Wäre ich auch ein Landesverräter?

LandesverraeterKeine Angst, ich maße mir nicht an, auf einer Stufe mit Markus und Andre zu stehen und mein Blog ist auch nicht mit Netzpolitik vergleichbar.

Trotzdem kommen mir komische Gedanken.

Am 12. Juni 2014 schrieb ich den Artikel Echtzeitüberwachung der sozialen Netzwerke in der Flaschenpost.

Mir lagen keine internen Dokumente des BND oder anderer Geheimdienste vor. Hätten mir diese vorgelegen, ich hätte sie auf jeden Fall veröffentlicht. Wäre der Artikel dann aus rechtlichen Gründen nicht in der Flaschenpost erschienen, dann hätte ich ihn in meinem Blog gepostet.

Ob eine solche Veröffentlichung unter die Pressefreiheit fällt, ist aus mehreren Gründen fraglich.

Im Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig ausgeführt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

So genannte Geheimdokumente, im Sinne des Staatsgeheimnisses sind selbstverständlich keine allgemein zugänglichen Quellen und der §7 des Strafgesetzbuches gehört zu den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Fallen also solche Veröffentlichungen nicht unter die Meinungs- und Pressefreiheit?

Mit meinen rudimentären juristischen Kenntnissen und etwas Arbeit mit Suchmaschinen dürfte ich also nicht einmal daran denken solche Dokumente zu veröffentlichen. Warum würde ich es trotzdem tun?

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sagt im Artikel 20:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Wir leben in einer Republik. Wer es vergessen hat: Republik kommt von res publica, also öffentliche Angelegenheit. Ohne Öffentlichkeit ist dieser Staat keine Republik. Den Begriff Demokratie muss ich wohl nicht näher erläutern.

Journalisten, Blogger und alle, die irgendwo publizieren, stehen also vor den Fragen: Wann müssen Geheimnisse öffentlich gemacht werden? Und: Wann lohnt sich das Risiko, dass ich mich strafbar mache?

Hier zeigen sich natürlich die Grenzen des §94 Strafgesetzbuch (Landesverrat), nach dem der Generalbundesanwalt Markus und Andre gern angeklagt hätte.

In dem Paragraphen ist ausdrücklich der Tatbestand beschrieben:

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Für mich stehen zwei Dinge außer Frage:

Die Veröffentlichung der Dokumente bei Netzpolitik benachteiligt nicht die Bundesrepublik Deutschland oder begünstigt eine fremde Macht, es sei denn, die Bürger der Bundesrepublik werden von der Regierung oder zumindest von den Geheimdiensten als fremde Macht betrachtet.

Die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit“ ist ebenfalls fraglich. Eher besteht eine Gefahr für die gewählten Volksvertreter und Parteien bei den nächsten Wahlen.

Für mich stellt sich eher die Frage, ob es weiterhin genügen soll, einen Stempel „Vertrauliche Verschlusssache“ oder ähnliches auf ein Dokument zu drücken, um Handlungen gegenüber den BürgerInnen zu verbergen. Oder muss die Klassifizierung von schutzwürdigen Geheimdokumenten in einer Demokratie überdacht werden?

Wenn dieser Zustand beibehalten wird, dann ist die Handlung von Markus und Andre gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20 zu betrachten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es geht hier weniger um Pressefreiheit – es geht um das Wahrnehmen unserer demokratischen Rechte.

P.S. Der Begriff „Landesverrat“ stört mich übrigens. Er rückt den „Landesverräter“ in die Ecke die früher mit „Volksschädling“ gekennzeichnet war.

Meine, Deine, unsere Privatsphäre

Mein letzter Artikel zum Thema brachte mindestens einen Widerspruch zustande. Mir wurde vorgeworfen ich würde Fragen der Moral und der Intimsphäre ins Spiel bringen. Außerdem wäre da eine Irritation weil einerseits die Mitglieder einer Familie, andererseits die Familie als Ganzes betrachtet würden.

Da sind wir schon mittendrin im Thema.

Der Begriff Privatsphäre ist wohl nicht so einfach zu fassen. Ich rekapituliere noch einmal meinen Ansatz.

„Privat ist das was ich nicht öffentlich machen will, nicht das was man nicht öffentlich machen kann.“

Privat bedeutet also abgegrenzt gegen die Öffentlichkeit. Ich, meine Frau und jedes meiner Kinder hat also eine Privatsphäre. Zusammen als Familie haben wir ebenfalls eine Privatsphäre. Jedes Familienmitglied hat auch das Recht Teile seines Lebens gegen die übrige Familie (in dem Falle auch Familie = Öffentlichkeit) abzugrenzen. Hier kommt durchaus eine Überschneidung mit der Intimsphäre aber keinesfalls eine Gleichsetzung mit derselben ins Spiel. Im Gegensatz zum komplizierten Bereich der Privatsphäre ist die Intimsphäre, zumindest in Deutschland, höchstrichterlich definiert und ins Gesetz gegossen. Laut Bundesgerichtshof beinhaltet sie die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“. Das ist eindeutig.

Nehmen wir also diesen Text dann ergibt sich folgendes Bild. Als Gedanke oder zu Papier (auch in virtueller Form auf meiner Festplatte) gehört er zu meiner Intimsphäre und weil ich ihn aktiv gegen die Öffentlichkeit durch Nichtveröffentlichung schütze zu meiner Privatsphäre. Beträfe dieser Text nun meine Familie und ich diskutiere ihn mit dieser, dann ist er nicht mehr intim, aber privat im Sinne der Privatsphäre der Familie gegenüber der Öffentlichkeit. Gleiches gilt für jeden anderen Personenkreis.

So weit so unklar.

Hier kommt nun die Verletzung der Privatsphäre ins Spiel und das Spiel mit der Angst beginnt.

Mit der Einführung eines Begriffs, nämlich legitimes Interesse der Öffentlichkeit an dem von mit abgegrenzten Bereich.

Erst mal zur Erklärung. Mit legitimem Interesse ist keinesfalls die Befriedigung der Neugier gemeint. Also nicht der Boulevardjournalismus, Papparazzi oder Ähnliches. Auch ein Pornostar, also jemand der Teile seines Intimbereichs (viele Teile) öffentlich macht, hat das Recht sowohl auf Intim- als auch Privatsphäre.

Was ist also legitimes Interesse der Öffentlichkeit?

Mein Kontostand und meine Spareinlagen gehen euch nichts an, den Staat in Form des Finanzamtes schon. Schließlich muss ich Steuern zahlen – so ist nun mal das Gesetz. Ohne Abstriche, aber auch ohne Erweiterungen. Mein Vermieter hat erst das Recht irgendetwas nachzufragen wenn ich meine Miete nicht bezahle – nicht vorher.

Die Einkünfte eines gewählten Politikers gehen die Gesellschaft sehr wohl etwas an. Er bekleidet ein öffentliches Amt und hat etwas versprochen, unter anderem Ehrlichkeit.

Das ist ein Unterschied, ein großer Unterschied, zwischen ihm und mir.

Wenn ich in meinem Keller an meinem Fahrrad bastle, dann geht das die Öffentlichkeit nichts an. Es sei denn ich halte das für so wichtig, dass ich es auf Twitter oder sonstwo poste.

Baue ich aber in meinem Keller eine Bombe, dann ist das Interesse der Öffentlichkeit gegeben.

Hier beginnt nun der Scheideweg zwischen Privatsphäre und deren Schutz und dem legitimen öffentlichen Interesse.

Wer es bis hier vermisst hat, der historische Exkurs.

Anfang des 13. Jahrhunderts zogen die Kreuzritter in die Albigenserkreuzzüge gegen die Katharer. Das Problem war, diese waren auch Christen – wie sollte man also die Ketzer eindeutig identifizieren.

Man behalf sich mit der Aufforderung Caedite eos. Novit enim Dominus qui sunt eius., zu Deutsch Tötet sie alle. Gott wird die Seinen erkennen.

Genau so zu verstehen ist die anlasslose Totalüberwachung. Überwacht alle – dann findet ihr die Verbrecher. Das Spiel mit der Angst beginnt mit der Rechtfertigung dieser Maßnahmen. Und es gibt Leute die fallen darauf rein. Sie sehen Überwachung als Prävention.

Also schaut auf meine Festplatte, auf mein Konto und in meinen Keller!

Macht öffentlich was ich für mich behalten will!

Muss ich damit einverstanden sein?

Nun wird natürlich der Staat in Form seiner ausführenden Organe behaupten, dass die Daten bei ihm sicher wären. Also alles oK?

Nein! Nein! Nein!

Der Staat und seine Organe sind eine Öffentlichkeit (s.o.) mit der ich meine Intim- und Privatsphäre nicht teilen will!

Das legitime Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigt diesen Schritt nicht!

Nicht ohne Anlass.

Ein Abgesang auf die Piraten

wird jetzt in den Medien angestimmt. Aus voller Brust und geradezu begeistert, wenn auch mit einem scheinbar bedauerndem Unterton wie in der SZ. Das war zu erwarten ist aber dennoch nicht ganz ungefährlich für uns. Ja, für uns – vgl. das post scriptum im Beitrag „Nach der Wahl“.*

Witzig ist allerdings, dass im Artikel der SZ den Piraten eben das vorgeworfen wird, was man ihnen immer ans Herz gelegt hatte. Natürlich in „bester Absicht“. Ich erspare mir hier Verlinkungen zu einzelnen Artikel, Ihr erinnert Euch alle.

Was für ein Aufschrei in den Altmedien als festgestellt wurde, dass Frauen in den Gremien der Piraten unterrepräsentiert waren. Jede Äußerung einer (Ex)Piratin zum Thema wurde genüsslich aufgearbeitet und teils sogar auf Seite 1 ausgewalzt. Die originären Inhalte der Piraten schafften es nicht dort hin.

Heut konstatiert man

„Auch habe ihr die Unterwanderung durch „Extremisten aus der Gender- und der Autonomenszene“ das Genick gebrochen.“ [1]

„Unterwanderung“ und „das Genick gebrochen“ welch schöne Kampfrhetorik.

Auch der scheinbar nebensächliche Satzteil

„… die großen Auftritte hatten Andere.“ [1]

beinhaltet zwar eine wahre Aussage, lässt aber eine Frage offen. Wie oft hat denn eben jene Zeitung den Piraten die Möglichkeit gegeben einen „großen Auftritt“ zu haben? Sieht man von oben geschilderter Berichterstattung ab.

Es wundert mich nicht wirklich, das war bereits 2012 eine meiner Thesen.

„Sie haben vor, sie haben sogar schon damit begonnen, die Medienlandschaft umzukrempeln. Die PIRATEN haben ihr eigenes Medium für die Publikation, nicht eine Zeitung, nicht einen Rundfunk- oder Fernsehsender – sie haben das Internet. Dort kann sich jeder von ihnen äußern, jeder seine eigene Meinung haben. Das ist neu! Und es ist anders und gefährlich – für eine Partei. Sie brauchen die alten Medien nicht, sie haben diese allerdings unterschätzt. Sie wollen nicht im Rundfunkrat kuscheln oder mit Verlagen schmusen. DAS kann nicht geduldet werden!“

In diesem Zusammenhang auch der letzte Auszug aus dem Artikel in der SZ. Da wird als einer der Gründe für das „Scheitern“ genannt

„In ihr tummeln sich höchst unterschiedliche Persönlichkeiten. Es gibt zahllose Flügel und Seilschaften, deren Vertreter sich teilweise in tiefster Abneigung verbunden sind.“ [1]

Also das genaue und exakte Abbild des Volkes, welches ja angeblich die „Volksparteien“ vertreten.

Das soll nun natürlich nicht bedeuten, dass die Piraten alles richtig gemacht haben. Aber man kann durchaus die Kampfrhetorik der Altmedien etwas gelassener interpretieren.

Aber natürlich steht nach wie vor die Frage nach den originären Inhalten, wie Kampf gegen die Überwachung, Netzneutralität und so weiter.

Warum hat das nicht gezogen?

Vielleicht müssen wir uns klar machen, dass wir nicht in erster Linie gegen die Geheimdienste und Regierungen kämpfen. Wir kämpfen um die Darstellung der Überwachung in den Köpfen unserer Mitbürger.

Da kämpfen wir nämlich gegen coole Typen wie Abby Sciuto, Timothy McGee, Prof. Charlie Eppes und andere. Diese haben nämlich bereits lange vor Snowden das Bild des „internetaffinen Agenten“ geprägt. Durch sie wurde die Überwachung des Internets im Dienste der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung banalisiert und als notwendig für den Schutz des Bürgers in die Köpfe gebracht. Dazu gibt es in den Medien auch keinen Gegenentwurf. Es gibt keinen coolen Überwachungsgegner in irgendeiner Serie. Im RL sieht das nicht viel anders aus. Ehrlich, Abby ist cooler als Chelsey.

Vielleicht wäre es wichtig den Kampf gegen die „anlasslose Totalüberwachung“** des Bürgers nicht auf die Geheimdienste zu beschränken.

Ich denke der Bürger versteht es wenn man ihm klar macht welche Bedeutung die permanente Erfassung und Verarbeitung seiner Daten, allein schon seiner Bewegungsdaten, für ihn haben kann. Ich habe es schon zwei Mal versucht, andere natürlich auch.

Als Letztes noch kurz zu dem öffentlichen Austragen von innerparteilichen Streitigkeiten. Man sollte evt besser kommunizieren, dass dies eben auch originär für die Piraten ist. Man kann eben nicht Öffentlichkeit fordern und Streitigkeiten verbergen. Das machen die Anderen schon zur Genüge. „Gestritten“ wird dann nur noch über vorher festgelegte „Streitpunkte“ wie die Maut für Ausländer. Glaubt wirklich jemand, dass Seehofer die Merkel damit überrascht hat? Die „Lösung“ ist wahrscheinlich bereits vorbereitet und muss nur noch veröffentlicht werden.

Am besten an dem Artikel gefällt mir aber der (Trug)Schluss am Ende

„Nun, die Positionen der Grünen zu Netzpolitik, Überwachung und digitalem Wandel sind denen der Piraten recht ähnlich. Wozu also noch die Piraten? Die Antwort auf diese Frage könnte ihnen ziemlich wehtun.“ [1]

Ähnliche Positionen zu einem Thema bei den Grünen wären das Problem. Werden nicht gerade die Grünen ebenfalls „heruntergeschrieben“ von den Medien.

Da setze ich eben noch einen drauf

Wer wählt eine Verbotspolitik für alles Mögliche um Datenschutz zu bekommen?

Sorry Grüne, aber das musste raus, die SZ hat mich herausgefordert.

[1] Zukunft der Piraten by Hannah Beitzer http://www.sueddeutsche.de/politik/zukunft-der-piratenpartei-sie-sind-viele-sie-sind-marginal-1.1782333

*Ich habs getan.

** Ich mag diesen Terminus eigentlich nicht, er erschien mir aber „griffig“.