sie nicht durch Gesetze gebunden sind, die Rufnummer verbunden mit meinem Namen – also den Datensatz weitergeben. Die Verwendung meiner Rufnummer durch den Mobilfunkanbieter ist gesetzlich geregelt, Ausnahmen bestätige ich mit der Anerkenntnis der AGB.

Dem Allem stimme ich ausdrücklich zu wenn ich einen solchen Vertrag abschließe.

Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nun mit konkreten Verdachtsgründen gegen mich ermitteln, kann ein Richter oder ein Gericht eine TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) gegen mich einleiten. Diese berechtigt die Strafverfolgungsbehörden alle Geräte und Möglichkeiten der Telekommunikation die mir zur Verfügung stehen zu ermitteln und zu überwachen. Das ist Gesetz ohne Wenn und Aber.

Aber die Grundlage ist ein konkreter Verdacht und eine Ermittlung!

Jeder der mit mir kommuniziert kann logischerweise in die Ermittlungen einbezogen werden. Das ist unangenehm aber unvermeidbar bei einer Ermittlung.

Mit der Vorratsdatenspeicherung ändert sich das gravierend. Selbst wenn, das bezweifle ich allerdings, Ermittlungen und konkreter Verdacht weiterhin Grundlage für eine Abfrage bleiben.

Vorratsdaten der elektronischen Kommunikation beinhalten nämlich wer wann wo mit wem auf welchem Wege womit kommuniziert.

Hier kommt nun eine Stärke und gleichzeitig Schwäche des Ermittlungsansatzes mittels Big Data zum Vorschein.

Es wird mathematisch und logisch gesucht. „Thomas K.“ wird über 6 Monate (Speicherungsfrist) abgefragt. Es wird einfach gefragt „Wer hat mit ihm elektronisch kommuniziert?“, „Wer war öfter in seiner Nähe?“, „Wer hat die gleichen WLAN-Netze benutzt?“, „Wer hat die gleichen Websites besucht?“  und so weiter und so fort. Nach einem ausgeklügelten Schema welches mathematisch logisch ist.

Somit entsteht ein Kreis von Personen die dann als ebenso verdächtig betrachtet werden wie ich. Auf diese wird nun auch das Raster gelegt.

Am Ende wird, so hoffen die Ermittler, ein enger Kreis von Verdächtigen ermittelt.

Hier mache ich Schluss. Den Rest überlasse ich eurer Phantasie.

Kurz gesagt wird mit einer Fahndung gegen mich das Privatleben von eventuell tausenden Menschen untersucht. Ihre Privatsphäre wird verletzt, ihre Verbindungen werden geprüft. Nochmals wo wann mit wem womit, wenn auch noch nicht über was, kommuniziert wurde.

Am schlimmsten finde ich aber, dass die Vorratsdatenspeicherung nur die Speicherung der Anfangsdaten bei den Anbietern betrifft. Sie sagt nichts darüber aus was mit den Suchergebnissen, den durch das Raster entstandenen Datensätzen, geschieht.

Ich glaube, dass diese gespeichert und abrufbereit bleiben.

Somit gibt es in einiger Zeit, ich spreche hier nicht einmal von Jahren, eine Verbindungsdatenbank in der sämtliche Rasterergebnisse zur weiteren Verwendung liegen.

Mit den aktuellen Daten angereichert werden dort nun über Jahre hinweg alle möglichen Verbindungen analysieret und verfeinert.

Die Vorstellung man würde auf diesem Wege Verdächtige und Terroristen finden ist absurd bei der heutigen kommunikativen Verflechtung der Menschen.

Was entstehen wird ist ein Kommunikationsschema. „Wer kommuniziert mit wem auf welchem Wege?“ und das über Jahre hinweg. Da bleibt nichts unentdeckt – Jeder wird durchschaubar, oder auch gläsern.

Die Privatsphäre eine Jeden wird durchleuchtet – ergo verletzt. Und das täglich.

Da kann ich nur Folgendes sagen.

Gerade die SPD hätte bevor sie zustimmt daran denken müssen:

Wenn es im dritten Reich Vorratsdatenspeicherung und Big Data gegeben hätte, wäre nach dem 2. Weltkrieg kein einziger Sozialdemokrat übrig geblieben. Christen auch nicht, liebe CDU/CSU.

Wehret den Anfängen!

vds