SPD: „Wir beschließen Quellen-TKÜ!“

Ach ja, liebe alte Tante SPD – das bedeutet ja „Wir stimmen alle dafür!“ und ist leider wieder mal eine Frage der Fraktionsdisziplin – nicht der freien Entscheidung der Abgeordneten.

Aber lassen wir doch mal diese Ausflüge in die Niederungen der Un-Demokratie und kommen wir zur „Quellen-TKÜ“.

Was ist das eigentlich?

TKÜ bedeutet einfach „Telekommunikations-Überwachung“ und Quellen-TKÜ ist das Abschöpfen an der Quelle, also am Endgerät. Vergleichbar ist der Einbau einer Wanze am Telefonapparat, wie man es aus alten Filmen kennt.

Die neue Wanze ist der „Staatstrojaner“.

Was macht der Staatstrojaner?

Der Staatstrojaner nistet sich auf dem Endgerät des Überwachten ein und gewährt vollen Zugriff auf alle Daten auf dem Gerät und jegliche Kommunikation die mit diesem durchgeführt wird. Endgeräte können PC, Laptop, Smartphone, Server, Smart TV und andere sein.

Was ist daran gefährlich?

Ich sage mal: „Einfach Alles!“

Zum Ersten ist diese Art von „Quellen-TKÜ“ keine Telekommunikationsüberwachung im Sinne der entsprechenden Gesetze sondern sie geht viel weiter. Durch den möglichen Zugriff auf Kameras und Mikrofone der Endgeräte und somit die Möglichkeit der Raumüberwachung entspricht diese „Quellen-TKÜ“ eher dem Großen Lauschangriff.

Zweitens werden die Staatstrojaner wohl nicht über infizierte Webseiten oder Emailanhänge sondern über Hintertüren (Backdoors) eingeschleust. Wie bereits mehrfach geschehen werden diese Backdoors aber auch von kriminellen Hackern genutzt. Das Einrichten von Backdoors ist ein Angriff auf die Sicherheit der Systeme!

Wenn Kriminelle überwacht werden, was ist schlimm daran?

Es werden ja in den seltensten Fällen Kriminelle sondern Verdächtige überwacht, schließlich soll die „Quellen-TKÜ“ der Prävention dienen. Eine solche Überwachung wird, wenn auch vielleicht nicht am Anfang, alle Kommunikationsgeräte umfassen auf die der Verdächtige Zugriff hat.

Ein Beispiel: A wird überwacht und in Zuge der Ermittlung wird B ebenfalls als potentieller Verdächtiger identifiziert. Er kommuniziert per Smartphone mit A und nutzt mehrfach andere Geräte. Er nutzt, außer seinem eigenen, das Smartphone seiner Frau und ein dienstliches Smartphone. Wer glaubt, dass nur das Smartphone von B zukünftig überwacht wird, der hat nicht verstanden was „lückenlos“ bei Überwachung bedeutet. Es werden also künftig auch die Frau B und die Kollegen die, z.B. bei einem Bereitschaftshandy, das dienstliche Smartphone nutzen. Das sind dann Kollateralschäden. Sollte im Falle eines Verdächtigen ein gemeinsam von der Familie genutzter PC existieren, dann wird eben die ganze Familie überwacht – und das lückenlos.

Es werden doch nur die Daten des Verdächtigen ausgewertet?

Wers glaubt wird selig. Telefongespräche können ja eventuell noch per Stimmerkennung dem Verdächtigen zugeordnet werden (wenn man das will), aber Email oder Chats müssen ausgewertet werden da ja der Verdächtige der Urheber sein könnte. Es werden also auch die Daten von Familienangehörigen oder anderen Mitnutzern ausgewertet. Das lässt sich nicht vermeiden – im Dienste der Sicherheit.

Die Daten werden doch gelöscht?

Ja – nein – vielleicht. Die Masse von Daten wird ja nicht in jedem Verdachtsfall ausgewertet. Meist geschieht das erst, wenn sich der Verdacht erhärtet – oder wenn aus dem Verdächtigen nachweislich ein Täter wird. So wie in fast allen Terrorismusfällen der letzten Zeit – die Täter waren bekannt, wurden aber als nicht allzu gefährlich eingestuft. Bei kompletter Datenauswertung hätte das vielleicht anders ausgesehen, diese erfordert aber manpower die kein Ermittlungsorgan leisten kann. Somit steht fest, dass die Daten jedenfalls zwischengespeichert bleiben. Sie stehen für den Fall der Fälle abrufbereit, einschließlich der Daten der Mitnutzer.

Fazit:

Die „Quellen-TKÜ“ ist ein untaugliches Instrument. Wird sie massenhaft angewendet entstehen Datensätze die nicht ausgewertet werden können, die aber einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Massenhaft wird sie angewendet werden, das ist schon daran zu sehen, dass der Begriff „schwere Straftaten“ verwendet wird.

Meiner Meinung nach haben hier Politiker und andere „Sicherheitsexperten“ zu viele amerikanische Crime-Serien gesehen, in denen anhand von facebook-Statusmeldungen Verbrecher zeitnah gefasst wurden. Ein Hinweis für diese: In diesen Serien macht Abby Sciuto auch jede DNA-Analyse in 5 Minuten und knackt nebenbei noch Passwörter.

Was wir meiner Meinung nach brauchen, um die Kriminalität nachhaltig zu bekämpfen, sind mehr gut ausgebildete PolizistInnen die Polizeiarbeit machen. Die Polizei wurde personell abgebaut und ein Neuaufbau dauert lange.

Dazu eine kleine Story:

Napoleon Bonaparte befahl, dass entlang der Landstraßen Bäume gepflanzt werden sollten, damit die marschierenden Truppen Schatten hätten. Auf Den Einwand, die Bäume bräuchten 20 Jahre bis sie groß genug wären soll er geantwortet haben: „Um so wichtiger ist es sofort anzufangen!“

P.S. Ein Hinweis an einige meiner Leser: Justiert mal eure Einstellung zur Polizei. ACAB ist keine Alternative, schon gar kein politisches Statement.

P.P.S. Es gibt ältere Artikel von mir zum Thema – ich erspare mir Verlinkungen. Empfehlenswert sind wie immer die Artikel von netzpolitik.

Privatsphäre und Vorratsdatenspeicherung

sind meines Erachtens nach unvereinbar. Wie schon mehrfach betont, ist die Entstehung und Speicherung von personenbezogenen Daten nicht zu verhindern, problematisch ist aber die Verwendung. Gibt’s da Widerspruch?

Zum Ursprung zurück. personenbezogene Daten entstehen im Alltag auf vielfältige Art und Weise. Nicht immer kann ich bestimmen wo und wie sie entstehen, manche zwangsläufig, manche mit meinem Einverständnis und andere von denen ich nicht mal weiß, dass es sie gibt.

Mit meinem Einverständnis entsteht zum Beispiel der Datensatz „Thomas K. hat ein Mobiltelefon mit der Rufnummer 01……..“ bei meinem Mobilfunkanbieter. Der Datensatz wird gespeichert und bleibt mindestens solange gespeichert bis ich den Vertrag kündige. Dieser Datensatz geht nun auf die Reise in die Datenwelt. Zu meiner Bank, weil dort die Beträge abgebucht werden, zu Freunden, Bekannten und anderen Menschen und Institutionen denen ich die Rufnummer mitteile damit sie mich erreichen können. Wenn ich die Rufnummer nicht unterdrücke zu jedem den ich anrufe. Ich gehe damit bewusst das Risiko ein, dass diese, sofern sie nicht durch Gesetze gebunden sind, die Rufnummer verbunden mit meinem Namen – also den Datensatz weitergeben. Die Verwendung meiner Rufnummer durch den Mobilfunkanbieter ist gesetzlich geregelt, Ausnahmen bestätige ich mit der Anerkenntnis der AGB.

Dem Allem stimme ich ausdrücklich zu wenn ich einen solchen Vertrag abschließe.

Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nun mit konkreten Verdachtsgründen gegen mich ermitteln, kann ein Richter oder ein Gericht eine TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) gegen mich einleiten. Diese berechtigt die Strafverfolgungsbehörden alle Geräte und Möglichkeiten der Telekommunikation die mir zur Verfügung stehen zu ermitteln und zu überwachen. Das ist Gesetz ohne Wenn und Aber.

Aber die Grundlage ist ein konkreter Verdacht und eine Ermittlung!

Jeder der mit mir kommuniziert kann logischerweise in die Ermittlungen einbezogen werden. Das ist unangenehm aber unvermeidbar bei einer Ermittlung.

Mit der Vorratsdatenspeicherung ändert sich das gravierend. Selbst wenn, das bezweifle ich allerdings, Ermittlungen und konkreter Verdacht weiterhin Grundlage für eine Abfrage bleiben.

Vorratsdaten der elektronischen Kommunikation beinhalten nämlich wer wann wo mit wem auf welchem Wege womit kommuniziert.

Hier kommt nun eine Stärke und gleichzeitig Schwäche des Ermittlungsansatzes mittels Big Data zum Vorschein.

Es wird mathematisch und logisch gesucht. „Thomas K.“ wird über 6 Monate (Speicherungsfrist) abgefragt. Es wird einfach gefragt „Wer hat mit ihm elektronisch kommuniziert?“, „Wer war öfter in seiner Nähe?“, „Wer hat die gleichen WLAN-Netze benutzt?“, „Wer hat die gleichen Websites besucht?“  und so weiter und so fort. Nach einem ausgeklügelten Schema welches mathematisch logisch ist.

Somit entsteht ein Kreis von Personen die dann als ebenso verdächtig betrachtet werden wie ich. Auf diese wird nun auch das Raster gelegt.

Am Ende wird, so hoffen die Ermittler, ein enger Kreis von Verdächtigen ermittelt.

Hier mache ich Schluss. Den Rest überlasse ich eurer Phantasie.

Kurz gesagt wird mit einer Fahndung gegen mich das Privatleben von eventuell tausenden Menschen untersucht. Ihre Privatsphäre wird verletzt, ihre Verbindungen werden geprüft. Nochmals wo wann mit wem womit, wenn auch noch nicht über was, kommuniziert wurde.

Am schlimmsten finde ich aber, dass die Vorratsdatenspeicherung nur die Speicherung der Anfangsdaten bei den Anbietern betrifft. Sie sagt nichts darüber aus was mit den Suchergebnissen, den durch das Raster entstandenen Datensätzen, geschieht.

Ich glaube, dass diese gespeichert und abrufbereit bleiben.

Somit gibt es in einiger Zeit, ich spreche hier nicht einmal von Jahren, eine Verbindungsdatenbank in der sämtliche Rasterergebnisse zur weiteren Verwendung liegen.

Mit den aktuellen Daten angereichert werden dort nun über Jahre hinweg alle möglichen Verbindungen analysieret und verfeinert.

Die Vorstellung man würde auf diesem Wege Verdächtige und Terroristen finden ist absurd bei der heutigen kommunikativen Verflechtung der Menschen.

Was entstehen wird ist ein Kommunikationsschema. „Wer kommuniziert mit wem auf welchem Wege?“ und das über Jahre hinweg. Da bleibt nichts unentdeckt – Jeder wird durchschaubar, oder auch gläsern.

Die Privatsphäre eine Jeden wird durchleuchtet – ergo verletzt. Und das täglich.

Da kann ich nur Folgendes sagen.

Gerade die SPD hätte bevor sie zustimmt daran denken müssen:

Wenn es im dritten Reich Vorratsdatenspeicherung und Big Data gegeben hätte, wäre nach dem 2. Weltkrieg kein einziger Sozialdemokrat übrig geblieben. Christen auch nicht, liebe CDU/CSU.

Wehret den Anfängen!

vds