Michael Seemann ist mein Held!

Das ist zwar etwas ironisch, aber es ist schon was dran. Wer außer Michael Seemann, könnte in Kurzform (erstens, zweitens, drittens) präzise und lesbar zusammenfassen worum es bei dem Kampf für den Schutz der Privatsphäre nicht geht. Zumindest mir nicht.

Warum stimme ich ihm nicht zu?

„Für die überwachende Instanz ist es egal, ob sie mich wegen eines öffentlichen Tweets oder einer privaten E-Mail zur Verantwortung zieht. Mir übrigens auch.“ [1]

Mir hingegen ist es nicht egal, ob die Kenntnisse der Strafverfolgungsbehörden aus einem öffentlichen Tweet oder aus einer privaten E-Mail kommen. Schon gar nicht ist mir egal, wenn sie von meiner Festplatte kommen. Dort habe ich meine Gedanken skizziert. Gedanken, die ich nicht oder noch nicht mit der Öffentlichkeit teilen will. Genau so wenig ist es mit egal, wenn die Erkenntnisse aus einem Brief stammen, den ich jemandem geschickt habe. Dem Autor Michael Seemann, ist es gewiss auch nicht egal, wenn sein nächster Artikel vorzeitig bekannt wird.

Ich habe mich bereits zum Schutz der Privatsphäre im Social Media, im Speziellen, und im Net im Allgemeinen geäußert. Dort gibt es keinen Schutz. Was ich dort öffentlich mache, sei es auch anfangs für einen geschlossenen Empfängerkreis, ist öffentlich.

Michael Seemann schreibt:

„Gäbe es eine intakte Privatsphäre, könnte sie uns nur dann vor Unterdrückung bewahren, wenn wir unsere Eigenschaften und Meinungen in ihr verbergen. „ [1]

Und wenn ich das will?

Steht mir das nicht zu? Es geht ja nicht um Hautfarbe, sexuelle Orientierung und andere Eigenschaften, die Michael Seemann im Artikel beschreibt. Es geht um die generelle Frage; „Habe ich das Recht etwas für mich zu behalten?“ oder gibt es Jemanden der alles über mich wissen muss.

Bevor ein falscher Eindruck entsteht, Michael Seemann hat einen mir wichtigen Terminus vergessen. Dieser ist anlasslos. „Für mich behalten“ bedeutet keinen Freibrief für kriminelle Taten. Für die Verfolgung dieser ist aber immer die Verhältnismäßigkeit der Überwachung ausschlaggebend. Ein konkreter „Tatverdacht“ muss vorliegen. Dann gibt es auch kein Brief- oder Telefongeheimnis mehr.

Wenn Michael Seemann also schreibt;

„Statt die Privatsphäre gegen die Beobachtung zu verteidigen, sollten wir vielmehr gegen die Instanzen der Bestrafung kämpfen: Autoritäre Grenzkontrollen, rassistische Polizeianordnungen, homophobe Strukturen in der Gesellschaft, ungerechte Gesundheitssysteme und institutionelle Diskriminierung sind die eigentlichen Problemfelder der Überwachung.“ [1],

dann frage ich mich, ob es eigentlich Zufall ist, dass viele Aktivisten des Schutzes der Privatsphäre gleichzeitig gegen die von Michael Seemann aufgezählten Probleme ankämpfen und sich öffentlich positionieren?

Das ist kein Widerspruch, meine ich.

Zum Abschluss noch folgendes. Im Text wird oft das (verniedlichende) Wort „Beobachtung“ verwendet. So hier;

„Die Macht, mich zu bestrafen, wenn ich mich den Vorstellungen des Überwachers nicht gemäß verhalte, ist der entscheidende Unterschied zwischen Überwachung und einer einfachen Beobachtung.“ [1]

Wir leben alle in einem Staat. In diesem Staat gibt es ein „Machtgefüge“, ein „Regelwerk“ und ein „Bestrafungssystem“ für Regelverstöße.

Wenn der Staat, in der Form seiner Organe, mich also beobachtet – wo ist dann der Unterschied zur Überwachung? Das gilt nicht nur für den Staat. Auch meine Bank, mein Arbeitgeber, mein Vermieter und andere können mich disziplinieren.

Eines ist sicher, wir müssen anders über Überwachung reden. Vielleicht anders als Michael Seemann – wahrscheinlich auch anders als ich. Aber reden wir darüber.

Wir habe übrigens nur über die online Menschen geredet. Was ist mit denen, die offline sind und trotzdem überwacht werden?

P.S. Wer es nicht bemerkt hat, ich habe mich auf „drittens“ konzentriert. „Erstens und zweitens“ sind für mich nur der rhetorische Einstieg.

Ist Privatsphäre eine bourgeoise Phantasie,

wie Michael Seemann behauptet? Oder muss ich erst noch mal nachdenken was „privat“ eigentlich bedeutet?

Der neue Artikel von Michael Seemann (@mspro) ist wirklich hoch interessant und es sind meines Erachtens nach richtige und wichtige Thesen enthalten. Ich werde wohl noch lange daran zu „kauen“ haben. Fast wäre ich geneigt dem Ganzen zuzustimmen – wenn da nicht etwas wäre was mich zur Ablehnung zwingt.

Schon bemerkt? Der Grund ist in der Überschrift meines Artikels enthalten.

Zurück auf Anfang. Was bedeutet „privat“?

Es gibt natürlich viele hochwissenschaftliche Erklärungen. Ich kann nur davon sprechen was es „für mich“ bedeutet.

„Privat“ kommt vom lateinischen „privare“, welches „abgegrenzt“ bedeutet. Zugegeben, es hat noch andere Bedeutungen wie „beraubt“ und „getrennt“, welche man aber mit dem ersten Begriff durchaus verbinden kann.

„Privat“ bedeutet heutzutage allgemein „abgegrenzt von der Öffentlichkeit“. Nicht mehr und nicht weniger.

Wie schon im Artikel Privatsphäre, muss das sein? auch hier eine kleine historische Betrachtung.

Ohne auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung einzugehen behaupte ich hier einfach mal, dass der Verzicht, allerdings der erzwungene Verzicht, auf die Privatheit* das Kennzeichen des Sklaven war. Sein gesamtes Leben war öffentlich und von seinem Herrn „überwacht“, man könnte natürlich auch kontrolliert sagen. Dies unterschied ihn vom „freien Menschen“. Er hatte keinen Anspruch auf „Abgrenzung“.

Wer es bemerkt hat, ich stimme hier voll mit @mspro überein wenn er im Artikel schreibt:

Überwachung ist nicht gleich Macht, sondern Macht macht Beobachtung zur Überwachung.

ich ziehe nur einen anderen Schluss daraus, nämlich:

Privatsphäre ist keine bourgeoise Phantasie,

Privatsphäre ist das Recht des freien Menschen!

.

.

*Die Verwendung des Begriffs Privatheit habe ich hier erklärt.

Privatsphäre, muss das sein?

Ich war am Mittwochabend beim Treffen der Initiatoren des Bündnis Privatsphäre Leipzig. Dort kam natürlich auch das Thema post privacy auf, oder wie Michael Seemann (@mspro) es postuliert: „Die Privatsphäre ist tot“. Die Mitglieder des Bündnisses beschlossen den Namen beizubehalten.

Das ist auch richtig. Die „post privacy“ ist ja schließlich ein akademisches Konstrukt einiger Intellektueller, die einen wichtigen Punkt übersehen haben: Privat ist das, was ich nicht öffentlich machen will, nicht das, was man nicht öffentlich machen kann.

Eine Einfügung sei mir gestattet. Ich werde in nachfolgenden Ausführungen den Begriff „Privatheit“ verwenden. Nicht weil die Anwendung des Begriffs „Privatsphäre“ falsch wäre. Die Verwendung von „Privatheit“ soll das Persönliche, das Intime verstärken.

Sagen wir mal ganz einfach: Was privat ist oder was ich  als privat betrachte, ist einem ständigen Wandel unterworfen.

Da komme ich Seemann sehr nahe, denn die Privatheit, die wir bis vor einigen Jahren kannten, ist Geschichte – nicht weil NSA & Co. oder auch Firmen ein neues Instrumentarium in der Hand haben, um mich zu überwachen, sondern weil ich freiwillig mehr von mir an einen größeren Personenkreis preisgebe.

Hier ist wieder mal ein historischer Exkurs erforderlich. Wenn wir schon beim Privaten sind, dann können wir auch gleich über Stuhlgang und Sex sprechen. Ob nun die französischen Könige im Thronsaal oder der einfache Mensch auf dem „Donnerbalken“: Das Kacken war öffentlich und nicht privat. Auch Sex wurde gewollt oder ungewollt öffentlich zelebriert oder einfach „betrieben“, ob nun die fürstliche Hochzeitsnacht oder der proletarische Sex in der Mietskaserne.

Soweit mir bekannt, war das zuletzt in größerem Rahmen in den Kommunen der 68er der Fall, dort allerdings im „privaten Rahmen“ der Kommune.

Das ist nun aber nicht die Form von Öffentlichkeit, die ich mir für mich wünsche. Meine Erfahrungen mit dem öffentlichen Kacken beschränken sich auf Aufenthalte in sowjetischen Kasernen in den 70ern, wo es einfach keine abgeschlossenen Abteile gab. Ehrlich, ich litt an Verstopfung.

Hier kommt nun die Privatheit ins Spiel. Entgegen den Thesen Seemanns sehe ich meine Privatheit und die der anderen als schützenswert an. Die Ansichten mögen sich unterscheiden. Wenn also jemand meint, er oder sie will Stuhlgang und Sex öffentlich machen, so mögen sie es tun. Gleiches gilt für Freude und Trauer und vieles andere.

Nichtsdestoweniger hat jeder Anspruch auf den Schutz seiner Privatheit und jeder soll die der anderen für schützenswert halten. Es kann und darf nicht sein, dass allein das Vorhandensein technischer Mittel über meinen Begriff und Inhalt von Privatheit bestimmt.

Eine Anmerkung noch zu den Seemann’schen Thesen. Er schreibt: „Im Neuen Spiel ist Datenschutz das Monopolrecht auf Datenauswertung für diejenigen, die sich eh nicht an Gesetze halten.“

Das ist nur bedingt richtig. Wie auch in der Ausgangsthese geht es um das Verständnis des Begriffes. „Datenschutz“ muss sein, ohne Wenn und Aber. Was wir brauchen, ist ein neuer, weiter entwickelter Datenschutz. Auch dieser unterliegt der Wandlung durch die Entwicklung von Gesellschaft und Technologie. Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist eben nicht mehr zeitgemäß. Den User vor Veröffentlichung von „peinlichen Details“ zu warnen erscheint mir auch nicht ausreichend zu sein.

Beim „Datenschutz“, besser gesagt beim „Schutz meiner Privatheit“ geht es mir nicht darum, was ich veröffentliche. Es wäre auch paradox. Der Begriff „Veröffentlichung“ beinhaltet ja „öffentlich“. Eine Veröffentlichung ist also naturgemäß für die „Öffentlichkeit“ bestimmt. Es geht mir darum, das zu schützen, was ich schützen will: den Inhalt meiner Festplatte oder meiner Mail, genau wie den meines Aktenschrankes oder eines verschlossenen Briefumschlages. Die Kamera und das Mikrophon meines Smartphones sollen eingeschaltet werden, wenn ich dies tue, und nicht, „weil es möglich ist“, wenn jemand meint, mich überwachen zu wollen.

Natürlich bin ich mir im Klaren darüber, dass es den alten Begriff der Privatheit in den sozialen Netzwerken nicht gibt. Da werden diese auch nicht durch „privacy-Einstellungen“ oder geschlossene Leserkreise geschützt. Das soziale Netzwerk ist eher vergleichbar mit einer Postkarte oder einem schwarzen Brett, als mit einem verschlossenen Briefumschlag oder einem Aktenschrank.

Es ließen sich weitere Problemen aufzählen, aber was ich hier meine, ist „informationelle Selbstbestimmung“ und Schutz meiner Privatheit.

Ich will entscheiden, was ihr über mich erfahrt – das soll so bleiben.

In einem stimme ich aber Seemann zu: Wir brauchen „Transparenz der Mächtigen“, und wenn diese nicht freiwillig transparent werden, dann müssen wir sie transparent machen.

Bündnis für Privatsphäre Leipzig

Das Bündnis Privatsphäre Leipzig ist eine überparteiliche Bürgerinitiative mit dem Ziel, Überwachung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in einem breiten öffentlichen Diskurs zu thematisieren. mehr auf der Website